Der Streit zwischen Verlegern und Content Providern dauert seit Jahren an. Die Verlage fordern eine Vergütung für Artikel die auf Facebook geteilt werden, bzw. für Suchtreffer auf Google, da diese Plattformen Umsätze mit den fremden Inhalten produzieren. Ein entsprechender Gesetzesentwurf soll von EU-Kommissar Günther Oettinger am 21. September veröffentlicht werden.
Dem deutschen "Handelsblatt" liegt ein Arbeitsdokument der EU-Kommission vor, in dem der Leistungsschutz für Verlage auf 20 Jahre verlängert werden soll. Internetunternehmen, die von fremden Inhalten profitieren, sollen dazu verpflichtet werden, Verträge über die Nutzung dieser Inhalte mit den Contentprovidern abzuschließen.
Der Vorschlag der EU übertrifft damit bei weitem die Vorgaben in Deutschland, wo lediglich ein Leistungsschutz für ein Jahr vorgesehen ist.
Bereits 2013 wurde ein Gesetz von der schwarz-gelben Koalition erlassen, das Suchmaschinen-Anbieter dazu verpflichtet, für Snippets und Links auf die Inhalte der Verlage zu bezahlen. Ausschließlich "einzelne Wörter und kleinste Textausschnitte" dürfen ohne Lizenzgebühren genutzt werden. Eine detaillierte Definition dafür blieb der Gesetzgeber jedoch schuldig.
Im Vorfeld lobbyierten mehrere Verlagshäuser unter Federführung des Axel Springer Verlags in Berlin um eine Entscheidung zu ihren Gunsten zu erwirken. Als Konsequenz daraus, entfernte Google Inhalte der betroffenen Verlage aus dem Such-Index und von Google News, woraufhin die Zugriffszahlen auf die Websites von Springer-Medien & Co. einbrachen,
Die Verlage erkannten daraufhin, dass sie sich das Ausbleiben des Traffics von Google kaum leisten konnten und erteilten nach kurzer Zeit eine "widerruflichen Gratiseinwilligung" zur Nutzung ihrer Inhalte. Wenn der formale Sieg auch bei den Verlagen liegt, der eindeutige Gewinner ist Google, da das Unternehmen aufgrund seiner Marktmacht, gesetzliche Regelungen umgehen kann.
Quellen:
Dem deutschen "Handelsblatt" liegt ein Arbeitsdokument der EU-Kommission vor, in dem der Leistungsschutz für Verlage auf 20 Jahre verlängert werden soll. Internetunternehmen, die von fremden Inhalten profitieren, sollen dazu verpflichtet werden, Verträge über die Nutzung dieser Inhalte mit den Contentprovidern abzuschließen.
Der Vorschlag der EU übertrifft damit bei weitem die Vorgaben in Deutschland, wo lediglich ein Leistungsschutz für ein Jahr vorgesehen ist.
Bereits 2013 wurde ein Gesetz von der schwarz-gelben Koalition erlassen, das Suchmaschinen-Anbieter dazu verpflichtet, für Snippets und Links auf die Inhalte der Verlage zu bezahlen. Ausschließlich "einzelne Wörter und kleinste Textausschnitte" dürfen ohne Lizenzgebühren genutzt werden. Eine detaillierte Definition dafür blieb der Gesetzgeber jedoch schuldig.
Im Vorfeld lobbyierten mehrere Verlagshäuser unter Federführung des Axel Springer Verlags in Berlin um eine Entscheidung zu ihren Gunsten zu erwirken. Als Konsequenz daraus, entfernte Google Inhalte der betroffenen Verlage aus dem Such-Index und von Google News, woraufhin die Zugriffszahlen auf die Websites von Springer-Medien & Co. einbrachen,
You do not have permission to view link please Anmelden or Registrieren
im vergangenen Jahr.Die Verlage erkannten daraufhin, dass sie sich das Ausbleiben des Traffics von Google kaum leisten konnten und erteilten nach kurzer Zeit eine "widerruflichen Gratiseinwilligung" zur Nutzung ihrer Inhalte. Wenn der formale Sieg auch bei den Verlagen liegt, der eindeutige Gewinner ist Google, da das Unternehmen aufgrund seiner Marktmacht, gesetzliche Regelungen umgehen kann.
You do not have permission to view link please Anmelden or Registrieren
an Googles Eric Schmidt fordert der Springer-Chef das Unternehmen auf, die Verlage am Umsatz zu beteiligen und kritisiert Googles marktbeherrschende Stellung.Quellen:
-
You do not have permission to view link please Anmelden or Registrieren
-
You do not have permission to view link please Anmelden or Registrieren
-
You do not have permission to view link please Anmelden or Registrieren
