• Hallo liebe Userinnen und User,

    nach bereits längeren Planungen und Vorbereitungen sind wir nun von vBulletin auf Xenforo umgestiegen. Die Umstellung musste leider aufgrund der Serverprobleme der letzten Tage notgedrungen vorverlegt werden. Das neue Forum ist soweit voll funktionsfähig, allerdings sind noch nicht alle der gewohnten Funktionen vorhanden. Nach Möglichkeit werden wir sie in den nächsten Wochen nachrüsten. Dafür sollte es nun einige der Probleme lösen, die wir in den letzten Tagen, Wochen und Monaten hatten. Auch der Server ist nun potenter als bei unserem alten Hoster, wodurch wir nun langfristig den Tank mit Bytes vollgetankt haben.

    Anfangs mag die neue Boardsoftware etwas ungewohnt sein, aber man findet sich recht schnell ein. Wir wissen, dass ihr alle Gewohnheitstiere seid, aber gebt dem neuen Board eine Chance.
    Sollte etwas der neuen oder auch gewohnten Funktionen unklar sein, könnt ihr den "Wo issn da der Button zu"-Thread im Feedback nutzen. Bugs meldet ihr bitte im Bugtracker, es wird sicher welche geben die uns noch nicht aufgefallen sind. Ich werde das dann versuchen, halbwegs im Startbeitrag übersichtlich zu halten, was an Arbeit noch aussteht.

    Neu ist, dass die Boardsoftware deutlich besser für Mobiltelefone und diverse Endgeräte geeignet ist und nun auch im mobilen Style alle Funktionen verfügbar sind. Am Desktop findet ihr oben rechts sowohl den Umschalter zwischen hellem und dunklem Style. Am Handy ist der Hell-/Dunkelschalter am Ende der Seite. Damit sollte zukünftig jeder sein Board so konfigurieren können, wie es ihm am liebsten ist.


    Die restlichen Funktionen sollten eigentlich soweit wie gewohnt funktionieren. Einfach mal ein wenig damit spielen oder bei Unklarheiten im Thread nachfragen. Viel Spaß im ngb 2.0.

Persönliche Zustellung eines Briefes

KaPiTN

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Zuweilen bringe ich bei Behörden die Unterlagen auch direkt zu den Sachbearbeitern.

Heute hatten wir eine Zustellung, die ich noch nicht recht nachvollziehen kann. Ich kenne Einschreiben, wo der Postbote einfach bestätigt, daß er zugestellt hat. Aber heute kam eine Zeugenvorladung des Gerichts per Botin von einer Firma, die ich nie gehört habe, und sagte etwas von Aufteilung in Unterfirmen. Keine Ahnung, ob die da den Mindestlohn umgehen wollen, aber ist egal, ich schweife ab.

Jedenfalls hat die Frau geklingelt, nicht eingeworfen, weil die Zustellung persönlich sein soll. Sie hat aber weder Unterschrift verlangt, noch sich einen Ausweis zeigen lassen.
Wie die Unterschrift des Boten, daß er eingeworfen hat, scheint sie zu quittieren, daß sie persönlich zugestellt hat.
Entweder hat sie nicht korrekt gearbeitet, oder das System ist unsinnig. :unknown:
 

PaRaDoX

Nur die BSG

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  • #22
Okay, ich setze mich mal mit einem Gerichtsvollzieher in Verbindung, mal gucken was der Spaß kosten würde.

Ach ja, es ist ein schlichter Brief mit legalem Inhalt der halt ausschließlich an eine bestimmte Person gerichtet ist! Nehmt die Aluhüte wieder ab, nix mit Briefbombe oder Pulver! :D
 

Grimwald

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Wenn der Weg nicht so weit ist, könnte man ihn ja selber vorbeibringen. Absolut Stichfest. Mag sein das du das ausgeschlossen hast, aber manchmal sucht man ja auch den Bleistift, den man sich hinter das Ohr geklemmt hat. ;)
 

Monty

Faulpelz

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@KaPiTN: Die Botin hat vmtl. eine sog. Postzustellungsurkunde unterschrieben, die eine amtliche/förmliche Zustellung bestätigt.
Ich kenn die als gelbe Umschläge mit der Aufschrift "förmliche Zustellung". Gibt es z.B. bei Bußgeldverfahren.
 

KaPiTN

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Aber die gelten doch als zugestellt, wenn der im Briefkasten ist und und der Bote eine Unterschrift leistet.

Was soll eine "persönliche" Zustellung, wenn man die Identität nicht prüft und nicht quittieren läßt? Dann reicht doch auch der Briefkasten. Sollte man meinen.
 

Monty

Faulpelz

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Die versuchen es trotzdem immer erst persönlich zuzustellen, bevor eine Ersatzzustellung vorgenommen wird.
 

engel_gabriel

ᛝᛝᛝᛝᛝᛝᛝᛝ

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So ist nun mal die Zustellungsreihenfolge nach §§ 178 - 180 ZPO: erst persönlich, dann an eine andere anwesende Person, dann durch Einlegen in den Briefkasten, dann durch Niederlegen bei Gericht oder Post, jeweils wenn die vorher erwähnte Zustellung nicht möglich ist.
 
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