Wie Star schon fragt, wäre es wichtig zu wissen, ob diese sicherlich bedrohliche Aussage deine Person betrifft und ob sie gegenüber dir persönlich getroffen wurde. Wenn dir die Angelegenheit wichtig ist und du dich tatsächlich bedroht fühlst, ist natürlich in diesen Angelegenheiten - um genauere Aussagen über die Konsequenzen für den Täter nach einer Anzeige abzuschätzen - die anwaltliche Beratung die erste Wahl. Grundsätzlich ist immer wichtig, in welchem Zusammenhang der Bedrohende die vermutliche Drohung ausgesprochen hat. Wie war der Hergang, weshalb bedrohte er dich, wie wahrscheinlich ist es deiner Einschätzung / der Einschätzung des Bedrohten nach, dass er seine Drohungen in die Tat umsetzt, ist der Täter schonmal durch Gewalttaten polizeilich auffällig geworden etc.
Für die von dir so zitierte Bedrohung könnte man natürlich Anzeige erstatten. Niemand hat einem anderen den Schädel einzuschlagen, es sei denn, es handelt sich um Notwehr. Es gilt eben auch einzuschätzen, was der Bedrohende seinerseits unter "anfassen" versteht - bei einem Prozess könnte er argumentieren, dass er die betreffende Person für den Fall, dass sie angefasst (tätlich angegriffen) würde, entsprechend beschützen würde, weil bereits entsprechende Taten vorausgegangen sind.
Um eine Morddrohung handelt es sich - soweit wie von dir geschildert - übrigens eher nicht.