Hallo liebe Userinnen und User,
nach bereits längeren Planungen und Vorbereitungen sind wir nun von vBulletin auf Xenforo umgestiegen. Die Umstellung musste leider aufgrund der Serverprobleme der letzten Tage notgedrungen vorverlegt werden. Das neue Forum ist soweit voll funktionsfähig, allerdings sind noch nicht alle der gewohnten Funktionen vorhanden. Nach Möglichkeit werden wir sie in den nächsten Wochen nachrüsten. Dafür sollte es nun einige der Probleme lösen, die wir in den letzten Tagen, Wochen und Monaten hatten. Auch der Server ist nun potenter als bei unserem alten Hoster, wodurch wir nun langfristig den Tank mit Bytes vollgetankt haben.
Anfangs mag die neue Boardsoftware etwas ungewohnt sein, aber man findet sich recht schnell ein. Wir wissen, dass ihr alle Gewohnheitstiere seid, aber gebt dem neuen Board eine Chance.
Sollte etwas der neuen oder auch gewohnten Funktionen unklar sein, könnt ihr den "Wo issn da der Button zu"-Thread im Feedback nutzen. Bugs meldet ihr bitte im Bugtracker, es wird sicher welche geben die uns noch nicht aufgefallen sind. Ich werde das dann versuchen, halbwegs im Startbeitrag übersichtlich zu halten, was an Arbeit noch aussteht.
Neu ist, dass die Boardsoftware deutlich besser für Mobiltelefone und diverse Endgeräte geeignet ist und nun auch im mobilen Style alle Funktionen verfügbar sind. Am Desktop findet ihr oben rechts sowohl den Umschalter zwischen hellem und dunklem Style. Am Handy ist der Hell-/Dunkelschalter am Ende der Seite. Damit sollte zukünftig jeder sein Board so konfigurieren können, wie es ihm am liebsten ist.
Die restlichen Funktionen sollten eigentlich soweit wie gewohnt funktionieren. Einfach mal ein wenig damit spielen oder bei Unklarheiten im Thread nachfragen. Viel Spaß im ngb 2.0.
Den Discounter zu analysieren ist allerdings nur Teil der Widerstandshaltung, ob das für diesen gut funktioniert (scheint es ja) oder nachhaltig ist (unklar aus unserer Perspektive) ist ja komplett irrelevant.Das läuft völlig in die falsche Richtung.
Das halte ich für fraglich.denke kaum dass die da groß drauf Hiweisen, sollten sich die mal ändern. Und wer liest die schon zwei mal?
Den Discounter zu analysieren ist allerdings nur Teil der Widerstandshaltung...
Was genau? Dass die nicht groß darauf hinweisen werden wenn sich die AGBs ändern oder dass Leute diese oder die anderen Hinweis-Schilder mehrfach lesen?Das halte ich für fraglich
Besteht auf dem jeweiligen Parkplatz ein Vertrag mit einer privaten Parkplatzkontrollfirma, und hat diese ganz besondere Nutzungsregelungen, so müssen diese sehr(!) deutlich an der Einfahrt des Parkplatzes gekennzeichnet werden. Das heißt, der Kunde muss sofort bei Befahren des Parkplatzes erkennen können, dass hier besondere Nutzungsbedingungen gelten, und dass es bei einem Verstoß gegen diese Bedingungen zu einer Vertragsstrafe kommen kann.
FALSCH, die Parkplätze sind Privat, nicht öffentlich! Du zahlst kein "Knöllchen", sondern nur eine Vertragsstrafe aufgrund der AGBs, die da irgendwo angeschlagen sind. Das sind Privatfirmen, die mit öffentlichen Aufgaben nichts zu schaffen haben.
Im Privatrecht gibt es keine Halterhaftung. Deshalb laufen diese "Forderungen" ja auch so schön ins Leere, wenn man sich denn gegen diese wehrt.
Übrigens darf man in bestimmten Umständen durchaus jemanden in seiner Freiheit einschränken, auch als Privatmann. Ein Dieb darf z.B. festgehalten werden, wenn man sonst wie seine Personalien nicht ermitteln kann.
Wenn dann der Dieb die Schranke kaputt macht -> Sachbeschädigung. Den Parkplatzwächter verprügelt -> Körperverletztung oder ihn sonstwie zwingt, die Schranke hoch zu fahren -> Nötigung.
Eine innere Haltung ist etwas anderes als Widerstand ausüben, mir gings da um den psychologischen Kontext.Ja, sehe ich das aus der reinen egoperspektive dann ist das irrelevant. Mich interessieren da aber schon die Vorgänge die zu so einer Entscheidung führen und die Motivationen. Wie schon angemerkt mag das beruflich motiviertes Interesse sein. Dass ich hier Widerstand ausübe ist im übrigen völlig klar und der Grund all meiner Überlegungen.
Wie kommst du darauf? Ich gehe vielmehr von einer Mischkalkulation aus.Das Unternehmen finanziert sich NUR durch Strafen.
Genau das halte ich für fraglich.Was genau? Dass die nicht groß darauf hinweisen werden wenn sich die AGBs ändern
Wie kommst du darauf? Ich gehe vielmehr von einer Mischkalkulation aus.
Wie Pressesprecher Krämer betont, profitiere die Rewe-Gruppe in keiner Weise von den Einnahmen aus den Knöllchen. Deshalb hat die Redaktion Martin Raßfeld, Pressesprecher von „Park & Control“, dazu befragt. Seine Antwort: „Wir unterliegen betriebswirtschaftlichen Zwängen. Um kostendeckend arbeiten zu können, müssen wir 30 Euro erheben. Darin sind ja auch Bearbeitungsgebühren enthalten.“
https://www.welt.de/wirtschaft/article162061429/Wenn-Parken-bei-Aldi-ploetzlich-30-Euro-kostet.html„Wir befreien Sie kostenneutral von Fremd-, Falsch- und Dauerparkern“, verspricht etwa die Firma Parkräume KG. Park & Control, eine Tochter der Apcoa-Gruppe
Gehst du also hin und sagst, das du nicht gefahren bist. Ende.Allerdings konnte die Klägerin nicht beweisen, dass der Beklagte sein Fahrzeug dort abgestellt hat. Ein Anscheinsbeweis dahingehend, dass ein Fahrzeug üblicherweise vom Halter gefahren wird, existiere nicht. Der Anspruch auf Zahlung einer Vertragsstrafe bestünde aber nur gegen den Fahrer, nicht gegen den Beklagten, da im Zivilrecht keine Halterhaftung existiere. Insbesondere sei § 25a StVG (Haftung des Halters für Verfahrenskosten) nicht analog anwendbar. Der Beklagte sei auch nicht verpflichtet, der Klägerin den Namen des Fahrers zu nennen (Urteil vom 27.10.2015, Az. 1 S 53/15)
Er hat also offenbar anfangs gar nicht bestritten, das selber gewesen zu sein, aber dann glaubhaft argumentiert, er ging davon aus, dass das keine Rolle spielt, da er der Halter des Fahrzeuges ist.Die Behauptung der Klägerin, der Beklagte selbst habe das Fahrzeug abgestellt, ist beweisbedürftig, nachdem der Beklagte nunmehr im Termin vor der Kammer sein bisher unzureichendes Bestreiten mit Nichtwissen hinreichend konkretisiert hat. Den ihr damit obliegenden Beweis hat die Klägerin nicht angetreten.