Nokia verweigert Reparatur

Localhorst

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Hallo Leute,

ich hab ein ziemliches Problem und bin auch ziemlich angepi**t.

Ich hatte mir im November ein Lumia 925 gekauft. Einen Monat später hatte es urplötzlich einen Sprung im Display. Da das Handy nun einen Monat alt war, habe ich es zur Garantieabwicklung an Nokia geschickt. Heute bekomm ich die Antwort, dass eine Reparatur unter Garantiebedingungen nicht möglich sei, und die Reparatur 173 € kosten soll. Der Neupreis lag bei 220€ !!!

Habe ich da überhaupt noch irgendeine Chance, oder muss ich in den saueren Apfel beißen? Bevor jemand fragt: Nein ich war nicht am Zerplatzen des Displays verantwortlich. Es lag auf dem Tisch, und als ich 5 min später drauf sah, war da plötzlich der Sprung drinnen.

Danke euch :)

MfG

Localhorst
 
An den Händler wenden und sagen, dass du eine Reparatur oder neues Gerät im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung willst. Am besten schriftlich mit Frist. Innerhalb der erstem 6 Monate muss der Händler nachweisen dass der Schaden deine Schuld ist.

Der Händler wird versuchen die Schuld auf dich zu schieben. Und er wird versuchen dich an den Hersteller zu verweisen. Beides ablehnen und auf deine Rechte bestehen. Wenn keine Spuren von äußerer Gewalteinwirkung zu erkennen sind müsste das eigentlich funktionieren. Im ersten Brief Frist und freundlich sein, im zweiten Frist und Anwalt drohen, den dritten vom Anwalt verfassen lassen. (soweit ist's bei mir noch nie gekommen)

Tipp für die Zukunft: Amazon regelt innerhalb der ersten 24 Monate normalerweise alles zur Zufriedenheit des Kunden. MediaM und Co gibt es viele negative Erfahrungberichte.
 
Wieso hast du es denn an Nokia geschickt?

Bei welchem HÄNDLER hast du es denn gekauft?

Gegen Nokia hast du ja keine Ansprüche, sondern gegen den Händler wo du es gekauft hast.

Und da die Beweilslastumkehr noch nicht eingetreten ist müsste er dir Beweisen das es dein Verschulden war (wohl kaum möglich).
 
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  • #4
Okay, dann erkläre ich das genauer wie es abgelaufen ist:

Ich hatte das Gerät bei Computeruniverse bestellt. --> Dort abgeholt im November. Ende Dezember habe ich es auch bei Computeruniverse eingeschickt. Wo mir mitgeteilt wurde, es wurde an Nokia geschickt und im Rahmen der Gewährleistung sei dies nicht möglich!

Leider sind aber bei mir gerade die Nerven durchgegangen :( Gerade durch meine Mail mit der Aussage, dass es nach einem Monat plötzlich platze, habe ich mir die Chance mit der Beweisumlast verspielt ... Manchmal kann ich auch ein Idiot sein :m

Ich hatte bereits per Mail folgendermaßen geantwortet:

Sehr geehrter Herr XYZ,

haben Sie vielen Dank für Ihre Antwort. Nehmen Sie es nicht persönlich, aber wie kann denn soetwas sein? Das Gerät wurde die ganze Zeit in einem Bumper benutzt, ist auf dem Tisch und das Display platzt plötzlich. Das nach EINEM Monat?!

Sie müssen mich verstehen, dass ich gerade bei dem Anschaffungspreis von über 200 € ziemlich enttäuscht bin, was das angeht. Außerdem Mechanisch defekt? Ich weiß wirklich nicht wie man auf dieses kommt ...

Ich wäre ihnen sehr verbunden, wenn Sie mit Nokia Nocheinmal Kontakt aufnehmen könnten und dies versuchen noch zu verdeutlichen. Ich wäre bereit einen geringen Betrag für die Reparatur zu bezahlen (sagen wir 40 - 60 €). Jedoch keine 172 €, wenn der Anschaffunspreis bei über 200 € lag!

Sollte dies leider immer noch nicht funktionieren, senden Sie bitte das Handy zurück.

Wie gesagt, bitte entschuldigen Sie meine Ausdrucksweise und aggressiven Ton, dieser bezieht sich weder auf Sie oder Computeruniverse! Ich hoffe sie können das verstehen.

Mit freundlichen Grüßen
 
Hast ja nirgends geschrieben dass es Selbstverschulden war. Einfach an den Händler schreiben dass Du es im Rahmen der Gewährleistung repariert oder ersetzt haben willst und dass es dir egal was Nokia sagt weil diese nicht dein Vertragspartner sind. Frist setzen, danach Anwalt
 
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  • #6
Und wie soll dann der Wortlaut sein?

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte mein Handy im Rahmen der Geährleistung bis zum (14 Tage nach Schreiben) ersetzt haben.

MfG ...

Oder wie meinst du das jetzt?
 
Gott bist du freundlich...

Versuch es einfach mal so:

Sehr geehrter Herr XYZ,

Ihre Benachrichtigung über die Ablehung der Gewährleistung kann ich so nicht aktzeptieren.

Sollten Sie dennoch auf Ihre Ablehnung bestehen darauf bestehen, bitte ich Sie den im Rahmen der Beweilslastumkehr (§ 476 BGB) geforderten Nachweis eines Verursachen des Mangels meinerseits in einem Gutachten feststellen zu lassen und mir dieses zukommen zu lassen.

Ansonsten bitte ich um Reparatur oder Austausch meines defekten Gerätes bis zum (2 Wochen ab Sendedatum).

MFG usw.
 
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  • #8
Ja, so kann man es auch machen :beer:

Nur soll ich das jetzt einfach so hinterherschicken, oder auf eine Antwort auf meine obere Mail warten?
 
Hier nochmal ein Link von der Verbraucherzentrale NRW mit Musterbrief



Ansonsten würde ich an deiner Stelle per Mail schreiben + Einschreiben mit Rückschein. Dann dürfte das ziemlich sicher klappen :T
Natürlich solltest du den Musterbrief noch auf deinen Fall umschreiben, der von Nerephes klingt aber auch nicht falsch.
 
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  • #10
Danke nochmal Schrenk!

Ich seh mal wie ich es mache, ich warte mal bis morgen ab, ob noch ein Statement zu meiner Mail kommt.
 
Vorsicht: Der Händler ist grundsätzlich berechtigt, das Gutachten erst vor Gericht vorzulegen. Der Beweislast darf ohne Nachteile erst im gerichtlichen Verfahren genügt werden, was sinnvoll ist, da dann der Käufer schon einigen Aufwand reingesteckt hat. Kann man den Richter überzeugen, dass das Gericht das Sahverständigengutachten anfordert, handelt es sich nicht um ein Parteigutachten. Die kosten werden dann Teil der Kostenentscheidung. Als böser Verkäufer würde ich daher nie im Vorfeld einen Gutachter einschalten, dann ist das Geld nämlich weg. Wenn ich mir meiner Sache ganz sicher bin, spreche ich mal mit dem Rechtsanwalt, ob ich das ganze nicht in die zweite Instanz verzögern kann, um die Kosten zu treiben.:coffee:
 
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  • #12
Super, am Donnerstag hatte ich wie oben geantwortet, seitdem keinerlei Reaktion. Ich habe dann mal die Formulierung von Nerephes hingeschickt und auf den 10.02. verwiesen. Bin gespannt ob jetzt was passiert!
 
Leider sind aber bei mir gerade die Nerven durchgegangen :( Gerade durch meine Mail mit der Aussage, dass es nach einem Monat plötzlich platze, habe ich mir die Chance mit der Beweisumlast verspielt ... Manchmal kann ich auch ein Idiot sein :m

Das nennt man Mangelfolgeschaden. Der Mangel war annahmsweise, dass das Display unter Druck stand, durch unsachgemäße Anpassung von Rahmen und Display. Folgeschaden war dann, dass das Display irgendwann gesprungen ist. Dementsprechend lag der eigentliche Mangel, die Fehlverarbeitung, schon vorher vor. So oder so ähnlich, aber nagel mich nicht darauf fest..
 
Und wie soll dann der Wortlaut sein?

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte mein Handy im Rahmen der Geährleistung bis zum (14 Tage nach Schreiben) ersetzt haben.

MfG ...

Oder wie meinst du das jetzt?

Gewährleistung hast du 2 Jahre mit Beweislastumkehr in den ersten 6 Monaten.
Mit 14 Tagen hat das nichts zu tun, das ist das Widerufsrecht.

Im Endefekt bleibt dir nur eines, immer wieder nachhaken.
Wenn der Händler sich stur stellt, wird es ohne Anwalt schlecht für dich aussehen.

Natürlich hätte man gegenüber Nokia im Rahmen der Garantie (die ab Kaufdatum gilt) auch Ansprüche, wenn Nokia solche Schäden nicht ausgeschlossen hat.
Der Händler dagegen kann solche Schäden im Rahmen der Gewährleistung nicht ausschließen.


Sind denn Gewalteinwirkungen zu sehen?
Bilder mal hier hochladen?
Display geht noch? Noch Scheibe gerissen?
 
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  • #15
Ich glaube mich tritt ein Pferd:

Sehr geehrter Herr XYZ,

nach BGB § 476 wird zwar angenommen, dass ein Mangel bei einem privaten Verbraucher bereits von Anfang an vorgelegen hat, diese Annahme greift jedoch nicht, wenn die Art des Mangels dieser Annahme widerspricht. Eine mechanische Beschädigung widerspricht dieser Annahme, daher gilt hier keine Gewährleistung. Außerdem deckt der Hersteller mechanische Beschädigungen nicht durch die Garantie ab.

Somit ist eine Garantiereparatur leider nicht mehr möglich und die
Reparatur muss bezahlt werden.

Für die Reparatur veranschlagt der Hersteller eine Höhe von 172,67
Euro brutto inkl. Versandkosten.



Gewalteinwirkungen sind nicht zu sehen, Display geht noch, ist nur gerissen. Ich lade mal ein Bild hoch:

IMG_20141222_133232.jpg
 
Warum?
@elgitarre due 14 Tage sollten nur als Fristsetzung gelten und nicht ein ausnutzen des Widerspruchs sein. Les es dir nochmal kurz durch....
 
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  • #19
Weil die Kosten des Anwalts wahrscheinlich die Kosten des handys übersteigen?
 
Das ist nicht mal der alleinige Grund. Aber ohne RSV gehst du in Vorleistung und geht die Sache vor Gericht, hast du vielleicht in 6-9 Monaten ein neues Handy, wenn du gewinnst. Verlierst du, zahlst du deinen Anwalt, deren Anwalt, die Gerichtskosten und die Reparatur.
 
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