• Hallo liebe Userinnen und User,

    nach bereits längeren Planungen und Vorbereitungen sind wir nun von vBulletin auf Xenforo umgestiegen. Die Umstellung musste leider aufgrund der Serverprobleme der letzten Tage notgedrungen vorverlegt werden. Das neue Forum ist soweit voll funktionsfähig, allerdings sind noch nicht alle der gewohnten Funktionen vorhanden. Nach Möglichkeit werden wir sie in den nächsten Wochen nachrüsten. Dafür sollte es nun einige der Probleme lösen, die wir in den letzten Tagen, Wochen und Monaten hatten. Auch der Server ist nun potenter als bei unserem alten Hoster, wodurch wir nun langfristig den Tank mit Bytes vollgetankt haben.

    Anfangs mag die neue Boardsoftware etwas ungewohnt sein, aber man findet sich recht schnell ein. Wir wissen, dass ihr alle Gewohnheitstiere seid, aber gebt dem neuen Board eine Chance.
    Sollte etwas der neuen oder auch gewohnten Funktionen unklar sein, könnt ihr den "Wo issn da der Button zu"-Thread im Feedback nutzen. Bugs meldet ihr bitte im Bugtracker, es wird sicher welche geben die uns noch nicht aufgefallen sind. Ich werde das dann versuchen, halbwegs im Startbeitrag übersichtlich zu halten, was an Arbeit noch aussteht.

    Neu ist, dass die Boardsoftware deutlich besser für Mobiltelefone und diverse Endgeräte geeignet ist und nun auch im mobilen Style alle Funktionen verfügbar sind. Am Desktop findet ihr oben rechts sowohl den Umschalter zwischen hellem und dunklem Style. Am Handy ist der Hell-/Dunkelschalter am Ende der Seite. Damit sollte zukünftig jeder sein Board so konfigurieren können, wie es ihm am liebsten ist.


    Die restlichen Funktionen sollten eigentlich soweit wie gewohnt funktionieren. Einfach mal ein wenig damit spielen oder bei Unklarheiten im Thread nachfragen. Viel Spaß im ngb 2.0.

Kunde zahlt nur nach Mahnung

  • Ersteller Gelöschtes Mitglied 1550
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gelöschter Benutzer

Guest

G
ist es in .de ueblich solche dinge gleich mit einem anwalt zu klaeren? in .at wuerd ich mich mit so einer frage wahrscheinlich an den steuerberater wenden. ....

und dein Fleisch kaufst du in der Drogerie?
Im Ernst als Selbständiger sollte man sich schon absichern.
Daher sollte alles was man macht schon rechtlich einwandfrei sein.
Und das wird dir halt kein Steuerberater zusichern können.

Es geht ja nicht darum gleich jemanden zu verklagen, sondern sich einfach rechtlich einwandfrei abzusichern.
 

electric.larry

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auch wenn der drogerie-vergleich meiner meinung nach ein wenig hinkt, du hast natuerlich vollkommen recht: lieber im voraus absichern als im nachhinein einen kunden zu verlieren oder mit der rechtsabteilung des auftraggebers zu streiten.

obwohl, solche "basics" wie die gesetzlich verpflichtenden bestandteile einer rechnung oder eines website impressums sollten den steuerberater nicht ueberfordern. bei AGBs oder laengerfristigen vertraegen wuerd ich mich auch an einen juristen wenden.

mich haett es auch nur prinzipiell interessiert, ob das in .de ueblich/notwendig ist alle standard-vertraege oder dinge wie ein impressum mit einem rechtsanwalt(!) zu pruefen. wie gesagt: in meinem bekanntenkreis fuehrt der erste weg bei solchen routine-anliegen zur wirtschaftskammer (musterschreiben, kurzauskunft) oder zum steuerberater.
 

accC

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ist es in .de ueblich solche dinge gleich mit einem anwalt zu klaeren?
In Deutschland ist es üblich, dass du als Unternehmer von irgendeinem Mitwettbewerber abgemahnt wirst, wenn du auf der Straße zu laut hustest.
Die Abmahnindustrie ist hier nicht so groß, weil jeder böse Absichten hat, sondern weil jeder dem anderen eins reinwürgt, sobald sich auch nur der Hauch einer Chance ergibt und man sich für jeden Mist 4-8fach absichern muss. Du hast in den AGB eine Emailadresse angegeben - wird in Deutschland abgemahnt, weil du sie nur ins Impressum packen darfst. Und statt die Emailadresse zu ignorieren, wie es für normale Menschen üblich wäre, wird hier natürlich gleich mit Abmahnungen geworfen.

Der deutsche Michel ist 120% korrekt.
 

Gelöschtes Mitglied 1550

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  • #24
Ende gut, alles gut: wir haben uns nun auf die halbjährliche Zahlung geeinigt.
 

Gelöschtes Mitglied 1550

Guest

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  • #29
Nicht wirklich, hat sich ja aber schon geklärt. :)
 
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