Morddrohung?

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Ihr verwechselt hier scheinbar permanent wer wen bedroht hat und wer wie aufgefallen ist.


Person A bedroht Person B: falls Person B Person C anrührt
Person B wendet sich im Forum an uns
Person B würde Person C aber nichts antun
Person B ist nie polizeilich aufgefallen
Person C ist nur in der Drohung vorgekommen und scheint selbst unbeteiligt zu sein
Über Person A oder den Zusammenhang in dem Person A das zu Person B gesagt hat, wurde nichts gesagt.
Statt Person B könnte man auch dapacka einsetzen.

So habe ich das ganze jetzt verstanden.


Es kommt stark auf den Zusammenhang an, ging der Drohung eventuell eine Provokation voraus? Frag deinen Anwalt oder bei der Polizei (Tendenz eher zum Anwalt), wegen was genau du nun Anzeige erstatten kannst.
Ich schätze jedoch auch, dass da nicht viel raus kommen wird. Es muss ja meist erst Tote geben, bis in solchen Fällen mal ernsthaft etwas unternommen wird.

Eventuell kannst du ein Annäherungsverbot / einstweilige Verfügung erwirken. Welche Voraussetzungen es im einzelnen dafür bedarf, kann ich dir nicht sagen, auch wie genau das funktioniert weiß ich nicht.
Im Prinzip sollte das in Etwa so funktionieren, dass sich dir die Person nicht mehr auf weniger als x Meter nähern darf. Falls sie das doch tut, so kannst du zur Polizei gehen und die Person muss eine Strafe zahlen und/oder ggf. sogar in den Knast.
Allerdings weiß ich nicht, wie das insbesondere in öffentlichen Räumen funktioniert und ob sich dadurch eine Art Verdrängungseffekt ergibt (z.B. die Person steht an einer Stelle und muss sich wegbewegen, sobald du dich ihr näherst). Solche Einzelheiten kannst du, sollte es zum Annäherungsverbot kommen, aber auch mit deinem Anwalt klären oder eben selbst nachlesen..
 
Person B geht zur Polizei und erstattet Anzeige, weil er von Person A genötigt wird, eine bestimmte Straftat zu unterlassen? Das wäre sicher ein Brüller.
 
Person A bedroht Person B: falls Person B Person C anrührt

Folgendes Szenario:

A: Ex-Freund von "C"
B: Ich
C: Meine Freundin

"A" pöbelt mich an wegen "C" blablabla und quatscht was von Morddrohungen. Was würdest du in diesem Fall machen? Ich würd "A" den Glasbrecher von meinem Böker zwischen die Augen rammen. Ein kleiner Schädelbruch wirkt Wunder gegen blöde Sprüche.
 
gerade im zusammenhang des Satzes : Fasse xxxx nicht an Fallen solche Sätze halt mal. Wenn jemand Meine Frau Bedrohen würde , würde ich auch sagen Junge lass sie in ruhe oder.... Das ist doch noch lange kein Gedankengang der Eine Morddrohung Rechtfertigt!
Mich würde mal intressieren wie Dieser herr darauf kam das die besagte Person nicht anfassen sollst?
 
§ 241
Bedrohung

(1) Wer einen Menschen mit der Begehung eines gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten Verbrechens bedroht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer wider besseres Wissen einem Menschen vortäuscht, daß die Verwirklichung eines gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten Verbrechens bevorstehe.

Ja, es ist eine Drohung und Strafbar!
Wird aber in der Regel von den Bullen nicht sehr ernst genommen.

Der nächste Trick ist aber, scheiß einfach drauf...der Kerl ist verletzt und Sauer ich glaub nicht das der wirklich zuhaut und wenn....tja dann hat er richtig ärger am Hals und du nen Stein im Brett bei deiner Freundin ;)

Wie oft ich den Satz "wenn du dich mit ihr trifft, gibts aufs Maul" schon gehört habe und es ist noch NIE was pasiert...
 
Leider sieht die Justiz solch eine Drohung nicht als Drohung, sondern als Nötigung an. Ich hab leider auch so ein Problem. Solange der Typ nicht sagt: Wenn du dies und jenes tust, schlag ich dich tot oder erschieße dich und dann evtl auch schon ein Messer in der Hand hat, ist es leider nur Nötigung, weil - laut Polizei: Erzählen können die viel.

Wenn du eine Anzeige machst, weil du dich bedroht fühlst, bedenke bitte: Der Typ weiß, wer du bist. Weiß er, wo du wohnst? Kennt er deinen vollen Namen? Nicht dass er dir irgendwann wo auflauert und seine Drohungen wahr macht. Aber andererseits darf man solche Typen auch nicht mit sowas davonkommen lassen.

Leider sind die Gesetze da auch sehr lasch gegen Typen, die andere permanent bedrohen. So muss das Opfer immer Angst haben, dass aus Mangel an Beweisen oder was auch immer, höchstens eine Verwarnung oder Geldstrafe bei rum kommt und man hinterher dann dem Typen ausgesetzt ist.
 
Wieso nur Nötigung? :confused::unknown:

Weil er dich dazu nötigt, eine bestimmte Handlung zu unterlassen und das leider keine Konkrete Drohung ist... könnte man Interpretieren, aber wie gesagt Bullen nehmen das alles Sehr lasch, weil jeder zweite besoffene Teenager schon mal gesagt hat."wenn du dich mit ihr trifft, Brech ich dir die Beine" ohne das er das Wirklich so meint...
 
Selbst wenn die Bullen das ernstnehmen würden, was sie nicht tun, bräuchte man Zeugen, die man in der Regel nicht hat.
 
Wegen mangelndem öffentlichen Interesse wird keine Anzeige ignoriert, wer das gepostet hat hat wohl was falsch verstanden, es ist vielmehr so das bei manchen Straftaten Anzeige von Amts wegen nur gestellt wird wenn ein öffentliches Interesse an der Verfolgung besteht, ansonsten kann nur der Betroffene selber Anzeige erstatten. Bsp: Wenn Jmd. Zeuge einer Schlägerei wird, beide "Schläger" aber auf Anzeige gegen den jeweils anderen verzichten kann der Zeuge nicht Anzeige erstatten da er nicht betroffen/beteiligt ist und es auch kein öffentliches Interesse an einer Verfolgung gibt.

Weiterhin ist die Aussage "Wenn du X etwas antust werde ich dir etwas antun" wohl eher als "Ankündigung (nicht Androhung) von Nothilfe" zu klassifizieren, mir wäre neu dass das strafbar ist, und in einem Prozess wird gegenteiliges kaum zu beweisen sein, der Angeklagte kann einfach behaupten das er eine Gefahr für Person Y durch X gesehen hat und daher zur Verhinderung eben dieser Gefahr die Aussage getätigt hat, bei Zweifeln über eine tatsächlich bestehende Gefahr befindet er sich sowieso in einem Erlaubnistatumstandsirrtum.

Lange Rede kurzer Sinn: Schon aus Prozessualen Gründen (keine Beweise, diffuse Situation) macht eine Anzeige keinen Sinn.
 
Seonendseounli schrieb:
....es ist vielmehr so das bei manchen Straftaten Anzeige von Amts wegen nur gestellt wird wenn ein öffentliches Interesse an der Verfolgung besteht,...

Ds ist falsch. Es geht nicht um "öffentliches Interesse" sondern um die Frage, ob es sich um ein sogenanntes "Offizialdelikt" handelt. Offizialdelikte müssen unabhängig vom angerichteten Schaden verfolgt werden.

Außerdem gilt:

§ 241 StGB
Bedrohung
(1) Wer einen Menschen mit der Begehung eines gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten Verbrechens bedroht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer wider besseres Wissen einem Menschen vortäuscht, daß die Verwirklichung eines gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten Verbrechens bevorstehe.
 
Ds ist falsch. Es geht nicht um "öffentliches Interesse" sondern um die Frage, ob es sich um ein sogenanntes "Offizialdelikt" handelt. Offizialdelikte müssen unabhängig vom angerichteten Schaden verfolgt werden.

Außerdem gilt:

§ 77
Antragsberechtigte

(1) Ist die Tat nur auf Antrag verfolgbar, so kann, soweit das Gesetz nichts anderes bestimmt, der Verletzte den Antrag stellen.

Es sei denn es besteht ein besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung.

Des Weiteren habe ich den geschilderten Sachverhalt so verstanden, dass der TS vom "Drohenden" mittels der "Drohung" davon abgehalten werden soll einer/em Dritter/en Schaden zuzufügen, und dann ist die getätigte Aussage mitnichten eine Drohung i.S.d. § 241, oder wenigstens eine gerechtfertigte. Das würde zumindest der Angeklagte behaupten, notfalls befindet der sich ja sowieso in einem Etbi.

Es erscheint mir allerdings wenig sinnvoll darüber jetzt zu streiten, mir ging es um die Aussage von blackpudding das eine vom Antragsberechtigten erstattete Anzeige wegen geringem öffentlichen Interesse abgewiesen wird.

Übrigens rate ich jedem dringend davon ab, diesen heroischen und äußerst maskulinen Aussagen der div. Internethelden hier Folge zu leisten, und in solchen Situationen wild drauf los zu prügeln.
Ist erstens kein Zeichen von Stärke, kann zweitens nach hinten losgehen, und drittens strafbar sein bzw. zu Zivilklagen führen (Stichwort: eingeschränktes Notwehrrecht).
 
Sören hat Recht: Lass dir Eier wachsen und hör auf Dinge reinzuinterpretieren, wo nix zu interpretieren ist. Da hast du rechtlich ohnehin wenig Chancen.
 
der TS hat ne olle kennengelernt und hat danach den vater oder bruder getroffen und dieser wollte ihm einfach nur weiß machen, dass er aufpassen soll, wie er mit der ollen umgeht..... oder es war nur der beste freund dieser ollen, welcher sich ziemlich wichtig fühlt
 
Jo, das einfachste wäre doch zu einem Anwalt gehen und den fragen was er dazu meint?

Nur könntest dann an einen geraten, der auf jeden Fall an Dir verdienen möchte. Ob dann was wirklich dabei rüber kommt, das bleibt dahin gestellt. Negativ wäre dann, wenn die Type ausrastet und sich wirklich an dir vergreift. Positiv wäre, wenn du das irgendwie überstehst, dann hättest eine reelle Chance mit deiner nächsten Anzeige was zu erreichen!

Meine Meinung ist, da kannste nix dabei gewinnen. Geht es blöde aus, dann hast nur Scherereien und Ärger an der Backe kleben!
 
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