PaRaDoX
Nur die BSG
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Eine Person soll einen Brief definitiv persönlich erhalten, d.h. keine Abgabe an Bevollmächtigte, kein Einwurf in den Briefkasten, auf den u.U. auch andere Personen Zugriff haben, keine Lese- oder Öffnungsmöglichkeit durch Außenstehende oder oder oder. Einzig besagte Person soll dieses Schreiben erhalten dürfen, am besten zur Absicherung gegen Vorlage des Personalausweises.
Gibt es da Möglichkeiten im privatrechtlichen Raum? Ein eigenhändiges Einschreiben lässt ja die Möglichkeit offen, dass eine bevollmächtigte Person das Schreiben annimmt. Dies soll aber ausgeschlossen sein.
Also kurz und knapp: die besagte Person muss, am besten mit Nachweis, das Schreiben in die Hand gedrückt bekommen!
Gibt es da Möglichkeiten im privatrechtlichen Raum? Ein eigenhändiges Einschreiben lässt ja die Möglichkeit offen, dass eine bevollmächtigte Person das Schreiben annimmt. Dies soll aber ausgeschlossen sein.
Also kurz und knapp: die besagte Person muss, am besten mit Nachweis, das Schreiben in die Hand gedrückt bekommen!