Persönliche Zustellung eines Briefes

Zuweilen bringe ich bei Behörden die Unterlagen auch direkt zu den Sachbearbeitern.

Heute hatten wir eine Zustellung, die ich noch nicht recht nachvollziehen kann. Ich kenne Einschreiben, wo der Postbote einfach bestätigt, daß er zugestellt hat. Aber heute kam eine Zeugenvorladung des Gerichts per Botin von einer Firma, die ich nie gehört habe, und sagte etwas von Aufteilung in Unterfirmen. Keine Ahnung, ob die da den Mindestlohn umgehen wollen, aber ist egal, ich schweife ab.

Jedenfalls hat die Frau geklingelt, nicht eingeworfen, weil die Zustellung persönlich sein soll. Sie hat aber weder Unterschrift verlangt, noch sich einen Ausweis zeigen lassen.
Wie die Unterschrift des Boten, daß er eingeworfen hat, scheint sie zu quittieren, daß sie persönlich zugestellt hat.
Entweder hat sie nicht korrekt gearbeitet, oder das System ist unsinnig. :unknown:
 
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  • #22
Okay, ich setze mich mal mit einem Gerichtsvollzieher in Verbindung, mal gucken was der Spaß kosten würde.

Ach ja, es ist ein schlichter Brief mit legalem Inhalt der halt ausschließlich an eine bestimmte Person gerichtet ist! Nehmt die Aluhüte wieder ab, nix mit Briefbombe oder Pulver! :D
 
Wenn der Weg nicht so weit ist, könnte man ihn ja selber vorbeibringen. Absolut Stichfest. Mag sein das du das ausgeschlossen hast, aber manchmal sucht man ja auch den Bleistift, den man sich hinter das Ohr geklemmt hat. ;)
 
@KaPiTN: Die Botin hat vmtl. eine sog. Postzustellungsurkunde unterschrieben, die eine amtliche/förmliche Zustellung bestätigt.
Ich kenn die als gelbe Umschläge mit der Aufschrift "förmliche Zustellung". Gibt es z.B. bei Bußgeldverfahren.
 
Aber die gelten doch als zugestellt, wenn der im Briefkasten ist und und der Bote eine Unterschrift leistet.

Was soll eine "persönliche" Zustellung, wenn man die Identität nicht prüft und nicht quittieren läßt? Dann reicht doch auch der Briefkasten. Sollte man meinen.
 
Die versuchen es trotzdem immer erst persönlich zuzustellen, bevor eine Ersatzzustellung vorgenommen wird.
 
So ist nun mal die Zustellungsreihenfolge nach §§ 178 - 180 ZPO: erst persönlich, dann an eine andere anwesende Person, dann durch Einlegen in den Briefkasten, dann durch Niederlegen bei Gericht oder Post, jeweils wenn die vorher erwähnte Zustellung nicht möglich ist.
 
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