@keinbenutzername: Um ehrlich zu sein, bin ich mir da bei Deinen Beiträgen bezüglich der Ernsthaftigkeit auch mal wieder nicht so ganz sicher, aber seis mal drum: Du bringst da halt verschiedene Sachen durcheinander.
Wer bei einer OP stirbt, hat da noch gelebt, also zahlt die KK das Reanimieren.
Ein Tattoo auf Pump ist ebenso wie ein Zeitungsabo eine vollkommen andere Geschichte, nämlich normale Schulden. Hier gehts ums Reanimieren, bzw. den kompletten oder halben Einsatz und die Kosten davon, sofern der Patient vor Eintreffen dann schon verstorben ist.
Ein Rettungswageneinsatz ist im Falle eines akuten Notfalls eine Versicherungsleistung, für die man zahlt, bzw. sogar schon gezahlt hat.
Edit: Ich meine, einzig eine Pauschale von 10.- Euro für einen Krankentransport wird erhoben. Das aber ist wieder eine andere Geschichte.