Dann lies dir die Ausführungen zur Fahrlässigkeit mal durch.
Wer eine Arbeit ausführt, für die er nicht die nötige Qualifikation besitzt (und ggf. nachweisen kann), könnte durchaus "normal" fahrlässig handeln, wenn er seinen AG nicht über die fehlende Qualifikation informiert. Und schon ist die vollständige Haftungsfreistellung passé.
Könnte, möglicher Weise, vielleicht.
Das sind abstruse Konstrukte, die für mich viel mehr nach einer Aufforderung klingen, sich hinter "darf ich nicht, mir fehlt ja die Qualifikation" zu verstecken, als nach Eigenabsicherung. Genau wie die Ausführungen von Destiny666.
Deine Argumentation mit den Hausmeistern ist im Übrigen immer noch hinkend unterwegs. Denn aus deinem verlinkten Artikel geht überhaupt nicht hervor, ob in Arbeitsvertrag oder Stellenausschreibung vom Schweißen die Rede ist.
Im ersten Satz steht die Bedingung, die erfüllt sein muss, damit jemand als Hausmeister Schweißarbeiten verrichten darf:
"Grundsätzlich müssen Arbeitnehmer, die Schweißarbeiten ausführen, unterwiesen sein."
Da steht nicht "es muss im Arbeitsvertrag oder in der Stellenausschreibung vom Schweißen die Rede sein".
Und da das hier das "Landesinstitut für Arbeitsgestaltung des Landes Nordrhein-Westfalen (LIA.NRW) als Körperschaft des öffentlichen Rechts." eine so unvollständige Antwort liefert, in der ein deiner Meinung nach elementarer Punkt fehlt - sehr zu bezweifeln.
Da hinkt also gar nichts. Liefere hier Fakten oder Quellen von öffentlichen Einrichtungen oder Gerichten und konkret zu genau diesem Fall hier passenden Beispielen und ich lasse mich gerne von Fakten überzeugen. Mein gesunder Menschenverstand sagt mir nämlich genau das Gegenteil von dem, was deiner dir sagt.
Man könnte sich aber auch mal die Stellenangebote durchlesen.
Wenn z.B. gefordert wird, dass man Instandsetzungsarbeiten im Bereich
durchführen soll, würde ich davon ausgehen, dass eine entsprechende Qualifikation gewünscht ist. Keine Ahnung, ob man als Gas-Wasser-Scheiße schweißen können muss. Ich denke, hartlöten wird ein Klempner aber vermutlich können müssen.
Oder bspw.
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Von einem Hausmeister, der sich auf das Stellenangebot bewirbt, wo explizit Schaltberechtigung gefordert wird, wird man wohl nicht erwarten, dass er Brötchen backt. Die anfallenden Arbeiten ergeben sich also durchaus aus einem Stellenangebot und dem von mir erwähnten gesunden Menschenverstand.
Der Arbeitgeber vom TE erwartet scheinbar, und das nicht aus heiterem Himmel, dass er auch schweißt.
Und als Elektriker auch mal was schweißen sollen ist wohl nicht so weit von der Kernaufgabe eines Elektrikers entfernt, wie Brötchen backen. Also DAS Beispiel hinkt.
Die Berufsfelder Schweißer / Elektriker ist sogar oft so verbunden miteinander, dass Firmen für eine offene Position Menschen mit Ausbildung als Schweißer
oder als Elektriker einstellen würden:
Liefer doch bitte Urteile, Aussagen von öffentlichen Stellen o.ä. die ganz klar sagen, dass es verboten ist für einen Elektroniker verboten ist zu schweißen.