NGN vs. Bitstrom - hä? (I-Net zu langsam, Noob am Start)

So ein Gesetz gilt aber nicht rückwirkend.
Der minimale Wert bei DSL 16.000 ist 6Mbit Seite 26
Wenn du da regelmäßig drunter liegst solltest du ein Sonderkündigungsrecht haben bzw. die müssen das beheben.
 
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  • #22
Das gilt schon auch rückwirkend.
Es ändert jetzt nichts an meiner Mindestvertragslaufzeit, aber gibt halt nochmal mehr Druck auf den Part mit der zu geringen Bandbreite etc.
Mir wurde ja schon von ihrer Seite aus gesagt, sie können nicht schneller, und ich stehe seit Tagen schon wieder auf 5.7. Was den Part angeht, mache ich mir keine Sorge. Die Frage ist am Ende nur, wie kampflos sie sich ergeben werden, da kennt man ja sowohl gute als auch schlechte Stories.
Könnte ich einfach normal kündigen (am besten noch den neuen Anbieter all die Arbeit machen lassen :D) wäre natürlich die deutlich bequemere Lösung, als sich da womöglich noch einen Hickhack zu liefern und die Nachweise zu ermessen etc pp.

Hab so einen fliegenden Wechsel auch noch nie gemacht. Muss der Voranbieter eigentlich komplett raus sein, die Leitung also quasi tot, bevor der neue sich aufschalten kann? Oder können da zwei parallel drüber laufen?
Würde mein Vertrag zB an einem Sa auslaufen, und ab Freitag Mitternacht steh ich ohne alles da, und der neue Anbieter kommt natürlich nicht am WE, sondern erst am Monatg Abend. Könnte der dann schon einfach Freitag sich einschalten?
 
So ein Gesetz gilt aber nicht rückwirkend.
Der minimale Wert bei DSL 16.000 ist 6Mbit Seite 26
Wenn du da regelmäßig drunter liegst solltest du ein Sonderkündigungsrecht haben bzw. die müssen das beheben.
Das ist nicht richtig. Der minimale Wert, der in den AGB festgelegt wird, zählt laut BNetzA nicht. Also zumindest nicht in dem Sinne, in dem man es so verstehen würde.


(Ist jetzt vielleicht nicht der beste Link, ggf. noch ein wenig recherchieren)

Diesen Anschluss sollte man eigentlich jederzeit sonderkündigen können bzw. müsste der Anbieter nachbessern. Auch jetzt bereits, denn diese Regelung gilt bereits seit einigen Jahren. Bei keiner einzigen Messung werden hier 90% der versprochenen Bitrate auch nur annähernd erreicht. Allerdings muss ich zugeben, dass ich zwar weiß, ab wann ein Anschluss gekündigt werden kann, allerdings noch keine Sonderkündigung selbst durchgesetzt habe (bin ja zufrieden mit meinem Anschluss :)). Bei einem normalen Anbieterwechsel lässt man in der Regel den neuen Anbieter den alten Anbieter kündigen, damit es möglichst reibungslos läuft. Wie das im Falle einer Sonderkündigung aussieht, kann ich aber nicht sagen.
 
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  • #25
Heute hat Vodafone meine außerordentliche Kündigung kampflos bestätigt. :)
Nachdem ich ein sehr angenehmes Gespräch mit Willy.Tel hatte, habe ich ein WE das Nachweisverfahren der Breitbandmessung gemacht. Man muss dann an 2 Tagen mind. 10 Messungen vornehmen. Habe die von morgens bis abends über den Tag verteilt. Spitzenwert: 5,05 Mbits lulz
Letzte Woche das dann mit rangehängt, den ganzen Verlauf erklärt, dass Hr S. sagte, sie können nichts machen etc pp.
Mitte Januar bin ich dann raus und hoffe, dass sich damit alles zum Guten wendet, was auch immer hier an der Leitung nagt.

Ich hatte keine Lust, nochmal am Telefon mit denen zu diskutieren, weswegen ich statt Handy Festnetz-Nr angegeben hatte. Und nachdem sie mich darauf heute nicht erreichten weil berufstätig, hat sie dann mir direkt alles per Mail geschickt. Ich liebe es, wenn ein Plan funktioniert. :cool:
Edit: Etwas zu früh gefreut - jetzt fangen auf Festnetz + Handy die "Kunden zurück gewinnen" Anrufe an. <.<
 
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