@TheHSA: In die Wohnung einbrechen
könnte. Das heißt, dieser Fall ist nicht eingetroffen. Bis hierhin findest du also lediglich die
Möglichkeit, die jemand erhält, wenn er etwas lernt, was sich auch missbrauchen lassen
könnte, moralisch verwerflich. Somit müsstest du so einiges moralisch verwerflich finden.
Und solange ist es eine Unterstellung. Du verdächtigst ja die Menschen, die das Wissen haben um etwas Illegales tun zu können, jedoch ohne dass sie je von diesem Wissen in dieser Weise Gebrauch gemacht haben indem du sie schon jetzt damit konfrontierst, dass du das, was sie tun (wohlgemerkt ohne je etwas Illegales getan zu haben) moralisch verwerflich findest.
Es wäre erst dann keine Unterstellung mehr, wenn
alle Lockpicker grundsätzlich illegal handeln würden. Dann dürftest du ihre Handlung (in dem Falle ja illegal) auch moralisch verwerflich finden ohne dieses zu unterstellen.
Generalverdacht ist doch immer unangenehm, da ist es nicht verwunderlich, dass sich die Leute hier dagegen wehren. Du würdest auch nicht grundlos verdächtigt werden wollen, oder?