Ladung als Zeuge vor Landgericht

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15 Sep. 2014
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Jetzt muss ich mal über meine Ängste und Befürchtungen sprechen weil ich so etwas nicht kenne, und vielleicht ist jemand hier der Erfahrungen hat mit Zeugenaussagen.

Vor ein paar Wochen habe ich nach meiner Arbeit von Zuhause aus beobachtet wie in eine Apotheke eingebrochen wurde, ich rief die Polizei und die erschien sofort und nahm einen der vier Täter fest. Ein Intensivtäter wie ich später bei der Aussage erfuhr.

Was hatte ich gesehen, eigentlich nicht viel. Ich hörte den Krach und schaute was da los war, und rief die Polizei als ich bemerkte das dort eingebrochen wurde. Gesichter der Täter und dergleichen konnte ich nicht erkennen. Ich machte meine Aussage und war damit fast eine Stunde beschäftigt, die vielen Fragen, was genau ich da alles bemerkte und angab ist schon fast wieder aus der Erinnerung verbannt. Es entsprach aber der Wahrheit und ich hatte auch nicht übertrieben oder so.

Nun bekam ich eine Zeugenvorladung vor das Landgericht zwecks Aussage in der Hauptverhandlung. Die Anklage wegen besonders schweren Diebstahl.

Da war auch ein Zettel bei das ich mich als Zeuge an den Weißen Ring zur Zeugenbetreuung wenden könnte. Meine Frage.: Wie geht so etwas ab vor Gericht als Zeuge? Auf was muss ich da acht geben bei meinen Aussagen? Wie verhält man sich wenn man dem Täter gegenüber sitzt? Und, ab da kennt der mein Gesicht und meinen Namen, er erfährt das er es wohl oder übel mir zu verdanken hat das er nun sitzt. Ich habe da echte Probleme mit und hoffe das hier jemand etwas zu sagen kann, weil er selber vielleicht in so einer Lage mal war?

Da will man alles richtig machen und gerät in eine unangenehme Situation. Schöner Schlamassel, das ist nicht mein Ding!
 
Sehr nett von Dir, dass Du die Polizei gerufen hast und auch Zeuge bist :T
Alle Achtung. Dieses ewige Wegsehen ist ja eklig.

Setz Dich ruhig mit dem Weißen Ring in Verbindung. Die sind ziemlich cool drauf und sehr hilfsbereit!
Meist sind das ehemalige Kripobeamte oder Richter. Die kennen das alles.

Bei Intensivtätern vor Gericht wirst Du als Zeuge oft nicht nach Name und Anschrift gefragt.
Da werden die Dir vom Weißen Ring aber weiterhelfen können.

Deine Erinnerungslücken werden sich wieder schließen, mach Dich nicht schon vorher verrückt.
Außerdem geht es in Wirklichkeit vor Gericht ganz gesittet ab, nicht so wie bei Salesch und Konsorten ;)
Die Täter sind vor Gericht oft zahm wie Lämmchen. Das wird deren Abwalt denen schon eingebleut haben.
(Tipp: nimm eine kleine Flasche Wasser mit. Oft wartet man lange auf dem Flur bis man aufgerufen wird.)
 
Bleib einfach bei der Wahrheit, antworte auf Fragen und wenn du dich an irgendetwas nicht mehr genau erinnerst, dann sag das auch.
Ich kann deine Befürchtungen verstehen, aber du brauchst dicht nicht verrückt zu machen.

Es ist gut, dass du den Mut dazu hattest!
 
Das was Cheg sagt. :T

Womöglich wirst du gar nicht erst als Zeuge in der Verhandlung vernommen, wenn der Täter von Anfang an gleich einräumt das er es gewesen ist. Vor allem wenn er auf frischer Tat ertappt wurde. So etwas wirkt sich meist positiv auf das zu erwartende Urteil aus. Ein etwas mildere Strafe dürfte dem Täter viel wichtiger sein, als irgendwelche Rachegelüste gegenüber möglichen Zeugen.
 
Wie geht so etwas ab vor Gericht als Zeuge? Auf was muss ich da acht geben bei meinen Aussagen? Wie verhält man sich wenn man dem Täter gegenüber sitzt? Und, ab da kennt der mein Gesicht und meinen Namen, er erfährt das er es wohl oder übel mir zu verdanken hat das er nun sitzt. Ich habe da echte Probleme mit und hoffe das hier jemand etwas zu sagen kann, weil er selber vielleicht in so einer Lage mal war?

Du erscheinst zur angegebenen Uhrzeit und wartest dann vermutlich draußen. Wenn du laut Prozessordnung dran bist, wirst du aufgerufen. Du wirst dann kurz über deine Pflichten belehrt, dann kommen Fragen zu deiner Person, also Name, Alter, Beruf und Wohnort. Wenn du Angst hast, was ja keine Schande ist, musst du von dir aus den Antrag stellen, diese Angaben zu verschweigen. Evtl. gibt es auch eine Möglichkeit im Büro des Richters, zusammen mit den Anwälten, deine Aussage zu machen, aber da bin ich mir nicht sicher. In einen meiner Fälle hatte zumindest ein Zeuge eine Aussage gemacht, ohne vor Gericht zu erscheinen. Bin aber kein Fachmann, daher kann ich dir nicht sagen wie und warum das ging, und ob das evtl. abhängig vom Bundesland ist. Entweder frag das einfach mal bei dem Weißen Ring, oder geh einfach vorab selber mal bei dem Gericht vorbei und frag den Richter direkt. Der wird dir schon nicht den Kopf abreissen, sondern eher deine Bedenken verstehen und dir die Angst nehmen.

Fernbleiben aus Angst kann ich dir definitiv nicht empfehlen, da sonst du dich strafbar machst. Wenn du zum Prozesstag allerdings arbeiten musst, gilt das in der Regel als Entschuldigung fernzubleiben, natürlich aber nur, wenn du dies umgehend meldest.

Wünsch dir auf jeden Fall alles Gute. Mach dir nicht so viele Gedanken, wird schon ne Lösung geben. :T
 
Wenn du zum Prozesstag allerdings arbeiten musst, gilt das in der Regel als Entschuldigung fernzubleiben, natürlich aber nur, wenn du dies umgehend meldest.

Da würde das Rechtssystem aber kollabieren, wenn die sich nach den Dienstplänen der Zeugen richte müßten. Da braucht es schon einen schwerwiegenden Grund. Ein gelber Schein ist übrigens nicht ausreichend, weil arbeitsfähig und verhandlungsfähig sind ein Unterschied.
 
Wer sprach von einem gelben Schein? Kann auch sein dass dies nicht so ist, bin mir da nicht mehr sicher. Google hilft da bestimmt. ;-)

Übrigens was mir einfiel. Gibt es nicht nen Antrag auf Aussageverweigerung? Erst recht wenn der TS wie erwähnt, bereits alles relevante ausgesagt hat?
 
Ich sprach davon. War doch direkt der Post darüber. Schon vergessen? :p

Im Ernst. Die Gründe müssen schwerwiegend und belegbar sein.

Aussagen vor Ermittlungsbehörden haben nichts mit der Aussage vor Gericht zu tun. Ein Verweis auf die Unterlagen gibt es nicht.

Man muß sich als Zeuge auch nicht selber belasten(§ 55 StPO) oder bloßstellen((§ 68a StPO)), was auch für enge Angehörige gilt
 
Ich glaube nicht dass es dem TS darum geht, generell nicht auszusagen.
Der TS hat gesagt, dass er durch seine Aussage Rache befürchten muss - nur 1/3 Tätern wurde gefasst, durch seine Aussage würde er seine Identität offenbaren.

Es wäre nun wirklich interessant wie das Gericht Zeugen vor der Rache der Kriminellen schützt...
 
... Wenn du zum Prozesstag allerdings arbeiten musst, gilt das in der Regel als Entschuldigung fernzubleiben, natürlich aber nur, wenn du dies umgehend meldest....

Selten so einen Schwachsinn gelesen. KaPiTN ist auch nicht besser. Informiert euch bitte, bevor ihr so einen Mist absondert. :m

Gruß
Baer
 
Wenn du die richtige Antwort nicht nennen magst, wozu dann Foren für solche Fragen? Einfach ne FAQ die auf google verweist und Thema erledigt.
 
Bei Intensivtätern vor Gericht wirst Du als Zeuge oft nicht nach Name und Anschrift gefragt.
Vermutlich wird der Täter dank Akteneinsicht sowieso schon längst Name und Anschrift kennen. Insofern kommt da vor Gericht nichts neues.

Da würde das Rechtssystem aber kollabieren, wenn die sich nach den Dienstplänen der Zeugen richte müßten.
Müssen sie sich ja nicht. Der Arbeitnehmer muss sich halt nur rechtzeitig freistellen lassen. Das rechtzeitig war im vorherigen Post wohl der Knackpunkt.
Grundsätzlich gilt: Staatsbürgerliche Pflicht geht vor privatrechtlicher Pflicht. Der Arbeitgeber muss zur Verhandlung freistellen und selbstverständlich ist die Zeugenaussage kein Grund zur Kündigung.
Kritisch wird es halt, wenn der Arbeitnehmer nicht rechtzeitig Bescheid gibt oder gar nichts sagt. Allerdings wüsste ich jetzt nicht von einer Kündigung wegen einer nicht angekündigten Zeugenaussage.
So etwas kommt wohl nur selten vor. ;)

Grundsätzlich hat der Arbeitnehmer auch Anspruch auf Bezahlung (§ 616 BGB), sofern es nicht in Arbeits- und/oder Tarifvertrag anders geregelt ist. Allerdings kann sich ein Zeuge seine Kosten und Auslagen vom Gericht erstatten lassen - und dazu gehört auch der Lohnausfall.

Übrigens was mir einfiel. Gibt es nicht nen Antrag auf Aussageverweigerung? Erst recht wenn der TS wie erwähnt, bereits alles relevante ausgesagt hat?
Gibt es. Wenn er sich selbst einer Straftat bezichtigen müsste (für Zeugen besteht Wahrheitspflicht!). Dann heißt es aber Auskunftsverweigerungsrecht. Des Weiteren muss nicht gegen Verwandte (z.B. Ehegatte, Eltern, Kinder, Schwager) ausgesagt werden.
 
....
Der TS hat gesagt, dass er durch seine Aussage Rache befürchten muss - nur 1/3 Tätern wurde gefasst, durch seine Aussage würde er seine Identität offenbaren....
Die Identität hat der Täter schon, sein Anwalt hat Akteneinsicht, da taucht der Name doch auf.


Gruß
Baer
 
Bzgl. Gelber Schein: Wenn man jetzt wirklich mit sowas wie Brechdurchfall im Bett liegt ist das durchaus ein Grund, warum man nicht dem Verfahren beiwohnen kann. Das gehört aber UMGEHEND(!) gemeldet, noch am Besten vor Verhandlungsbeginn. Bei sowas wie nem leichten grippalen Infekt, sprich Schnupfen mit Kopfweh, kann man sehr wohl seine Aussage machen. Zumindest in Österreich kann man, wenn man ohne triftigen Grund fern bleibt, vorgeführt werden. Sprich dann kommt die Polizei und bringt einen zur Verhandlung.

Und bzgl. Aussagenverweigerungsrecht: Siehe das was Bevoller geschrieben hat. Wenn man sich trotzdem weigert kann man ein Bußgeld aufgebrummt bekommen bzw. sogar in Beugehaft genommen werden.

Ach und wie das Ganze abrennt: Auf der Ladung steht eine Uhrzeit, am Besten schon eine halbe Stunde vorher im Gericht auftauchen. Warum? Man muss dann auch durch Sicherheitsschleusen durch. Das kann unter Umständen dazu führen das eine Schlange sich bildet und man dann zu Spät zur Verhandlung kommt - auch nicht gerade toll. Also lieber zu Früh als zu spät dort sein - evtl. braucht mann dann eh nicht mehr deine Aussage, das kann dir durchaus passieren.
 
Ich habe bei 3 Strafverfahren als Zeuge ausgesagt. Bei einem gab es längere Haftstrafen und auch Bedenken bei meiner damaligen Partnerin, wegen der Gegenüberstellung mit den Beschuldigten im Gerichtssaal.
In unserem Fall war die Staatsawaltschaft durchaus bereit mit uns im Vorfeld in einem Gespräch unsere Fragen zu beantworten. Das muß nicht immer so sein, aber da Du deren Zeuge bist, würde ich grundsätzlich Entgegenkommen voraussetzen.
 
Nu' hört doch mal auf dem armen, aber tapferen TS und anderen Usern Angst zu machen.

Einfach mal beim weißen Ring anrufen oder vorsprechen.

 
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