Nunja, Honecker hat nach seiner Flucht noch 1,5 Jahre in Santiago gelebt, davon schätzungsweise 6 Monate in einem Dämmerzustand mit künstlicher Ernährung. Jeder andere Mensch in seinem gesundheitlichen Zustand wäre unter rechtsstaatlichen Bedingungen ebenso haft- und vernehmungsunfähig gewesen. Der Rechtsstaat kann auch gegen einen "Kleinen Diktator" nicht mit unrechten Mitteln vorgehen.
Man kann Honecker nicht mit Massenmördern wie Hitler, Stalin oder Ceaușescu vergleichen. Die 'Zone' war niemals ein souveräner Staat, es standen zu jeder Zeit ca. 1 Million sowjetischer Soldaten im Land. Die kamen zum Beispiel am 17.Juni 1953 auch zum Einsatz. Wie wenig souverän die DDR war zeigte sich, als die sowjetische Unterstützung wegfiel, das System implodierte wie auch der gesamte Ostblock, mit der bemerkenswerten Ausnahme Kuba.
Tl;dr: Es gab keinen rechtsstaatlichen Grund, Honecker anders als andere Kriminelle zu behandeln. Mich wundert nur, dass dazu ein in weiten Teilen unbekanntes Gericht bemüht werden musste.