• Hallo liebe Userinnen und User,

    nach bereits längeren Planungen und Vorbereitungen sind wir nun von vBulletin auf Xenforo umgestiegen. Die Umstellung musste leider aufgrund der Serverprobleme der letzten Tage notgedrungen vorverlegt werden. Das neue Forum ist soweit voll funktionsfähig, allerdings sind noch nicht alle der gewohnten Funktionen vorhanden. Nach Möglichkeit werden wir sie in den nächsten Wochen nachrüsten. Dafür sollte es nun einige der Probleme lösen, die wir in den letzten Tagen, Wochen und Monaten hatten. Auch der Server ist nun potenter als bei unserem alten Hoster, wodurch wir nun langfristig den Tank mit Bytes vollgetankt haben.

    Anfangs mag die neue Boardsoftware etwas ungewohnt sein, aber man findet sich recht schnell ein. Wir wissen, dass ihr alle Gewohnheitstiere seid, aber gebt dem neuen Board eine Chance.
    Sollte etwas der neuen oder auch gewohnten Funktionen unklar sein, könnt ihr den "Wo issn da der Button zu"-Thread im Feedback nutzen. Bugs meldet ihr bitte im Bugtracker, es wird sicher welche geben die uns noch nicht aufgefallen sind. Ich werde das dann versuchen, halbwegs im Startbeitrag übersichtlich zu halten, was an Arbeit noch aussteht.

    Neu ist, dass die Boardsoftware deutlich besser für Mobiltelefone und diverse Endgeräte geeignet ist und nun auch im mobilen Style alle Funktionen verfügbar sind. Am Desktop findet ihr oben rechts sowohl den Umschalter zwischen hellem und dunklem Style. Am Handy ist der Hell-/Dunkelschalter am Ende der Seite. Damit sollte zukünftig jeder sein Board so konfigurieren können, wie es ihm am liebsten ist.


    Die restlichen Funktionen sollten eigentlich soweit wie gewohnt funktionieren. Einfach mal ein wenig damit spielen oder bei Unklarheiten im Thread nachfragen. Viel Spaß im ngb 2.0.

Ladung als Zeuge vor Landgericht

Pleitgengeier

offizielles GEZ-Haustier

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@badboyoli: In diesem Fall wäre das auch sehr weit hergeholt, wenn man wegen nem Einbruch noch nen Mord drauflegt...
Ich wollte damit eigentlich nur sagen: Wenn Kleinkriminelle schon so leicht an die Namen der Zeugen kommen, dann wundert es mich dass Verfahren gegen "richtige" Kriminelle überhaupt stattfinden...
Wenn man zB wegen mehrfachem Mord angeklagt ist, kommt es auf einen mehr oder weniger auch nicht mehr an...
 

bevoller

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Ich wollte damit eigentlich nur sagen: Wenn Kleinkriminelle schon so leicht an die Namen der Zeugen kommen, dann wundert es mich dass Verfahren gegen "richtige" Kriminelle überhaupt stattfinden...
Wenn man zB wegen mehrfachem Mord angeklagt ist, kommt es auf einen mehr oder weniger auch nicht mehr an...
Wenn du wegen mehrfachen Mordes angeklagt bist, wirst du mit ziemlicher Sicherheit in U-Haft sitzen und nach einer Verurteilung für ziemlich lange Zeit gesiebte Luft atmen. Bei einem mehrfachen Mord wird sehr wahrscheinlich auch keine Aussicht darauf bestehen, nach mindestens 15 Jahren in Freiheit zu kommen (besondere Schwere der Schuld). Ansonsten gilt übrigens auch für "normale" Mörder, dass eine lebenslängliche Freiheitsstrafe bis zum Lebensende dauert.

Bei schlechter Sozialprognose kommt ein Mörder auch nicht nach 15 oder 20 Jahren automatisch frei, auch wenn das immer wieder (implizit) behauptet wird. Nur weil jemand nach 15 Jahren aus der Haft entlassen werden kann, heißt das eben nicht, dass er auch tatsächlich entlassen wird.

Bleibt der Einwand, auf einen mehr oder weniger käme es nicht an.
Laut Amnesty International liegt die Rückfallquote bei Tötungsdelikten bei ca. 1-3 Prozent.
http://www.amnesty.de/umleitung/1998/deu05/110 Aktuelle, belastbare Zahlen für Deutschland sind auf die Schnelle nicht so einfach zu finden. Insbesondere nicht, wenn man keine PDF-Dateien lesen will. ;)
Natürlich ist auch nur ein Prozent ein Prozent Rückfall zu viel. Aber es zeigt ziemlich deutlich, dass die meisten Mörder eher in einer Ausnahmesituation getötet haben.
Dazu ist die Aufklärungsquote bei Mord mit regelmäßig über 90% ausgesprochen hoch.
http://de.statista.com/statistik/da...ilichen-aufklaerungsquote-bei-mord-seit-1995/

Und das dürfte mehr als genug Begründung dafür sein, dass auch Verfahren gegen "richtige" Kriminelle stattfinden.
Jemand, der in U-Haft sitzt, kann dich nicht ermorden. Und für jemand, der wieder in Freiheit kommt, kommt es meistens wohl doch auf "einen mehr oder weniger" an.
 

Ruby

Just add Sun

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Der Ladung musst du nachkommen. Der Arbeitgeber muss dir dafür frei geben. Entweder er lässt dich nacharbeiten oder Urlaub bezahlt/unbezahlt. Du kannst Verdienstausfall bei der Gerichtskasse geltend machen. Dazu muss der Arbeitgeber ein Formular ausfüllen.

Wegen der Zeugenvernehmung: Wende dich an Weißen Ring und stelle den Antrag, dass du Angst hast, deinen Namen und so zu benennen. Dann wird das vorher erledigt bzw. ohne den Angeklagten.

Evtl. kannst du über den Weißen Ring auch Akteneinsicht nehmen, aber wohl nicht mehr so kurzfristig. Mach dir Stichpunkte, was dir noch einfällt, ansonsten nimmst du auf deine Zeugenaussage, die du bereits bei der Polizei getätigt hast, Bezug.

Beim nächsten Mal mach dir Notizen. Die darfst du vor Gericht nutzen. (Gedächtnisprotokoll)
 

Larius

OutOfOrder

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Äh nein. Man muss keinen Urlaubstag verbrauchen oder die Zeit, die man bei Gericht verbracht hat, nacharbeiten. Ansonsten würde die Gerichtsvorladung eine Strafe darstellen da man somit einen Zeitverlust hat und die Zahl der "unentschuldigt Fernbleiben" Zeugen würde RASANT in die Höhe gehen.

Im Tarifvertrag kann aber geregelt sein ob dein Chef dir die Zeit zahlen muss oder nicht. Wenn ja: OK, wenn nein kannst du die Zeit (afaik auch Fahrtkosten, müsste jetzt googlen) dir beim Gericht bezahlen lassen.
 

Ruby

Just add Sun

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Das regelt man mit dem Chef. Wenn der Tag ohne Bezahlung freigegeben wird, ist das unbezahlter Urlaub. Daher kann man Verdienstausfall bei der Gerichtskasse geltend machen. Der AG muss das Formular ausfüllen.

Hab das schon mehrmals als Zeugin durch.
 

bevoller

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Fahrtkosten gehören mit zum Zeugengeld und können natürlich ebenfalls erstattet werden. Entweder die tatsächlich anfallenden Fahrkosten im öffentlichen Personenverkehr oder aber 25c pro Kilometer, wenn man im (geliehenen) Privat-Kfz anreist. Mietfahrzeuge werden natürlich nicht bezahlt.
Ggf. können auch Aufwendungen und Unterkunftskosten nach Bundesreisekostengesetz geltend gemacht werden.
 

KaPiTN

♪♪♫ wild at heart ♪♫♫♪

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Die Fahrkostenerstattung ist recht üppig.

Beim ersten mal wußte ich nichts davon, hatte an dem Tag frei und war mit dem Fahrrad unterwegs. Als der der Richter mich nach entstanden Kosten, wie Verdienstausfall und Fahrkosten, gefragt hat, und ich verneinte, ist dem die das Gesicht vor Verwunderung entrückt, was ich damals nicht einordnen konnte.
Wenn Du die Frage bejahst, bekommst Du von ihm einen Zettel, mit dem Du zur Zahlstelle gehst. Dort fragt man Dich nach dem Stadtteil dem Du wohnst und bekommst dann Dein Geld. Das waren zwischen 10 und 20 € für vielleicht 2 oder 3 Kilometer. Ich weiß nicht, ob die da Taxipreise zugrunde legen(?)
 

1Bratwurstbitte

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...Sprich dann kommt die Polizei und bringt einen zur Verhandlung...
Das kann die deutsche Pozilei auch tun, und wird es auch, wenn du ein Kronzeuge bist und nicht auftauchst.

Da es sich jetzt hier in diesem Fall aber um eine "Bagatelle" vermutlich ohne Körperverletzung handelt und der Zeuge nicht unbedingt maßgeblich zur Aufklärung herangezogen werden kann, wird das reine Formsache des Gerichts sein.
Es ist ja auch so, dass der Gegenanwalt theoretisch den Zeugen befragen könnte, um eventuelle Unschlüssigkeiten vor Gericht auf zu decken.
Das ist aber nur interessant, wenn jetzt in diesem Fall der TS irgendwie an diesem Sachverhalt beteiligt gewesen wäre, er z.B dem Dieb eine geklatscht hat, oder Fotos von ihm gemacht hat, oder irgendwie anderweitig darin verwickelt war.

Das ist einfach nur Formsache. Damit das Gericht alle möglichen Zeugen dieser Tat verhören kann und im Namen des Volkes und im besten Gewissen sein Urteil sprechen kann.
Man darf ja nicht vergessen, dass wir eigentlich hier getrennte Formen haben ( haben sollten ) Exekutive, Legislative und Judikative...
Da ist der Polizeibericht oder die Zeugenaussage bei der Polizei nur ein weiteres Beweismittel und kein direkter Beweis. Da hat die direkte Aussage vor dem Gericht für einen Richter immer noch mehr Gewicht ( Sollte es haben ).

Ich hatte auch mal einen Termin, letztes Jahr war der glaube ich... Ich hab den voll verpennt bzw. habe ihn vergessen. Ich war auch nur der Formhalber eingeladen worden, wahrscheinlich um den Angeklagten zu identifizieren.
Glücklicherweise kam da nichts nach deswegen. Auf der Rückseite der Einladung stand aber, dass ich nur fernbleiben darf, wenn ich BETTLÄGERIG krank geworden wäre. Andernfalls behält sich das Gericht vor ein Ordnungsgeld von ich meine es waren 10.000-15.000€ gegen mich zu verhängen ( War auf jeden Fall astronomisch hoch ). Lohnfortzahlung wäre auch gegangen, es lag direkt ein Formular für meinen Arbeitgeber bei, wo er sich die Kohle hätte wiederholen können...

Akteneinsicht wird sicherlich gewährt, aber ich kann mir kaum vorstellen, dass der Verteidiger die Adressen und vollen Namen der Zeugen mitgeteilt bekommt.
Meine Ma arbeitet beim Anwalt, die Frage ich morgen mal.
 

Gelöschtes Mitglied 1550

Guest

G
Akteneinsicht wird sicherlich gewährt, aber ich kann mir kaum vorstellen, dass der Verteidiger die Adressen und vollen Namen der Zeugen mitgeteilt bekommt.

Ich war auch schon Angeklagter, zwar ohne Körperverletzung oder Ähnliches, und bekam jeden Zeugen von meinem Anwalt genannt. Stand alles in der Akte... wieso sollte es dort auch nicht drin stehen? :unknown:
 

1Bratwurstbitte

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...wieso sollte es dort auch nicht drin stehen? :unknown:
Weil es z.B Menschen auf diesem Planeten gibt, die ihrer eigenen Schwester die Kehle aufschlitzen, nur weil sie mit dem falschen Menschen eine Beziehung führt...
Weil es z.B Menschen gibt, die blasen dir dir Birne weg, wenn sie nach 5-10 Jahren aus dem Knast kommen...
Weil es z.B Menschen gibt, die einfach nur gestört sind.
 

gelöschter Benutzer

Guest

G
und diese Menschen haben dann also in einem Gerichtsverfahren andere Rechte?
Kannst du das irgendwie belegen?
Und wann und wie wird entschieden ob jemand so gefährlich ist, dass ihm die Zeugen nicht genannt werden dürfen?
Vor dem Verfahren? Wäre das nicht ne Vorverurteilung?
Kannst du das mal bitte ein wenig näher ausführen?
Oder ist das nur ne Annahme von dir?
 

Chegwidden

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Zum zweiten mal der Hinweis (und diesmal schon grimmiger): P&G ist woanders!

Macht dort einen Thread auf, hat Potential ;)
 

BurnerR

Bot #0384479

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und diese Menschen haben dann also in einem Gerichtsverfahren andere Rechte?
Kannst du das irgendwie belegen?
Und wann und wie wird entschieden ob jemand so gefährlich ist, dass ihm die Zeugen nicht genannt werden dürfen?
Vor dem Verfahren? Wäre das nicht ne Vorverurteilung?
Kannst du das mal bitte ein wenig näher ausführen?
Oder ist das nur ne Annahme von dir?
Es gibt auch Dinge wie Gefahr in Verzug oder Verdunklungsgefahr. Da wird sogar Leuten 'unterstellt' sie würden Beweise möglicherweise vernichten für ein Gerichtsverfahren, das noch garnicht begonnen hat...
Also so völlig Elfenbeinturm ist die Justiz nun nicht...
Daher kann das schon sein, auch im hier beschriebenen Fall, dass Name / Adresse rausgetrichen wird bei begründetem Verdacht dass es sonst Probleme geben könnte. Wie schnell / oft das passiert weiß ich nicht. Ich würde vermuten ein reines diffuses "Verbrecher sind doch gefährlich" Gefühl wie es hier der Fall zu sein scheint reicht nicht aus.
 

1Bratwurstbitte

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Ne das ist ja dann wohl nicht so, aber es wäre von Anfang an logisch, wenn man gleich mal ausschließt, dass sich ein Täter an einem Zeugen rächt.
Ob er ihm nun den Hals aufschlitzen würde, oder Reißnägel unters Auto legen würde, wäre da erstmal ziemlich egal.
So Sachen wie Adresse und Name sind Dinge, die kann man nach einer Preisgabe nicht mehr "wegnehmen" ( So einfach ).

Deswegen sind es in meinen Augen besonders zu schützende Daten / Informationen.
Welchen Sinn hat es denn, dass ein Angeklagter nun weiß, wer ihn angeschwärzt, identifiziert oder belastet hat?
Eine Aussprache wird es in 95% der Fällen sicherlich nicht geben, wozu auch, solange das Gericht die Aussage als plausibel und anerkennenswert ansieht, sollte das genügen.

Warum macht man wohl Gegenüberstellungen mit Einwegspiegeln dazwischen?
Doch bestimmt nicht, damit die Verhörlampen im Zimmer die Gegenseite nicht zu sehr blenden.

Korrigiert mich, wenn ich falsch liege, aber hätte einer von euch Bock, gegen einen Mörder / Gewaltverbrecher / Einbrecher / Dealer aus zu sagen, wenn ihr ihm eure Visitenkarte vor die Füße legen müsstet?
Und selbst wenn es "nur" eine Kleinigkeit ist, woher weiß ich, dass der Typ nicht geisteskrank ist und selbst bei 500€ Geldstrafe nicht plötzlich auf die Idee kommt mir die Bude ab zu fackeln oder sonst was?
Es gibt solche Menschen zur genüge, die nennen sich Hardcore-Choleriker. Die können teilweise nicht mal richtig was dafür, denn die regen sich so dermaßen auf, dass ihr Adrenalinspiegel so durch die Decke schießt, dass dass Großhirn
( Der Teil des Gehirnes was uns zum Menschen macht, Logik, Empahtie und höhere Geistesfunktionen allgemein steuert... ) für 5-10 Minuten seine rationale Funktion verliert...
 

Chegwidden

Hat sich hochgeschlafen-
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Letzte Ansage: macht das im P&G :dozey:

Man kann den Usern nicht sagen: Nutz die SuFu, wenn die dann mehr oder weniger in die Irre führt und außer
den ersten Antworten auf eine Frage nur aus dem Ruder gelaufene Posts kommen.

Natürlich sind da spannende Aspekte, interessante Hinweise. Die haben aber mit der Frage des TS nichts, aber auch gar nichts zu tun.
Ganz im Gegenteil. Die machen Angst, sich überhaupt als Zeuge zu melden. Ich kann nur hoffen, dass nicht irgendein User sich nicht irgendwann mal fragt:
Warum hat sich denn niemand gemeldet als mir das passiert ist? Es haben doch welche zugeguckt. Jetzt stehe ich mit meinem Unglück alleine da...
 

hiphop

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  • #40
Montag war Hauptverhandlung, alle Zeigen waren geladen. Der Richter verlas Name/Vorname/Alter/Adresse/Beruf vor der Befragung, der Angeklagte war anwesend und hörte mit, anwesend waren Verteidigung/Richter/Beisitzer/Schreiber/Staatsanwalt/Justizbeamte weil der Angeklagte in Untersuchungshaft war.

Wurde noch einmal wie vorab bei der Kripo vom Richter zu allen Aussagen und so befragt und musste erzählen wie alles ab lief aus meiner Sicht, dauerte zirka 30 Minuten. Die Mittäter (drei) waren nicht überführt worden und sind unbekannt.

Besonders schwerer Einbruchdiebstahl des Intensivtäters. Verhandlung wird im November fortgesetzt.

Mist, jetzt muss ich acht geben wenn ich nach Hause komme (Treppenhaus/Fahrstuhl etc.) oder auf dem Weg von/zur Arbeit. Ich selber finde dies Vorgehen unter aller Sau, auch für meine Familie! Habe mir Tierabwehrspray besorgt, was anderes bekommt man ja nicht, in der Bananenrepublik zählen die Rechte der Verbrecher eben mehr.
 
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