[Netzwelt] Links auf Urheberrechtsverletzungen laut EU-Generalanwalt legal

Etwas überraschend hat der EU-Generalanwalt Melchior Wathelet für den EU-Gerichtshof erklärt, dass Links grundsätzlich keine Urheberrechtsverletzung darstellen, sofern das verlinkte Material schon zuvor zugänglich war.

Die Erklärung bezieht sich auf den Fall einer Website aus den Niederlanden, die Links zu nicht autorisierten Fotos eines Herrenmagazins gesetzt hatte.

Wathelet stellte fest, dass die Urheberrechtsverletzung durch die tatsächlich hostende Website bzw. durch den dort hochladenden Kunden begangen wurde, da die Bilder auch ohne Links im Angebot des Beklagten zugreifbar gewesen seien. Nutzer müssten Links auf anderweitig frei zugängliche Werke setzen können - so Wathelet -, ohne befürchten zu müssen, wegen Urheberrechtsverletzung belangt zu werden.

Auch wenn die Ansicht des EU-Generalanwalts für Gerichte nicht bindend ist, so folgen die Richter doch in fast allen Fällen den Stellungnahmen der Generalanwaltschaft.

Legalisierung der Webwarez?
Der Auffassung Wathelets folgend würde diese Entwicklung bedeuten, dass die Angebote der Warez-Boards oder KinoX und Konsorten damit legitimiert sind, sofern die Datei/en des Anstoßes schon über andere Quellen zugänglich waren. Zu beweisen, dass dem nicht so war, dürfte Strafverfolgungsbehörden extrem schwer fallen.


 
Wenn das tatsächlich Recht würde, hätte das weit reichende Folgen. Womöglich müssten Urteile kassiert werden. Spannende Geschichte! :T
 
Legalisierung der Webwarez?
Der Auffassung Wathelets folgend würde diese Entwicklung bedeuten, dass die Angebote der Warez-Boards oder KinoX und Konsorten damit legitimiert sind, sofern die Datei/en des Anstoßes schon über andere Quellen zugänglich waren. Zu beweisen, dass dem nicht so war, dürfte Strafverfolgungsbehörden extrem schwer fallen.
Man wird dann rechtlich zwischen "Warezboards" und Seiten unterscheiden, die nicht in großem Ausmaß solche Links verbreiten.
Die Hetze auf Facebook bleibt für Zuckerberg und Konsorten völlig straffrei, selbst wenn sie diese nicht löschen, die Naziboardbetreiber werden für die gleichen Hetzbeiträge eingeknastet. So wirds auch bei Warez laufen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wie in der News schon gesagt, das ist nicht bindend. Wahrscheinlich werden sich Richter in Zukunft genau anschauen wie und in welchem Kontext ein Warez-Link gesetzt wurde.
 
Legalisierung der Webwarez?
Der Auffassung Wathelets folgend würde diese Entwicklung bedeuten, dass die Angebote der Warez-Boards oder KinoX und Konsorten damit legitimiert sind, sofern die Datei/en des Anstoßes schon über andere Quellen zugänglich waren. Zu beweisen, dass dem nicht so war, dürfte Strafverfolgungsbehörden extrem schwer fallen.



alors monsieur le bouffon,

ich sehe theoretisch zwei faktoren, die deine schoene theorie ggf. ins wanken bringen koennten.

erstens: was mir in deiner quelle fehlt, ist jeglicher hinweis zu einer mengenangabe (siehe auch TBow's einwand). verlinkung auf bilder eines 'herrenmagazins' .... recht und schoen (ich hoffe doch sehr, dass sie schoen waren). indes: die verlinkten quantitaeten in einem typischen warez-board duerften sich in voellig anderen dimensionen bewegen als in dem hier beschriebenen fall. und

zweitens: zitat aus dem text: "... Er führt insoweit aus, dass, auch wenn die Umstände im vorliegenden Fall besonders offenkundig sind, die Internetnutzer normalerweise nicht wissen, ob ein geschütztes Werk, das im Internet frei zugänglich ist, ursprünglich mit oder ohne Zustimmung des Urheberrechtsinhabers für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht worden ist, und auch nicht in der Lage sind, dies herauszufinden. " ....

oehmmm. also, also um die 90% aller warez-board user (schaetzung durch meine wenigkeit) duerften normalerweise sehr wohl wissen, wo sie da grade rumgurken und zu welchem dedizierten zweck. die verbliebenen 10% sind .... der englischen sprache nicht hinreichend kundig *cough* :D, anderweitig in ihrem allgemeinwissen depriviert :D oder von der eigenwillig-interpretierenden sorte der userin 'esther' :D (damals auf der TK, als herr SB dort noch sein unwesen trieb. du erinnerst dich?).

huggiez, ta rabat-joie préferée :)
 
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Wenn Streams nicht illegal sind, wieso ist es dann kinox&Co?

Bei einer Linkseite, die über Linkdecrypter zur Quelle führen, kann man davon ausgehen, daß die Inhalte nicht frei im Netz stehen, oder?
 
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  • #7
Wie ich den Artikel verstanden habe, soll das nur bei der Erstveröffentlichung strafbar sein. Mit anderen Worten - finde ich im Netz einen Link, speichere ich die Seite zu meiner Sicherheit zwischen/Snapshot etc. und könnte dann den Link beliebig oft im Netz posten.

Aktuell ist es iirc so, dass der Filehoster lt. Solmecke:
"Sobald der Streaming-Portalbetreiber die Filme auf seinem Portal den Nutzern zugänglich macht, bedient er sich dem Recht der öffentlichen Zugänglichmachung aus § 19a UrhG. Dieses Recht steht jedoch nur dem Urheber zu (§ 15 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 UrhG)."

:
„Grundsätzlich aber wird der Anbieter einer Homepage bereits durch das Einrichten eines Links aktiv (vgl. BGH a.a.O. [Beschluss vom 27.06.2001, 1 StR 66/01 = BGHSt 47, 55 bis 62, d. Red.], Seite 60). Aufgrund der netzartigen Struktur des WORLD WIDE WEB ist jeder einzelne Link im Sinne der conditio-sine-qua-non-Formel kausal für die Verbreitung krimineller Inhalte, auch wenn diese erst über eine Kette von Links anderer Anbieter erreichbar sind. Einschränkend ist hier aber im Einzelfall stets zu prüfen, ob sich der Anbieter des Links die strafrechtlich relevanten Inhalte in ausreichender Form zu Eigen macht.“

Wenn nun aber Zueigenmachung und Störerhaftung bzw. das Link setzen als Zurverfügungstellen wegfallen, scheint mir als Laie das schon in Richtung Freifahrtschein zu gehen.

Hierbei (@edoep) kann imo auch nicht die Menge ausschlaggebend sein, wenn ein Link nicht illegal ist, sind es auch nicht viele.

Unter der Annahme, dass sich die Sicht des EU-Generalanwalts durchsetzt, bleibt eigentlich nur noch die Monetarisierung der Links über Werbung. Ohne Sachkenntnis würde ich fast drauf wetten, dass diese eine Zueigenmachung darstellt.
 
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