Etwas überraschend hat der EU-Generalanwalt Melchior Wathelet für den EU-Gerichtshof erklärt, dass Links grundsätzlich keine Urheberrechtsverletzung darstellen, sofern das verlinkte Material schon zuvor zugänglich war.
Die Erklärung bezieht sich auf den Fall einer Website aus den Niederlanden, die Links zu nicht autorisierten Fotos eines Herrenmagazins gesetzt hatte.
Wathelet stellte fest, dass die Urheberrechtsverletzung durch die tatsächlich hostende Website bzw. durch den dort hochladenden Kunden begangen wurde, da die Bilder auch ohne Links im Angebot des Beklagten zugreifbar gewesen seien. Nutzer müssten Links auf anderweitig frei zugängliche Werke setzen können - so Wathelet -, ohne befürchten zu müssen, wegen Urheberrechtsverletzung belangt zu werden.
Auch wenn die Ansicht des EU-Generalanwalts für Gerichte nicht bindend ist, so folgen die Richter doch in fast allen Fällen den Stellungnahmen der Generalanwaltschaft.
Legalisierung der Webwarez?
Der Auffassung Wathelets folgend würde diese Entwicklung bedeuten, dass die Angebote der Warez-Boards oder KinoX und Konsorten damit legitimiert sind, sofern die Datei/en des Anstoßes schon über andere Quellen zugänglich waren. Zu beweisen, dass dem nicht so war, dürfte Strafverfolgungsbehörden extrem schwer fallen.
Quelle auf europa.eu
Quelle auf gamestar.de
Die Erklärung bezieht sich auf den Fall einer Website aus den Niederlanden, die Links zu nicht autorisierten Fotos eines Herrenmagazins gesetzt hatte.
Wathelet stellte fest, dass die Urheberrechtsverletzung durch die tatsächlich hostende Website bzw. durch den dort hochladenden Kunden begangen wurde, da die Bilder auch ohne Links im Angebot des Beklagten zugreifbar gewesen seien. Nutzer müssten Links auf anderweitig frei zugängliche Werke setzen können - so Wathelet -, ohne befürchten zu müssen, wegen Urheberrechtsverletzung belangt zu werden.
Auch wenn die Ansicht des EU-Generalanwalts für Gerichte nicht bindend ist, so folgen die Richter doch in fast allen Fällen den Stellungnahmen der Generalanwaltschaft.
Legalisierung der Webwarez?
Der Auffassung Wathelets folgend würde diese Entwicklung bedeuten, dass die Angebote der Warez-Boards oder KinoX und Konsorten damit legitimiert sind, sofern die Datei/en des Anstoßes schon über andere Quellen zugänglich waren. Zu beweisen, dass dem nicht so war, dürfte Strafverfolgungsbehörden extrem schwer fallen.
Quelle auf europa.eu
Quelle auf gamestar.de