Nokia verweigert Reparatur

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  • #21
Tja, so wie es aussieht muss ich in den saueren Apfel beisen:

Sehr geehrter Herr XYZ,

vielen Dank für das Foto. Es ändert jedoch nichts an der Tatsache, dass eine mechanische Beschädigung vorliegt.

Wir haben das Handy mehrere hundert Mal verkauft und haben keine andere derartige Reklamation.

Außerdem ist uns kein anderer Fall bekannt, bei dem ein Mobiltelefon durch einen Herstellungsfehler einen Sprung im Display zu Folge hat.

Wir können Ihnen somit weiterhin lediglich die bereits mitgeteilten Optionen anbieten.

Ich hab nun halt die Möglichkeit es hinzunehmen, oder nen Anwalt einzuschalten, wobei zweiteres kaum Sinn macht. Ich könnt kotzen ... :dozey:
 
Lass es dir zurückschicken, geh zum nächsten Handytürken und lass das Ding für 20 Euro reparieren.
 
könnte man nicht einfach selbst ein gutachten erstellen lassen und dieses dann inklusive aller kosten und aufwendungen einfordern? so teuer kann so ein gutachten eines handys ja nicht sein.
 
Um zivilrechtlich Ansprüche geltend zu machen braucht man wohl einen Anwalt. Ein Rechtschutz ist nicht vorhanden.
 
zumindest musste ich bisher bei meinem anwalt mit einem gutachten nie in vorkasse gehen, was zwar bisher nur bei verkehrsdelikten galt. aber vielleicht gilt das auch dort, da die rechtslage mit einem gutachten ja relativ eindeutig sein sollte. aber das ist alles natürlich nur laienwissen.
 
Warum sollte das nicht möglich sein? Du hast doch keinen Auftrag für eine kostenpflichtige Reparatur erteilt. Sollte diese bereits trotzdem erfolgt sein, darf Dir das herzlich egal sein. Du hast einen Herausgabeanspruch für das was Du da eingeschickt hast.
Deinem Händler hast Du lediglich einen Mangel geschildert, zu dessen Behebung er das Gerät dann entgegengenommen hat. Wenn er das Gerät dann zu Nokia schickt, diese das Reparieren und dabei Kosten entstehen, bist Du sicherlich der letzte der das z u Verantworten hat. wer die Musik bestellt, der hat auch dafür zu zahlen. Im Falle das Nokia da irgendwas kostenpflichtig rumgebastelt hat, sollte das dein Händler sein.
Da gibt es keine Rechtsgrundlage auf Grund welcher Du dafür zahlen musst wenn dein Händler da bei Nokia irgenwas reparieren lässt um deinen Gewährleistungsansprüchen zu genügen.
 
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  • #28
Da hast du mich falsch verstanden.

Ich hatte da nichts beauftragt. Die Antwort bezog sich auf die Antwort von eraser, für 20 € reparieren zu lassen. Nach einer recherche im Netz finde ich nur Ersatzteile die 150 € kosten
 
Warum?
@elgitarre due 14 Tage sollten nur als Fristsetzung gelten und nicht ein ausnutzen des Widerspruchs sein. Les es dir nochmal kurz durch....

das ist doch alles juck.
Gewährleistung effektiv 6 Monate.


Also wird ohne Anwalt nichts gehen.

Und woher will man denn zu 100% wissen, dass das Handy z.B. in der Hosentasche nicht auch einer mechanischen Belastung ausgesetzt war?

Ich würde da eher mal direkt bei Sony Trouble machen.
Dort kann man dann wohl auf mehr Kulanz hoffen als beim Verkäufer.

... für 20 € reparieren zu lassen. Nach einer recherche im Netz finde ich nur Ersatzteile die 150 € kosten

für 20€ repariert das keiner, klar.Vor alle, das das Ersatzteil über 100€ kostet...
billigester ebay-link 104€:



Nochmal die Frage, ist nur das Glas beschädigt, d.h. das Display zeigt noch alles korrekt an?
 
nun vertieft mal nicht die "mechanische Belastung". Einer solchen ist das Smartphone auch dann ausgesetzt, wenn es bestimmungsgemäß benutzt wird und mindestens das muss es auch aushalten. Mechanische Belastung ist vielleicht ein Instrument des Händlers, aber hat mit dem Anspruch auf Gewährleistung nichts zu tun.
 
warum sollte man die Möglichkeit ausschließen, dass das Gerät durch unsachgemäße und nachweisbare mechanische Belastung kaputt gegangen ist?
 
Weil der Gesetzgeber bis zum Ablauf von 6 Monaten das Gegenteil behauptet. Der Händler darf ja vermuten soviel und was er möchte, aber bitte nicht zum Nachteil des Kunden. Sofern er vernutet das der Käufer den Mangel selber herbeigeführt hat, darf er das gerne nachweisen, was oft selbst durch ein entsprechendes Gutachten schwer bis gar nicht machbar ist und nicht selten unverhältnismässig hohe Kosten verursacht..
 
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@TS: Warum streitest du dich jetzt eigentlich mit Nokia?
Du hast es doch bei einem Einzelhändler gekauft und somit diesem Gegenüber deinen Anspruch.

Der Einzelhändler hat es zu Nokia geschickt und dir die Reparatur für xxx€ angeboten, du hast jedoch den Anspruch auf kostenlose Nachbesserung durch den Einzelhändler als Kaufvertragspartner, außer er kann dir beweisen dass der Schaden nicht von Beginn an bestand - folglich lehnst du dieses Angebot ab.

Nur weil Einzelhändler im Schadensfall auf die Rechte des Kunden scheißen, muss man das nicht hinnehmen.
 
omg.
Um mal bei der Realität zu bleiben, ohne Anwalt wird der TS sein Recht nicht durchsetzen können.
Und irgendwann, egal wer es zahlt oder beauftragt, wird es auf ein Gutachten hinauslaufen.
Genau daher stellt sich die Frage ob der TS eine mechanische Beschädigung seinerseits gänzlich ausschließen kann.

Sturz, Verbiegen und/oder Druck aufs Display von vorne sind natürlich nicht durch die Gewährleistung abgesichert und können schnell mal passieren.
Sowas kann man dann auch nachweisen und der TS läuft ins Messer.

Immer schön mal praktisch bleiben.

Daher, wenn der Händler sich querstellt mal hilfesuchend auf Kulanz von Sony hoffen und es dort dann probieren.

Hilft das alles nichts, stellt sich die Frage ob der TS einen Anwalt konsultieren möchte.

@TS: Warum streitest du dich jetzt eigentlich mit Nokia?

natürlich sollte man parallel dazu oder vorher versuchen das von dem Händler ersetzt zu bekommen.
Nur, wie gesagt, stellt der sich quer und man möchte keinen Anwalt wird es halt schwer.

Und wie erwähnt, durchaus kann die Beschädigung durch unsachgemäße mechanische Belastung kommen.
Das Lumia ist nicht bekannt dafür, dass da einfach die Scheibe reißt. Ein Serienfehler dürfte also nicht vorliegen.

Aber klar, geht es vor Gericht muss das alles der Händler nachweisen.
Nur, und auch das habe ich schon mehrfach gesagt, wird es soweit kommen?
Wird der TS einen Anwalt nehmen? Und wird der Anwalt dann nicht sagen, vor Gericht wird schwer, da man vielleicht eine unsachgemäße Benutzung nachweisen kann?
usw.
Praktisch bleiben.

- Händler quälen, drohen, Verbraucherschutz usw.
- parallel dazu Sony zwecks Kulanz kontaktieren


@TS

wann ist der Sprung im Display denn entstanden?
Abends ans Ladegerät gehängt und morgens Sprung?
Oder in der Hosentasche im Case transportiert und rausgenommen und nen Sprung gesehen?

Zeigt denn das Display noch alles korrekt an?
 
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  • #36
Das ist es ja, es war aufm Tisch, 2 Minuten später war der Sprung drinnen,

Display sonst vollkommen okay, es ist nur der Sprung! Ich prügele mich doch die ganze Zeit mit dem Händler, Nokia habe ich noch gar nicht kontaktiert. Anwalt ist dank fehlender Rechtsschutzversicherung einfach nur Unfug ...
 
Mein Fehler, ich hatte das falsch in Erinnerung...

Normalerweise spekulieren Händler nur darauf, dass der Kunde seine Rechte nicht kennt.
Es ist zum kotzen dass selbst die, die darauf spekulieren dass der Kunde keinen Rechtstreit wagt, noch damit durchkommen :(

Du könntest dich an den Verbraucherschutz wenden, vielleicht ist man dort bereit deine Vertretung zu übernehmen - dort gibt es spezialisierte Juristen für solche Fälle.
 
Das ist es ja, es war aufm Tisch, 2 Minuten später war der Sprung drinnen,

Display sonst vollkommen okay, es ist nur der Sprung! Ich prügele mich doch die ganze Zeit mit dem Händler, Nokia habe ich noch gar nicht kontaktiert. Anwalt ist dank fehlender Rechtsschutzversicherung einfach nur Unfug ...

gut, um dann praktikabel zu bleiben bleibt dir nur

- Druck auf den Händler machen
- Verbraucherschutz
- den Fall Nokia schildern (telefonisch + schriftlich + email) und auf Kulanz hoffen
 
Falsch. Warum Nokia Strafen? Produktionsfehler kommen selbst bei Bugatti vor, ich würde einfach den Händler wechseln.
 
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