Mutmaßliche Terroranschlagsvorbereitung in Chemnitz

rechtlich könnten sie dabei eventuell eine Straftat begangen haben.
Nö. Denn:
§127 schrieb:
Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen.
Das gilt natürlich nur, wenn keine unverhältnismäßige Gewalt zum Einsatz kommt. Und die gab es meines Wissens nicht. Außerdem fordert eh niemand, die Syrer anzuklagen. Die Diskussion darüber ist sinnlos.
 
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  • #22


Welche tat soll er denn frisch in der Wohnung begangen haben?
 
@Dieter85: mein Fehler, hatte falsche informationen vorliegen.
Scheint tatsächlich glücklicherweise alles rechtens zu sein.
 
Welche tat soll er denn frisch in der Wohnung begangen haben?
Keine. Und das ist auch nicht notwendig.

Dieses dämlich suggestive Rumgefrage immer, weil man seine Ansichten nicht klar aussprechen möchte... Das ist ja schon wie im alten Verschwörungsthread drüben.
 
Zuletzt bearbeitet:
@Flip: Fette einfach zwei andere Wörter in deinem Zitat, zum Beispiel die letzten beiden, dann hast du die Lösung :)
 
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  • #27
Nein. Das Zitat sagt aus, jemand hat eine Tat gerade erst begangen und wird
- noch am Tatort angetroffen
- oder wie er sich von diesem entfernt.

Trifft beides nicht zu.
 
Nach dem Mann wurde bereits offiziell wegen Terrorgefahr gefahndet.

Wo also ist Dein Problem?
 
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  • #29
Das Problem ist, dass der Jedermannsparagraph für frische Taten gilt.
Er macht nicht jeden zum Hilfsscheriff bei Leuten die auf Fahndungslisten stehen. In diesem Land gibt es keine unbezahlten Bountyhunter.
 
Jeder Mensch mit Hirn weiß das Gesetze auch mal an ihre Grenzen kommen und man dann mit gesundem Menschenverstand agieren muss.
 
Da steht etwas über "der Flucht verdächtig ist". Wenn du nur wüsstest was Fluchtverdacht bedeutet.
 
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  • #34
Was aber nur im direkten Zusammenhang mit der Tat Sinn macht. Da steht auch etwas von nicht sofort feststellbarer Identität. Da gilt ja das gleiche.
Sonst kann man im Freibad willkürlich Leute festnehmen, wenn die keinen Ausweis in der Badehose haben.
 
In diesem Land gibt es keine unbezahlten Bountyhunter.
Unbezahlte Bountyhunter schließen sich schon mal aus, das verbietet der Wortsinn. Es gibt auch keine unbezahlten Kopfgeldjäger. Wenn wir schon auf Wörtern herumreiten, dann richtig ;)

Und da wir nun anscheinend doch über die Festnahme diskutieren: Al-Bakr war der Flucht verdächtigt, das reicht aus, dass Jedermann ihn festnehmen kann.

Sonst kann man im Freibad willkürlich Leute festnehmen, wenn die keinen Ausweis in der Badehose haben.
Da würdest du aber Probleme bekommen, denn in Deutschland muss man seinen Ausweis nicht mitführen. Du musst einen haben, ja, aber nicht dabei haben.
 
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  • #36
Ja, aber ohne Ausweis ist die Identität nicht sofort festzustellen und somit könnte man jemanden festhalten, wenn man eurer loslösung von einer frischen Tat fplgen würde.
 
somit könnte man jemanden festhalten, wenn man eurer loslösung von einer frischen Tat fplgen würde.
Nein, weil deine Leute im Freibad ja verfolgt sein müssen (oder auf Frischer Tat ertappt). Al-Bakr war verfolgt. Seine Festnahme ist also rechtens.
 
Ich halte den Jedermann-Paragraphen hier auch nicht zutreffend und denke, er ist für Fälle, wo Passanten eine Kaputte Scheibe sehen und jemanden mit einem Hammer.

Aber das Thema ist hochpolitisch, da dürfte das egal sein.

De Maizière will sich nicht so richtig dankbar zeigen, weil das nicht so ganz sauber war, denke ich.

Und bei der Staatsanwaltschaft würde ich die Wahrscheinlichkeit als ziemlich gering ansehen, wegen Strafvereitelung i Amt belangt zu werden, wenn man das nicht verfolgt. Im Gegensatz zu einer großen Wahrscheinlichkeit auf Karriereende, wenn der verdächtige tot ist, aber man denen, die manche für Helden halten, jetzt der Prozeß gemacht werden würde.

@ Flip. De jure stimme ich Dir zu, aber de facto ist die Sache gegessen.
 
@Flip:
Wenn jemand auf, frischer tat ODER verfolgt!
Er wurde verfolgt, da haftbefehl

Wenn er fluchtverdächtig ODER die identität nicht festzustellen
Er war fluchtverdächtig

Also alles gut, ich bezog mich gestern auf was anderes, was keine rolle spielt da es eine falsche information war.
(Ich hatte gelesen das sie ihn bei der festnahme ziemlich mishandelt haben sollen-da dies offenbar nicht der Fall ist, war das mein Fehler)
 
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