Mutmaßliche Terroranschlagsvorbereitung in Chemnitz

Er zitiert etwas, was er nicht selbst gar nicht versteht, denn in seinem letzten Quote steht drin
Auf frischer Tat verfolgt ist derjenige, der den Tatort zwar bereits verlassen hat, aber entweder bei der Flucht beobachtet und direkt verfolgt wurde oder wer unmittelbar nach der Tat auf Grund am Tatort vorhandener Spuren verfolgt wird, sodass jedenfalls ein enger zeitlicher Zusammenhang zur Tat besteht.
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  • #64
Der Rechtsanwalt Vetter ist also nicht des Lesens des Paragraphen mächtig und interpretiert diesen falsch.
Ist ja nicht so, dass §127 ein Klassiker des Strafrechtes wäre und in der Ausbildung mehrfach durchgekaut wird.

Er argumentiert ja explizit mit "heutigen Terrordelikten". Also kann man in dem Zusammenhang sicher nicht von einem/ dem Klassiker sprechen.

Er geht auch lediglich davon aus, daß es sich um eine frische Tat handelt. Warum an aber gar keine frische Tat braucht, läßt er dann aus.

Summa summarum sagt er auch nur, daß vieles dafür sprechen würde, daß die Syrer nichts juristisch falsch gemacht hätten.
Also hat nicht mal er sich da festlegen wollen.
 
Ich finde Flip hat einen Punkt. Wenn er recht hat, dann darf man keinen blutverschmierten, gesuchten Mörder mit Frauenkopf in der Hand festnehmen, weil die Tat vor zwei Tagen völlig woanders stattgefunden hat. Das wäre dämlich, aber es geht ja um Gesetze und nicht den gesunden Menschenverstand.

Wir können uns jetzt mit Internetanwälten bewerfen oder den Bekannten der Putzfrau des Onkels fragen, der Familienanwalt im Ruhesand ist. Wirklich klären kann das nur ein echtes Gericht zu genau diesem Fall. Und dazu wird es nicht kommen. Daher: :unknown:
 
Ich wär stark dafür das Thema zu lassen.
So lange kein Staatsanwalt Klage erhebt reden wir hier über ein Fall den es nicht gibt.

Wäre interessanter über Apex zu reden..
 
Bei einem int. Haftbefehl ist die Polizei ja längst involviert, da bedarf es keiner Sofortmaßnahme von Bürgern.
Dann kann aber nicht die Identität des Tatverdächtigen sofort festgestellt werden. :rolleyes:

Vom Grundsatz her hat Flip im Übrigen Recht. Denn es geht in § 127 StPO um die unmittelbare Tat. Die lässt sich allerdings gemäß Vetter im konkreten Fall ausweiten.

Der gesunde Menschenverstand würde hoffentlich ohnehin jedem Ankläger sagen, dass er aufgrund mangelnden öffentlichen Interesses von einer Anklage absehen sollte. :rolleyes:

Ich finde Flip hat einen Punkt. Wenn er recht hat, dann darf man keinen blutverschmierten, gesuchten Mörder mit Frauenkopf in der Hand festnehmen, weil die Tat vor zwei Tagen völlig woanders stattgefunden hat.
Stimmt... die Argumentation ist wirklich dämlich. Denn für Menschen mit gesundem Menschenverstand bestünde ja ein unmittelbarer Tatverdacht. Ich persönlich bin mir auch ziemlich sicher, dass kein Mörder tagelang blutverschmiert mit Frauenkopf durch die Gegend rennt. Erfahrungswerte durch bspw. Nachrichten sagen mir, dass die meisten Mörder versuchen, ihre Tat(en) zu verbergen.
 
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