propagandhi
Mitten im Ruhrgebiet
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- 15 Juli 2013
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Du scheinst nicht so ganz zu verstehen, dass Videoaufnahmen am Arbeitsplatz der evtl größte und schwerwiegenste Eingriff sind, die ein Arbeitnehmer machen kann.
Alleine eine Kamera zu nutzen die eine Audiofunktion besitzt und die nicht unumkehrbahr deaktiviert ist, ist absolut verboten. Ansprüche wegen Verletzung von was auch immer (genaue Texte und Paragraphen kannst du ja nachgucken) können mehrere 1000 Euronen an Schadenersatzansprüchen mit sich ziehen.
Alleine eine Kamera zu nutzen die eine Audiofunktion besitzt und die nicht unumkehrbahr deaktiviert ist, ist absolut verboten. Ansprüche wegen Verletzung von was auch immer (genaue Texte und Paragraphen kannst du ja nachgucken) können mehrere 1000 Euronen an Schadenersatzansprüchen mit sich ziehen.

