• Hallo liebe Userinnen und User,

    nach bereits längeren Planungen und Vorbereitungen sind wir nun von vBulletin auf Xenforo umgestiegen. Die Umstellung musste leider aufgrund der Serverprobleme der letzten Tage notgedrungen vorverlegt werden. Das neue Forum ist soweit voll funktionsfähig, allerdings sind noch nicht alle der gewohnten Funktionen vorhanden. Nach Möglichkeit werden wir sie in den nächsten Wochen nachrüsten. Dafür sollte es nun einige der Probleme lösen, die wir in den letzten Tagen, Wochen und Monaten hatten. Auch der Server ist nun potenter als bei unserem alten Hoster, wodurch wir nun langfristig den Tank mit Bytes vollgetankt haben.

    Anfangs mag die neue Boardsoftware etwas ungewohnt sein, aber man findet sich recht schnell ein. Wir wissen, dass ihr alle Gewohnheitstiere seid, aber gebt dem neuen Board eine Chance.
    Sollte etwas der neuen oder auch gewohnten Funktionen unklar sein, könnt ihr den "Wo issn da der Button zu"-Thread im Feedback nutzen. Bugs meldet ihr bitte im Bugtracker, es wird sicher welche geben die uns noch nicht aufgefallen sind. Ich werde das dann versuchen, halbwegs im Startbeitrag übersichtlich zu halten, was an Arbeit noch aussteht.

    Neu ist, dass die Boardsoftware deutlich besser für Mobiltelefone und diverse Endgeräte geeignet ist und nun auch im mobilen Style alle Funktionen verfügbar sind. Am Desktop findet ihr oben rechts sowohl den Umschalter zwischen hellem und dunklem Style. Am Handy ist der Hell-/Dunkelschalter am Ende der Seite. Damit sollte zukünftig jeder sein Board so konfigurieren können, wie es ihm am liebsten ist.


    Die restlichen Funktionen sollten eigentlich soweit wie gewohnt funktionieren. Einfach mal ein wenig damit spielen oder bei Unklarheiten im Thread nachfragen. Viel Spaß im ngb 2.0.

[Politik und Gesellschaft] Kim Dotcom: Auslieferung in die USA erneut verschoben

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Die Anhörung über die Auslieferung der Betreiber von Megaupload wurde erneut verschoben. Der Fall von Kim Dotcom, Finn Batato, Mathias Ortmann und Bram van der Kolk sollte eigentlich vorgestern verhandelt werden. Dotcoms US-Anwalt Ira Rothken hat die erneute Verschiebung am Montag offiziell bestätigt.

Der in Neuseeland lebende Deutsche muss weiterhin auf den Ausgang seines Verfahrens warten. Zuletzt wurde die Anhörung im April dieses Jahres verschoben. Im Januar 2012 kam es zu einer umfangreichen Durchsuchung seiner Villa bei Auckland. Er und weitere Verdächtige wurden vorübergehend festgenommen. Auch die Daten seines Filehosters Megaupload wurden beschlagnahmt. Dotcom beschwerte sich über Twitter, die an das FBI übermittelten Daten seines Sharehosters wurden ihm bisher nicht ausgehändigt.

Kim Schmitz, wie der gebürtige Kieler früher hieß, drohen im Fall einer Ausweisung in die USA und einer Verurteilung bis zu 20 Jahre Haft. Er machte kürzlich allen Whistleblowern per Twitter das Angebot, für sachdienliche Hinweise bis zu fünf Millionen US-Dollar zu bezahlen. Die Hinweisgeber sollen mit Dokumenten belegen, dass bei seinen Ermittlungen ein “korruptes Zusammenspiel von US-Behörden und der Filmindustrie” stattgefunden hat.

Zum Hintergrund: Megaupload ist der Vorläufer von MEGA. Auch Megaupload bot seinen Nutzern an, Daten im Internet zu speichern, um diese Dritten zur Verfügung zu stellen. Da die Daten bei Megaupload nicht verschlüsselt waren, konnten die Betreiber jederzeit überprüfen, ob diese legal waren. Dies ist bei MEGA aufgrund der automatischen Verschlüsselung nicht mehr möglich. Wahrscheinlich um Werbung in eigener Sache zu machen, gründete Dotcom zudem Ende März dieses Jahres eine eigene Partei, die Internet Party.
 

KaPiTN

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Megaupload war aber ein Filehoster, der gegen kein erkennbares Recht verstoßen hat. Die Funktion für Rechteinhaber Inhalte zu beanstanden und löschen zu lassen war vorhanden.
Wo liegt dann der Verstoß von Megaupload, der den Takedown gerechtfertigt hätte?

Megaupload wird ja gerade vorgeworfen, kein normaler Filehoster gewesen zu sein, sondern ein Geschäftsmodel extra zur Verbreitung illegaler Inhalte gehabt zu haben. Normale OCH können ja auch von mormalen User benutzt werden.
Megaupload soll aber die User damit abgeschreckt haben, daß Dateien, die nicht häufig runtergeladen wurden, automatisch gelöscht wurden.

Dann kommt das Prämiensystem für Uploader dazu. Ebenso, daß sie angezeigte Uploader Accounts nicht gelöscht haben sollen.

Die von Dir genannte Funktion solle s auch nicht gegeben haben. Es gab keine Möglichkeit, die Inhalte der MegaUpload-Server nach Inhalten zu durchsuchen. Man konnte nur gefundene Links zu den Dateien melden, dann wurden aber nur die Links gelöscht, nicht die Dateien, die über andere Links weiter erreichbar waren.

So jedenfalls die Vorwürfe des Justizministeriums.
 

TheOnly1

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Gut...ich will hier auch gar nicht den Anwalt für MU spielen, aber auch hier wieder: "es wird MU vorgeworfen".
Das ist für mich keine Legitimation den Laden einfach ohne Prozess platt zu machen.

. Es gab keine Möglichkeit, die Inhalte der MegaUpload-Server nach Inhalten zu durchsuchen. Man konnte nur gefundene Links zu den Dateien melden, dann wurden aber nur die Links gelöscht, nicht die Dateien, die über andere Links weiter erreichbar waren.
Das mag sein. Das kann ich so im Detail nun nicht genau sagen.
Das wäre aber zumindest eine rechtliche Argumentationsgrundlage.
 

TBow

The REAL Cheshire Cat

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Jetzt hat sich etwas getan...

Ex-Mitarbeiter von Megaupload festgenommen

in früherer Mitarbeiter des 2012 eingestellten Filesharing-Dienstes Megaupload ist in den USA festgenommen worden. Der Programmierer Andrus Nomm ist einer von sieben Mitarbeitern, denen die US-Justiz vorwirft, den Megaupload-Dienst betrieben und damit schwere Urheberrechtsverletzungen begangen zu haben.

Nomm sei im US-Bundesstaat Virginia festgenommen worden, berichtet der New Zealand Herald. Die US-Behörden haben sich dazu bislang noch nicht geäußert.

Nach Angaben von Ira Rothken, der Anwältin von Megaupload-Gründer Dotcom, hätte Nomm sich derzeit noch in den Niederlanden aufhalten sollen, wo er gegen Kaution auf freiem Fuß lebte und auf den Ausgang seines Auslieferungsverfahrens an die USA wartete. Dass er nun offenbar bereits in die USA gereist ist, sei "überraschend", zitiert der Herald die Anwältin. Sie spekuliert nun, die Festnahme könnte Teil eines Deals mit den US-Ermittlungsbehörden sein: Dann habe sich der Programmierer womöglich entschieden, gegen Dotcom auszusagen.


http://www.sueddeutsche.de/digital/...rbeiter-von-megaupload-festgenommen-1.2344564
 

Pleitgengeier

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Bei allem was sich die USA so leisten, sollte es mittlerweile doch erfolgversprechend sein bei Höchstgerichten gegen die Auslieferung zu klagen?

Verstößt es nicht generell gegen die Menschenrechtskonvention, Gefangene an Länder auszuliefern die gegen eben jene regelmäßig verstoßen?
Folter, jahrelange Gefängnisstrafen ohne Gerichtsverfahren, Schauprozesse, geheime Foltergefängnisse im Ausland...
 

KaPiTN

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New Zeeland gehört ja auch zu den Five Eyes. Da klebt ja dann wohl eh bereits Dreck am Stecken und man fühlt sich den USA besonders verpflichtet.
 

Pleitgengeier

offizielles GEZ-Haustier

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@KaPiTN: Darum werde ich nie verstehen warum ausgerechnet dort, genau wie bei Rapid share...
Solche Dienste macht man in Ländern wie Russland auf...
 

bevoller

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Verstößt es nicht generell gegen die Menschenrechtskonvention, Gefangene an Länder auszuliefern die gegen eben jene regelmäßig verstoßen?
Quatsch...
Die USA sind schließlich ein lupenreiner, demokratischer... Ach nee, das war ein anderer, netter Zeitgenosse.
Aber natürlich sind die USA ein lupenreiner Rechtsstaat. Deshalb spricht natürlich nicht gegen eine Auslieferung. Die ist, soweit ich weiß, übrigens sogar möglich, wenn die Todesstrafe für ein Vergehen droht (ehemals bei Snowden?).

Der Artikel 2 Europäische Menschenrechtskonvention sagt ausdrücklich:
Niemand darf absichtlich getötet werden, außer durch Vollstreckung eines Todesurteils, das ein Gericht wegen eines Verbrechens verhängt hat, für das die Todesstrafe gesetzlich vorgesehen ist.

Erst durch das 6. Zusatzprotokoll zur EMRK (von 1983) wird normiert:
Die Todesstrafe ist abgeschafft. Niemand darf zu dieser Strafe verurteilt oder hingerichtet werden.
Das muss, wenn ich mich jetzt nicht ganz schwer irre, die USA (oder im konkreten Fall NZ) aber nicht interessieren, weil die die EMRK ja nicht ratifiziert haben. Interessant wäre es nur, wenn z.B. Deutschland an die USA ausliefern wollten. Dann sichert die Regierung halt einfach zu, dass es nicht zu einem Todesurteil kommen wird - und falls doch niemals zu einer Vollstreckung - und schon ist alles wieder in bester Ordnung. ;)

Gab es 2011 übrigens beim OLG Dresden (OLG Ausl 179/10) eine Entscheidung zu. Der US-Bürger sollte ausgeliefert werden, obwohl die Todesstrafe drohte aber gleichzeitig zugesichert wurde, dass sie nicht vollstreckt wird.
Die Bedrohung mit der Todesstrafe steht einer Zulässigkeit der Auslieferung nicht entgegen. Denn in dem Auslieferungsersuchen wird mitgeteilt, dass der US-Justizminister den zuständigen US-amerikanischen Bundesanwalt angewiesen hat, die Todesstrafe nicht anzustreben. Die Botschaft der Vereinigten Staaten von Amerika hat in ihrer Verbalnote vom 30. August 2010 zugesichert, dass die Todesstrafe nicht verhängt wird oder, wenn verhängt, nicht ausgeführt wird.
 
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