Die NPD reicht eine Organklage gegen Bundespräsident Gauck beim Verfassungsgericht ein. Der Bundespräsidenten soll Ende August vor Oberstufenschülern gesagt haben: "Wir brauchen Bürger, die auf die Straßen gehen und den Spinnern ihre Grenzen aufweisen." Gauck forderte dies im Rahmen der ausländerfeindlichen Proteste in Berlin-Hellersdorf gegen ein Heim für Asylbewerber.
Die NPD fragte bei Gauck nach, ob er ihre rechtsextremen Mitglieder als Spinner bezeichnet hätte. "Bei verständiger Würdigung der Medienberichte" beantworte "sich Ihre Frage von selbst", so der Bundespräsident. Daraufhin reichte die Partei Klage ein. Mit der Klage ging auch ein Eilantrag beim Gericht ein, der Gauck verbieten soll solche Aussagen weiter zu verbreiten. Das Verfassungsgericht will noch vor der Bundestagswahl über den Eilantrag entscheiden.
Der Spiegel
Die NPD fragte bei Gauck nach, ob er ihre rechtsextremen Mitglieder als Spinner bezeichnet hätte. "Bei verständiger Würdigung der Medienberichte" beantworte "sich Ihre Frage von selbst", so der Bundespräsident. Daraufhin reichte die Partei Klage ein. Mit der Klage ging auch ein Eilantrag beim Gericht ein, der Gauck verbieten soll solche Aussagen weiter zu verbreiten. Das Verfassungsgericht will noch vor der Bundestagswahl über den Eilantrag entscheiden.
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