• Hallo liebe Userinnen und User,

    nach bereits längeren Planungen und Vorbereitungen sind wir nun von vBulletin auf Xenforo umgestiegen. Die Umstellung musste leider aufgrund der Serverprobleme der letzten Tage notgedrungen vorverlegt werden. Das neue Forum ist soweit voll funktionsfähig, allerdings sind noch nicht alle der gewohnten Funktionen vorhanden. Nach Möglichkeit werden wir sie in den nächsten Wochen nachrüsten. Dafür sollte es nun einige der Probleme lösen, die wir in den letzten Tagen, Wochen und Monaten hatten. Auch der Server ist nun potenter als bei unserem alten Hoster, wodurch wir nun langfristig den Tank mit Bytes vollgetankt haben.

    Anfangs mag die neue Boardsoftware etwas ungewohnt sein, aber man findet sich recht schnell ein. Wir wissen, dass ihr alle Gewohnheitstiere seid, aber gebt dem neuen Board eine Chance.
    Sollte etwas der neuen oder auch gewohnten Funktionen unklar sein, könnt ihr den "Wo issn da der Button zu"-Thread im Feedback nutzen. Bugs meldet ihr bitte im Bugtracker, es wird sicher welche geben die uns noch nicht aufgefallen sind. Ich werde das dann versuchen, halbwegs im Startbeitrag übersichtlich zu halten, was an Arbeit noch aussteht.

    Neu ist, dass die Boardsoftware deutlich besser für Mobiltelefone und diverse Endgeräte geeignet ist und nun auch im mobilen Style alle Funktionen verfügbar sind. Am Desktop findet ihr oben rechts sowohl den Umschalter zwischen hellem und dunklem Style. Am Handy ist der Hell-/Dunkelschalter am Ende der Seite. Damit sollte zukünftig jeder sein Board so konfigurieren können, wie es ihm am liebsten ist.


    Die restlichen Funktionen sollten eigentlich soweit wie gewohnt funktionieren. Einfach mal ein wenig damit spielen oder bei Unklarheiten im Thread nachfragen. Viel Spaß im ngb 2.0.

Morddrohung?

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dapacka

bin da - wer noch?

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Hey
wenn mir jemand sagt "wenn du Person xy anfässt dann schlage ich dir den Schädel ein" und diese Aussage vor Zeugen sogar zweimal tätigt, ist das dann schon eine Morddrohung bzw. kann man dagegen rechtliche Schritte einleiten?
Ich find diese Aussage schon ziemlich hart, vor allem weil sie ernst gemeint war.

greetz...
 

Star

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Wurde sie zu dir getroffen? Dann wuerde ich mich, da du ja noch hier bist, nicht als 100% "ernst gemeint" absegnen.
Denke aber objektiv betrachtet, dass du mit Zeugen hierfuer in der Hinterhand etwas rechtlich unternehmen koenntest. Faellt sowas nicht unter Androhung einer Straftat/schweren Straftat?
Aber ob so eine Anzeige den betroffenen gluecklich machen wuerde? Denke eher, dann setzt er mehr daran tatsaechlich etwas dummes zu unternehmen.
Worauf willst du denn hinaus?
 

dapacka

bin da - wer noch?

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  • #3
Ich habe ja der Person xy nichts getan und werde ich auch in Zukunft nicht. Aber hier gehts nicht um eine Aussage die mal eben in der Disco getroffen wurde, sondern mMn ernsthaft gemeint war. Ja, die Aussage wurde mir gegenüber getätigt.
Mir gehts allein darum dieser Person so eine harte Aussage nicht durchgehen zu lassen, außerdem weis ich nicht zu was ebendiese noch alles fähig wäre.

Ich weis nur nicht ob ich da über rechtliche Schritte etwas erreichen kann. Die Person hat ja gesagt "wenn du Person xy anfässt [...]" und nicht "ich schlag dir den Schädel ein". Wären ja zwei verschiedene Aussagen und mich würde interessieren ob ich gegen oben getätigte Aussage etwas machen kann.
 

Star

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Wie gesagt, mit Zeugen in der Hinterhand kannst du MEINES Wissens nach Anzeige erstatten. Allerdings wuerde mich der Hintergrund zu dieser Aussage interessieren, wen anfassen, warum mischt er sich da ein, worum gehts, willst du das nicht offenlegen?
Wuerde die Geschichte transparenter gestalten, auch wenn es fuer dein gewuenschtes Ergebnis relativ irrelevant ist.
 

Gast

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G
Wie Star schon fragt, wäre es wichtig zu wissen, ob diese sicherlich bedrohliche Aussage deine Person betrifft und ob sie gegenüber dir persönlich getroffen wurde. Wenn dir die Angelegenheit wichtig ist und du dich tatsächlich bedroht fühlst, ist natürlich in diesen Angelegenheiten - um genauere Aussagen über die Konsequenzen für den Täter nach einer Anzeige abzuschätzen - die anwaltliche Beratung die erste Wahl. Grundsätzlich ist immer wichtig, in welchem Zusammenhang der Bedrohende die vermutliche Drohung ausgesprochen hat. Wie war der Hergang, weshalb bedrohte er dich, wie wahrscheinlich ist es deiner Einschätzung / der Einschätzung des Bedrohten nach, dass er seine Drohungen in die Tat umsetzt, ist der Täter schonmal durch Gewalttaten polizeilich auffällig geworden etc.

Für die von dir so zitierte Bedrohung könnte man natürlich Anzeige erstatten. Niemand hat einem anderen den Schädel einzuschlagen, es sei denn, es handelt sich um Notwehr. Es gilt eben auch einzuschätzen, was der Bedrohende seinerseits unter "anfassen" versteht - bei einem Prozess könnte er argumentieren, dass er die betreffende Person für den Fall, dass sie angefasst (tätlich angegriffen) würde, entsprechend beschützen würde, weil bereits entsprechende Taten vorausgegangen sind.

Um eine Morddrohung handelt es sich - soweit wie von dir geschildert - übrigens eher nicht.
 

dapacka

bin da - wer noch?

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  • #6
Der Täter ist noch nicht durch Gewalttaten aufgefallen. Ja, er meinte es so das falls ich Person xy anfasse (tätlich angreife etc.) er mir den Schädel einschlägt. Ich bin in meinem ganzen Leben noch nie gewalttätig geworden und werde das auch nie, da ich nicht so ein Typ Mensch bin.

Ich kann mir denken das die Hintergründe über das ganze interessant wären, allerdings möchte ich mich nicht im Detail dazu äußern. Auch wenn ich im Internet halbwegs anonym bin, möchte ich nicht zuviel private Dinge preisgeben. Seht es mir nach ;-)
 

Xerebus

Trollfinder

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Ja, er meinte es so das falls ich Person xy anfasse (tätlich angreife etc.) er mir den Schädel einschlägt. Ich bin in meinem ganzen Leben noch nie gewalttätig geworden und werde das auch nie, da ich nicht so ein Typ Mensch bin.
Dann bist du ja raus.....
 

Star

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Na ja, warum solltest du Person xy anfassen faellt dann wohl auch darunter, deswegen kann ich an dieser Stelle dann nicht mehr sagen oder raten, als bisher.
Du kannst wohl zur Polizei und oder einem Anwalt, aber wenn die drohende Person tatsaechlich ein solches Potential an Gewalt inne hat, dann wird es durch eine Anzeige oder Schreiben des Anwaltes nicht besser.
Und bedenke; fass doch einfach Person xy nicht an, dann passiert dir wohl auch nichts.
 

Gast

Guest

G
Im Übrigen wäre das Ganze formaljuristisch auch durchaus als Nötigung - und nicht als Bedrohung - anzusehen; insofern sollte eine Anzeige wegen Nötigung (unter Berücksichtigung des Inputs, den wir von dir haben) auch ohne weiteres erstattbar sein. Allerdings ist da m.E. nur wenig zu erwarten, da die Gesamtsituation - wie von dir beschrieben - nicht klar genug zu sein scheint und auch die ausgesprochene Nötigung, die offenbar ja der Verhinderung einer Straftat dienen sollte - wohl nicht klar einzugrenzen ist. Zur Polizei gehen (oder schriftlich an die Staatsanwaltschaft wenden) und Anzeige erstatten kannst du aber grundsätzlich schon, eine Strafverfolgung ist möglich.
 

smouie

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Wird aber mit Sicherheit zu nichts kommen, da er ja noch nicht aufgefallen ist. Er wird sagen, er war betrunken und/oder sehr angespannt, weil er Angst um die Person xy hatte und es nicht so ernst gemeint war, wie es dir vllcht vorgekommen ist. Ansonsten das was Mitch Ryder sagt.
 

Soern mit oe

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Ohman, sei nicht so eine Sissy. Rühr die Person halt echt nicht an oder lass dir vielleocht sogar Eier wachsen und sag was Passendes zurück.
 

dapacka

bin da - wer noch?

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@Soern mit oe: Komm erstmal aus dem Kindergartenalter raus, dann kannst du auch etwas sinnvolles beitragen :-)
 

gelöschter Benutzer

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Ganz ehrlich, sowas würde ich zu jedem sagen den ich nicht mag, egal ob betrunken oder nicht.
"Wenn du meine schwester anfässt schlag ich dir den schädel ein" (jetzt als beispiel).
Das hab ich mittlerweile paar mal gesagt und mitbekommen wie es zu anderen gesagt wurde. Vielleicht nicht der genaue wortlaut, aber die selbe bedeutung.
Verstehe jetzt nicht wo da die morddrohung ist, wäre was anderes wie wenn ich jetzt sagen würde, wenn du morgen in die schule kommst schlag ich dir die zähne aus. Das wäre ne reale bedrohung, denn diese handlung könnte ich ja wirklich vollziehen. Glaube kaum das er dir den schädel einschlägt, kommt natürlich drauf an wie das gemeint war. Anfassen im sexuellen sinne, also das du etwas mit xyz anfängst oder will er dich verletzten wenn du die person attackierst ?
 

Soern mit oe

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Sag nicht ich soll dem Kindergartenalter entwachsen, wenn du selbst darüber nachdenkst petzen zu gehen.
Sowas als Morddrohung zu deuten ist auch eine Kunst.
 

PaRaDoX

Nur die BSG

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Es wird nicht alles so heiß gegessen wie es gekocht wird. Im Eifer des Gefechts rutschen dem Einen oder Anderen schon mal Aussagen heraus, die eigentlich nicht so gemeint waren oder dramatisiert wurden.

Die getätigte Aussage: "wenn du Person xy anfässt dann schlage ich dir den Schädel ein" ist meiner Meinung nach eine Androhung von körperlicher Gewalt und keine Morddrohung. Allerdings möchte ich dabei anmerken, dass ein eingeschlagener Schädel natürlich tödliche Folgen haben kann, das steht außer Frage. Es wurde im Sachverhalt allerdings nicht explizit von einer Tötung gesprochen.

Dementsprechend wäre im Sachverhalt der Tatbestand der Nötigung gegeben.

Folglich steht dir frei die Polzeiwache aufzusuchen und das Ganze zur Anzeige zu bringen. Inwiefern eine solche Anzeige erfolgversprechend ist bzw. was damit erwirkt werden kann, das steht, auch aufgrund fehlender Vorstrafen des Täters, auf einem anderen Blatt.

Da Gewalt bekanntlich keine Lösung ist, würde ich versuchen die Streitigkeiten diplomatisch zu lösen.
 

godlike

Warp drölf
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Also wenn ich das zu jemandem sage, im Bezug das ich das erst mache, wenn er selber jemanden "anfässt", kann ich die Aussage auch nachvollziehen.

Beispiel: Wenn ich eien Tochter hätte und diese von ein paar zwielichtigen Typen belästigt würde, dann wäre meine Aussage wohl auch "Wenn Ihr meiner Tochter was antut schlag ich euch den Schädel ein". Rechtlich wohl zweifelhaft, für mich in dem Moment aber durchaus vertretbar. Sollte ja auch abschreckender sein als "Wenn ihr meiner Tochter was antut komme ich mit meinen Anwalt und verklag euch alle in den Jugendknast"...

Vor was hast du denn Angst wenn du der betreffenden Person gar nix tun möchtest?
 

blackpudding

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Nach einer Anzeige kommt da höchstens irgendwann ein Brief, in dem steht: Es besteht kein öffentliches Interesse. Und damit ist die Angelegenheit erledigt.
 

Schwarzhut

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S
Selbst wenn diese Person XY wirklich vor hat dir körperlichen Schaden anzurichten, und? Kannst du etwa nicht zurückschlagen? Was hast du schon zu verlieren? Und außerdem, weshalb hast du IHM nicht eine verpasst als er dir "gedroht" hat? Dies wäre allemal gerechtfertigt.

Hast du denn überhaupt gar kein Ego? :unknown:
 
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