Muss ich mein Wissen auf der Arbeit teilen?

Deine Ratschläge zielen ausschließlich darauf ab, dass man bloß nichts machen soll, wofür man meint nicht ausdrücklich eingestellt zu sein. Das ist Dienst nach Vorschrift.

Und auch wenn du persönlich scheinbar ein mal schlechte Erfahrung gemacht hast, tut mir das Leid, ist aber kein Grund hier ab sofort alle so über einen Kamm zu scheren und das als Allgemeine Handlungsweise für alle (oder auch schon nur für den dir unbekannten TE) zu empfehlen.
 
Weißte was? Dienst nach Vorschrift ist bei mir, wenn man dann nach 8 Stunden alles liegen und fallen lässt, keine Sekunde länger macht, niemals früher anfängt, keine (kostenlosen) Überstunden macht, keine Wochenendarbeit nebenher.

Ich rate jedem ab davon, Sachen zu tun, für die er nicht eingestellt ist bzw. keine Anweisung bekommt vom Chef. Was ist denn, wenn etwas passiert, weil z.B. ein Kollege mal am Rechner rumbastelt, weil da gerade was nicht läuft, aber er weder als IT'ler angestellt ist, noch vom Chef die (schriftliche) Anweisung bekommen hat, genau dies zu tun?

Dann gibts Ärger hoch 10. Im schlimmsten Fall muss sogar Schadensersatz geleistet werden.
 
für leute, die erkannt haben daß sie ihre fähigkeiten nicht richtig einschätzen können fährt sie aber schon die richtige strategie, kapitn.
 
für leute, die erkannt haben daß sie ihre fähigkeiten nicht richtig einschätzen können fährt sie aber schon die richtige strategie, kapitn.
Und liegt damit auch gar nicht so verkehrt. Ob man mehr tut als Dienst nach Vorschrift, hängt halt immer davon ab, ob eine Mehrleistung auch honoriert wird.
Und damit ist nicht gemeint, dass man noch mal 5 unbezahlte Überstunden aufgedrückt bekommt, weil man sowieso schon 10 leistet. :p

Genau das bewirkt es aber.
Und im übrigen kann es auch nicht Ärger hoch 10 geben, solang du nicht fahrlässig oder mit Vorsatz etwas falsch machst. :T
Dann lies dir die Ausführungen zur Fahrlässigkeit mal durch.
Wer eine Arbeit ausführt, für die er nicht die nötige Qualifikation besitzt (und ggf. nachweisen kann), könnte durchaus "normal" fahrlässig handeln, wenn er seinen AG nicht über die fehlende Qualifikation informiert. Und schon ist die vollständige Haftungsfreistellung passé.

Deine Argumentation mit den Hausmeistern ist im Übrigen immer noch hinkend unterwegs. Denn aus deinem verlinkten Artikel geht überhaupt nicht hervor, ob in Arbeitsvertrag oder Stellenausschreibung vom Schweißen die Rede ist. Man könnte sich aber auch mal die Stellenangebote durchlesen.
Wenn z.B. gefordert wird, dass man Instandsetzungsarbeiten im Bereich durchführen soll, würde ich davon ausgehen, dass eine entsprechende Qualifikation gewünscht ist. Keine Ahnung, ob man als Gas-Wasser-Scheiße schweißen können muss. Ich denke, hartlöten wird ein Klempner aber vermutlich können müssen.
Oder bspw. .
Von einem Hausmeister, der sich auf das Stellenangebot bewirbt, wo explizit Schaltberechtigung gefordert wird, wird man wohl nicht erwarten, dass er Brötchen backt. Die anfallenden Arbeiten ergeben sich also durchaus aus einem Stellenangebot und dem von mir erwähnten gesunden Menschenverstand.
 
Dann lies dir die Ausführungen zur Fahrlässigkeit mal durch.
Wer eine Arbeit ausführt, für die er nicht die nötige Qualifikation besitzt (und ggf. nachweisen kann), könnte durchaus "normal" fahrlässig handeln, wenn er seinen AG nicht über die fehlende Qualifikation informiert. Und schon ist die vollständige Haftungsfreistellung passé.
Könnte, möglicher Weise, vielleicht.

Das sind abstruse Konstrukte, die für mich viel mehr nach einer Aufforderung klingen, sich hinter "darf ich nicht, mir fehlt ja die Qualifikation" zu verstecken, als nach Eigenabsicherung. Genau wie die Ausführungen von Destiny666.


Deine Argumentation mit den Hausmeistern ist im Übrigen immer noch hinkend unterwegs. Denn aus deinem verlinkten Artikel geht überhaupt nicht hervor, ob in Arbeitsvertrag oder Stellenausschreibung vom Schweißen die Rede ist.
Im ersten Satz steht die Bedingung, die erfüllt sein muss, damit jemand als Hausmeister Schweißarbeiten verrichten darf:
"Grundsätzlich müssen Arbeitnehmer, die Schweißarbeiten ausführen, unterwiesen sein."
Da steht nicht "es muss im Arbeitsvertrag oder in der Stellenausschreibung vom Schweißen die Rede sein".

Und da das hier das "Landesinstitut für Arbeitsgestaltung des Landes Nordrhein-Westfalen (LIA.NRW) als Körperschaft des öffentlichen Rechts." eine so unvollständige Antwort liefert, in der ein deiner Meinung nach elementarer Punkt fehlt - sehr zu bezweifeln.

Da hinkt also gar nichts. Liefere hier Fakten oder Quellen von öffentlichen Einrichtungen oder Gerichten und konkret zu genau diesem Fall hier passenden Beispielen und ich lasse mich gerne von Fakten überzeugen. Mein gesunder Menschenverstand sagt mir nämlich genau das Gegenteil von dem, was deiner dir sagt.

Man könnte sich aber auch mal die Stellenangebote durchlesen.
Wenn z.B. gefordert wird, dass man Instandsetzungsarbeiten im Bereich durchführen soll, würde ich davon ausgehen, dass eine entsprechende Qualifikation gewünscht ist. Keine Ahnung, ob man als Gas-Wasser-Scheiße schweißen können muss. Ich denke, hartlöten wird ein Klempner aber vermutlich können müssen.
Oder bspw. .
Von einem Hausmeister, der sich auf das Stellenangebot bewirbt, wo explizit Schaltberechtigung gefordert wird, wird man wohl nicht erwarten, dass er Brötchen backt. Die anfallenden Arbeiten ergeben sich also durchaus aus einem Stellenangebot und dem von mir erwähnten gesunden Menschenverstand.

Der Arbeitgeber vom TE erwartet scheinbar, und das nicht aus heiterem Himmel, dass er auch schweißt.
Und als Elektriker auch mal was schweißen sollen ist wohl nicht so weit von der Kernaufgabe eines Elektrikers entfernt, wie Brötchen backen. Also DAS Beispiel hinkt.

Die Berufsfelder Schweißer / Elektriker ist sogar oft so verbunden miteinander, dass Firmen für eine offene Position Menschen mit Ausbildung als Schweißer oder als Elektriker einstellen würden:

Liefer doch bitte Urteile, Aussagen von öffentlichen Stellen o.ä. die ganz klar sagen, dass es verboten ist für einen Elektroniker verboten ist zu schweißen.
 
Ich wüßte nicht, wo man als Elektriker Schweißen müßte. Der Link führt auch zu einer Zeitarbeitsfirma die alles mögliche sucht. Aber keine Elektriker/Schweißer-Kombie.

Das ein Hausmeister Brötchen (auf)backt, ist dagegen nicht so ungewöhnlich, wenn es im Bereich Schule liegt, wo schon mal die Pausencafeteria mitbetreut wird.
 
Jawohl. Unten einsteigen und unten bleiben. Keinem zeigen, daß man mehr drauf hat. Gibt nur Ärger!

Leistung ist heutzutage das Letzte, was man an den Tag legen muss, um Karriere zu machen.
Das ist meiner Meinung nach also kein Gegenargument.
 
Ich wüßte nicht, wo man als Elektriker Schweißen müßte.

Kommt darauf an wo man arbeitet.
In der Regel geht es da nicht um präzise Röntgen-nähte sondern darum vielleicht mal eben ein Blech an einem Stahlträger zu "kleben" damit man eine Steckdose festschrauben kann.

Schweißen kann ich z.B. nicht, dafür hat es aber immer gereicht. Chef ist dann dankbar wenn er nicht für jeden Kinderkram einen Fachman bemühen muss ;)
 
Und im übrigen kann es auch nicht Ärger hoch 10 geben, solang du nicht fahrlässig oder mit Vorsatz etwas falsch machst. :T

Natürlich kann es das. Chef sagt, weil er deine selbst erworbenen Qualifikationen kennt, dass du Kollege A das mal zeigen sollst. Nun zeigst du dem Kollegen das, was du weißt und der meint auch, er hats kapiert, aber als er das dann selbst machen soll, geht was fürchterlich schief.

Nun heißt es vom Kollegen: Der hats mir aber so gezeigt.

Nun kriegste mächtig Ärger, weil du Kollegen das gezeigt hast, der das falsch machte, warum auch immer.

Der Schaden - nicht auszudenken.

Wenn der Chef will, dass man seine privat erworbenen Kenntnisse einsetzt, sollte man das schriftlich fixieren lassen, wenn es vom Arbeitsvertrag abweicht. Schon allein wegen der Haftung und damit es hinterher nicht heißt: Das sollten Sie doch gar nicht machen. Solche Chefs gibts und deshalb sollte man sich IMMER absichern.

Wenn der Chef also nicht explizit anweist, dass man eine Schulung der Kollegen durchführen soll, dann ist Ebbe damit. Dann macht man das nicht.

Und ehrlich: Ich hätte da bei manchen Dingen Bauchweh, wenn ich wüsste, dass der Handwerker z.B. das nur mal so gezeigt bekommen hat, was er da in meiner Bude rumbastelt.

Im ersten Satz steht die Bedingung, die erfüllt sein muss, damit jemand als Hausmeister Schweißarbeiten verrichten darf:
"Grundsätzlich müssen Arbeitnehmer, die Schweißarbeiten ausführen, unterwiesen sein."

Und das bedeutet nicht: Lass dir mal vom Kollegen zeigen, wie das geht.
 
@Destiny666: Hätte ich das früher gewusst dann wäre ich niemals mit einem Lehrling auf eine Baustelle gefahren, nicht auszudenken wenn ich ihn was falsches erklärt hätte :coffee:
 
Und als Elektriker auch mal was schweißen sollen ist wohl nicht so weit von der Kernaufgabe eines Elektrikers entfernt, wie Brötchen backen.
Wäre mir neu. In der Tat ist die Kernaufgabe des Elektriker nicht sehr weit von der eines Schweißers entfernt. Der Elektriker prüft halt, wieso es den armen Schweiße aus den qualmenden Socken gehauen hat.
Schweißen tut er auch ganz sicher. Vielleicht mal eine Probenaht, um zu testen, ob das Schweißgerät wieder funktioniert. Aber wohl kaum, um damit nicht zerstörungsfreie Verbindungen herzustellen.

In der Regel geht es da nicht um präzise Röntgen-nähte sondern darum vielleicht mal eben ein Blech an einem Stahlträger zu "kleben" damit man eine Steckdose festschrauben kann.
Dann darfst du dich wohl als rühmliche Ausnahme fühlen. Allerdings habe ich leichte Zweifel, ob deine Arbeit dann den Anforderungen an eine geprüfte elektrische Anlage (VDE und was weiß ich) entspricht. Ich wäre zumindest nicht damit einverstanden, wenn ich von einer Steckdose wüsste, die mitsamt dem Blech, an dem sie festgeschraubt ist, beim ersten schräg anschauen abfällt.
 
Au Backe, ich hoffe nur, dass unsere Mechatroniker das hier nicht lesen und dass auch unsere Ausbildungsabteilung für die jetzt nicht aufgelöst wird. Weil geht ja nicht :cool:
 
@bevoller: Warum sollte sie abfallen? Eher fallen doch die Schalterdosen aus der Wand, die nicht vom Maurermeister einzementiert wurden.
 
Eher fallen doch die Schalterdosen aus der Wand, die nicht vom Maurermeister einzementiert wurden.
Ebend... Es spielt keine Rolle, von wem eine Arbeit nicht fachgerecht ausgeführt wurde. :p


Au Backe, ich hoffe nur, dass unsere Mechatroniker das hier nicht lesen und dass auch unsere Ausbildungsabteilung für die jetzt nicht aufgelöst wird. Weil geht ja nicht :cool:
Ich glaube, ich hatte es schon mal erwähnt. Falls nicht, kann ich es ja nachholen.
Der Beruf des Mechatronikers ist genau deshalb eingeführt worden. Der kann schweißen (stammt quasi vom Verfahrensmechaniker ab) und kann und darf auch an die Elektronik der Maschinen, die er bedienen und warten soll. Der Verfahrensmechaniker darf Letzteres eben nicht.
 
wo wir in diesem trööt mittlerweile beim klugscheißen angekommen sind: der verfahrensmechaniker heißt heute verfahrenstechniker und darf 'an die elektronik der maschinen', an denen er unterwiesen wurde.

:)
 
Darf der Verfahrenstechniker nach Unterweisung also ganze Schaltschränke verdrahten? Bzw. Maschinen Zusammenschustern in Technik und Elektrik? Weil, dass würde beiden Berufe ja quasi gleich machen :unknown:
 
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