[Netzwelt] kinox.to- und Boerse.bz Bust: Großrazzia gegen mutmaßliche Betreiber

Vorige Woche kam es in der Nähe von Lübeck zu einem Einsatz einer Polizeispezialeinheit bei zwei noch im Elternhaus lebenden Brüdern (25 und 21 Jahre alt), denen man unter anderem, jedoch vor allem den Betrieb des Streaming-Portals kinox.to vorwirft. Beide Brüder waren nicht anwesend und befinden sich derzeit auf der Flucht. Zwei weitere Haussuchungen fanden in Düsseldorf und Neuss statt, wo man jeweils einen mutmaßlichen Mittäter verhaftete. Außerdem wurden bei einem Zahlungsdienstleister in Berlin "Vermögenswerte sichergestellt".

Den festgenommenen, sowie den sich noch auf der Flucht befindlichen Personen, wird neben dem Betrieb des Streaming-Portals kinox.to vorgeworfen, ebenso Betreiber der Filehoster Freakshare.com und Bitshare.com zu sein, wo Einnahmen durch Accounts generiert wurden, auf denen User hauptsächlich entsprechend unlizenziertes Material hosteten und verlinkten. Ebenso vermutet man sie hinter Movie4k.to, Mygully.com und Boerse.sx, wo urheberrechtlich geschützte Werke angeboten wurden. Neben dem Vorwurf der gewerbsmäßigen Urheberrechtsverletzung rechnen die Ermittler mit rund einer Million hinterzogener Steuern. Des weiteren legt man den Beschuldigten Brandstiftung und räuberische Erpressung zur Last.

Quelle: (bzw. Thread von Diskordier)

Edit von Larius:

Wegen Boerse.bz siehe
 
klar, aber das hat doch mit den 21 monaten nichts zu tun? :confused: - ich meine, wenn er die geldstrafe nicht zahlt, sondern absitzt (in tagessätzen), hat er doch immernoch die 21 monate bewährungsstrafe, oder wird das irgendwie verrechnet?
 
Dann müsste er immer noch die Bewährungsstrafe haben, die Haft würde er ja nur ersatzweise für die Geldstrafe absitzen.
 
Die Zahlung der Geldstrafe hat ja nichts mit der Bewährungsstrafe zu schaffen, das ist schon richtig.
Da es aber kein Verstoss gegen die Auflagen der Bewährung sein sollte, kann ich mir gut vorstellen, dass nach dem absitzen die Bewährungszeit auch schon ziemlich rum ist. Der letzte Satz ist allerdings nur eine Annahme.
 
Zum letzten Satz: Erstmal muss man unterscheiden, zwischen der Länge der Strafe die zur Bewährung ausgesetzt ist (in diesem Fall offenbar 21 Monate) und der Dauer der Bewährung. Sprich, ich kann bspw. eine Strafe von 10 Monaten zur Bewährung aussetzen, wobei die Bewährung 3 Jahre geht, d.h.: Verstößt du innerhalb dieser 3 Jahre gegen die Auflagen musst du die 10 Monate absitzen.

Ich weiß jetzt nicht wie hoch die Geldstrafen in Tagessätzen ist, aber ich denke nicht dass es auch nur annähernd so viele sein werden wie die zur Bewährung ausgesetzte Strafe.
 
Das ist mir klar. Wenn die Bewährungszeit aber 3 Jahre beträgt, wird die Haftstrafe für das Absitzen der 75.000 Euro vermutlich länger ausfallen und die Chance im Knast gegen die Auflagen zu verstossen sollte gering sein.
 
Ich verstehe nicht ganz was du meinst. Ein Tagessatz = ein Tag ersatzweise Freiheitsstrafe. Maximal dürfen 360 Tagessätze verhängt werden (in Ausnahmen bis zu 720). Ich bin mir nicht sicher ob die Bewährungszeit während des Absitzens der ersatzweisen Freiheitsstrafe unterbrochen wird.
 
Wieviel man maximal absitzen darf, oder ob es da eine Regelung gibt weiss ich nicht. Aber irgendwie würde es ja kaum Sinn machen die Strafe nicht komplett absitzen zu dürfen? Ich kann mich ja danach weiterhin weigern sie zu bezahlen. Ob die Bewährungszeit unterbrochen weiss ich nicht. Von dem her hattest du mich schon richtig verstanden. :)

OT: Hattest du einen Namenswechsel? Dein Nickname sagt mir nichts.
 
Sorry, es liegt bestimmt an mir. Also natürlich "darfst" du die Geldstrafe einfach Absitzen. Danach musst du dich auch nicht mehr weigern sie zu bezahlen, sie ist ja dann "bezahlt".

OT: Nein hatte ich nicht. Aber faszinierend wie sich in einem doch relativ kleinen Board zwei relativ aktive User über zwei Jahre nicht bemerkt haben ;)
 
So auf in die nächste Runde bei Kinox.to:

Prozess gegen mutmaßlichen Kinox.to-Drahtzieher startet
Am Freitag steht in Leipzig ein mutmaßlicher Mitbetreiber der Film-Plattform Kinox.to vor Gericht. Die Anklage wirft dem 29 Jahre alten Mann gewerbsmäßige Urheberrechtsverletzung in mehr als 767.000 Fällen vor. Zudem ist er wegen Nötigung, Computersabotage und Steuerhinterziehung angeklagt, wie ein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft in Dresden sagte.

Quelle:


767.000 Fälle, da bin ich ja mal gespannt was die Staatsanwaltschaft als Strafmaß fordert.
 
Die Zahl ist hart. Wenn er da pro Tag nur für einen Titel Schadensersatz zahlen würde, wäre er 2100 Jahre beschäftigt, oder umgerechnet, würde er pro Tag hundert Gläubiger bedienen, wären es noch immer über 20 Jahre. - Hoffe, da nun keinen höchst peinlichen Rechenfehler zu haben. :-D
 
Zumal in dem Fall ja nicht mal eine Privatinsolvenz hilft. Da kann man ja nur noch Alkoholiker oder Drogenabhängig werden mit der Aussicht nie wieder auch nur einen Fuß ins Leben zu bekommen. Hoffentlich klopfen sich die Richter jeden Abend auf die Schulter mit dem Wissen :T
 
Wer hat diese Zahl erhoben und vor allem wie? Sind die in der Anklage aufgegliedert?

Die Fragen kann ich dir leider erst morgen beantworten da ich verständlicherweise kein Zugriff auf die Anklageschrift habe. Die Quellen selbst beziehen sich derzeit auf eine Meldung von dpa. Dort ist auch nichts genaueres zu erfahren.

Da ich aber selbst morgen auf den Landgericht Leipzig bin nur aus purer Neugier werde ich dann näher berichten können.
 
@Pleitgengeier: Ganz ehrlich, bei einer solchen Strafe würde ich mein Lebtag nichts mehr arbeiten gehen sondern nur noch von H4 und Wohnungsgeld leben. Lohnt sich ja eh kein Fingerstreich mehr den man tut :unknown: Das man sich darüber nicht im klaren ist und die Gesellschaft, die dafür ja aufkommen muss, quasi mit bestraft... einfach nur dämlich.
 
Leipzig (dpa) - Im ersten Prozess gegen einen mutmaßlichen Mitbetreiber der Raubkopien-Plattform Kinox.to schweigt der Angeklagte.

Sein Mandat werde sich nicht zu den Vorwürfen äußern, sagte Verteidiger Endrik Wilhelm am Freitag zum Auftakt der Verhandlung am Leipziger Landgericht. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 29 Jahre alten Angeklagten gewerbsmäßige Urheberrechtsverletzung in mehr als 767 000 Fällen vor.

Er soll als technischer Geschäftsführer seit 2011 Kinox.to mitbetrieben haben. Das Portal gilt unter den illegalen Film-Portalen als Marktführer und verlinkt bis heute massenhaft zu Raubkopien aktueller Kinofilme und Serien. Zudem soll der Angeklagte Konkurrenzangebote mit Hackerangriffen sabotiert haben.

Vier Stunden lang verlas der Vertreter der Generalstaatsanwaltschaft die 69 Seiten lange Anklageschrift. Die Dresdner Behörde wirft dem 29-Jährigen vor, bereits im Kernteam des Kinox.to-Vorgängers Kino.to mitgearbeitet zu haben.

Dieser flog im Juni 2011 auf und wurde abgeschaltet. Der Angeklagte soll eine Sicherheitskopie der Daten beschafft haben. Daraus sei ein Klon des abgeschalteten Portals programmiert worden, hieß es in der Anklage.

Die meisten Köpfe hinter Kino.to, darunter der Gründer und der Chefprogrammierer, wurden in Leipzig bereits zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Auch ihnen hatte die Staatsanwaltschaft gewerbsmäßige Urheberrechtsverletzung vorgeworfen.

Der 29-Jährige war vergangenes Jahr festgenommen worden. Seine mutmaßlichen Komplizen, zwei 22 und 26 Jahre alte Brüder, sind laut Staatsanwaltschaft untergetaucht. Sie werden mit internationalem Haftbefehl gesucht. Laut Verteidiger Wilhelm haben nur die Brüder die Zugangscodes. Weil den Ermittlern die Passwörter fehlen, ist Kinox.to bis heute am Netz und wird weiter aktualisiert.

Der Verteidiger beantragte am Freitag die Aufhebung des Haftbefehls gegen seinen Mandanten. Es sei kein dringender Tatverdacht erkennbar, sagte Wilhelm und begründete das mit der Auffassung, dass Kinox.to nur zu anderen Servern verlinke. «In die echte Welt übertragen, wäre Kinox.to ein Bus, der die Menschen zu einer Videothek fährt, wo sie Filme ansehen.»

Die Strafkammer entschied zunächst nicht über den Antrag. Der Prozess geht am 3. November weiter (Aktenzeichen: AZ 11 KLs 390 Js 9/15).

Quelle :



Sry ich hatte es heute dann doch nicht auf das LG geschafft denn die hatten recht zeitig angefangen. Deshalb habe ich auch keine näheren Infos wie die Generalstaatsanwaltschaft auf die Höhe von 767.000 kommt. Ich werde aber dran bleiben an der Sache.
 
Still und heimlich an mir vorbei gegangen aber am 15.12.2015 ist das Urteil gefallen:

Urteil in Leipzig Mehrjährige Haftstrafe für Kinox.to-Mitbetreiber

Durch illegales Streaming entstehen der Filmindustrie jedes Jahr Millionenschäden. Jetzt ist wieder ein Drahtzieher eines Internet-Portals verurteilt worden.

Leipzig. Ein Mitbetreiber des illegalen Streaming-Portals Kinox.to ist zu drei Jahren und vier Monaten Haft verurteilt worden. Das Landgericht Leipzig sprach den 29-Jährigen am Montag unter anderem der tausendfachen Urheberrechtsverletzung und der Computersabotage schuldig.

Das Urteil sei auf der Grundlage einer Verständigung gefallen, sagte ein Gerichtssprecher am Dienstag. Der 29-Jährige habe im Prozess ein Geständnis abgelegt. Im Gegenzug wurde ihm ein bestimmter Strafumfang in Aussicht gestellt. Mit dem Deal wurde der eigentlich noch bis Ende Januar terminierte Prozess abgekürzt. (Az: 11 KLs 390 Js 9/15) Kinox.to gilt als Nachfolgeportal der 2011 abgeschalteten Seite Kino.to, die von Leipzig aus betrieben wurde. Das Portal verlinkt massenhaft auf Raubkopien aktueller Filme und Serien.

Es ist noch immer am Netz, weil den Ermittlungsbehörden die Passwörter fehlen. Der 29-Jährige hatte schon bei Kino.to mitgemacht. Nach dem Auffliegen des Portals beschaffte er nach Ansicht der Ermittler eine Sicherheitskopie. Daraus programmierten die Macher den Klon Kinox.to.

Dass die Seite praktisch genauso aussieht wie das abgeschaltete Kino.to, dürfte zu ihrem Erfolg beigetragen haben. Die Nutzer blieben dem Portal treu - und die Drahtzieher konnten hohe Werbeeinnahmen generieren.

Durch das illegale Streaming entsteht der Filmindustrie jährlich allein in Deutschland ein Schaden von 300 bis 400 Millionen Euro, schätzt die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU). Genau lasse sich das aber nicht beziffern.

Der 29-Jährige soll Kinox.to nicht allein betrieben haben. Noch immer sucht die Generalsstaatsanwaltschaft in Dresden nach zwei Brüdern aus Lübeck, wie Sprecher Wolfgang Klein am Dienstag sagte. Zu dem 26-Jährigen und dem 22-Jährigen fehle bislang jede Spur. Die Brüder sollen über die Zugangscodes für Kinox.to verfügen.

Laut GVU machte der 29-Jährige zu seinen mutmaßlichen Komplizen im Prozess keine Angaben. Das Gericht blieb mit seinem Urteil unter der von der Staatsanwaltschaft geforderten Strafe von drei Jahren und elf Monaten. Die Verteidiger hatten keine bestimmte Strafhöhe beantragt. Der 29-Jährige, der 14 Monate in Untersuchungshaft saß, konnte das Landgericht zunächst auf freiem Fuß verlassen. Der Haftbefehl gegen ihn wurde aufgehoben.

Quelle:
 
Ich lese die Tarnkappe nicht mehr...und der Vollständigkeit wollt ich es hier nochmal posten.
 
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