• Hallo liebe Userinnen und User,

    nach bereits längeren Planungen und Vorbereitungen sind wir nun von vBulletin auf Xenforo umgestiegen. Die Umstellung musste leider aufgrund der Serverprobleme der letzten Tage notgedrungen vorverlegt werden. Das neue Forum ist soweit voll funktionsfähig, allerdings sind noch nicht alle der gewohnten Funktionen vorhanden. Nach Möglichkeit werden wir sie in den nächsten Wochen nachrüsten. Dafür sollte es nun einige der Probleme lösen, die wir in den letzten Tagen, Wochen und Monaten hatten. Auch der Server ist nun potenter als bei unserem alten Hoster, wodurch wir nun langfristig den Tank mit Bytes vollgetankt haben.

    Anfangs mag die neue Boardsoftware etwas ungewohnt sein, aber man findet sich recht schnell ein. Wir wissen, dass ihr alle Gewohnheitstiere seid, aber gebt dem neuen Board eine Chance.
    Sollte etwas der neuen oder auch gewohnten Funktionen unklar sein, könnt ihr den "Wo issn da der Button zu"-Thread im Feedback nutzen. Bugs meldet ihr bitte im Bugtracker, es wird sicher welche geben die uns noch nicht aufgefallen sind. Ich werde das dann versuchen, halbwegs im Startbeitrag übersichtlich zu halten, was an Arbeit noch aussteht.

    Neu ist, dass die Boardsoftware deutlich besser für Mobiltelefone und diverse Endgeräte geeignet ist und nun auch im mobilen Style alle Funktionen verfügbar sind. Am Desktop findet ihr oben rechts sowohl den Umschalter zwischen hellem und dunklem Style. Am Handy ist der Hell-/Dunkelschalter am Ende der Seite. Damit sollte zukünftig jeder sein Board so konfigurieren können, wie es ihm am liebsten ist.


    Die restlichen Funktionen sollten eigentlich soweit wie gewohnt funktionieren. Einfach mal ein wenig damit spielen oder bei Unklarheiten im Thread nachfragen. Viel Spaß im ngb 2.0.

[Politik und Gesellschaft] Kim Dotcom: Auslieferung in die USA erneut verschoben

megaupload_police_line.jpg

Die Anhörung über die Auslieferung der Betreiber von Megaupload wurde erneut verschoben. Der Fall von Kim Dotcom, Finn Batato, Mathias Ortmann und Bram van der Kolk sollte eigentlich vorgestern verhandelt werden. Dotcoms US-Anwalt Ira Rothken hat die erneute Verschiebung am Montag offiziell bestätigt.

Der in Neuseeland lebende Deutsche muss weiterhin auf den Ausgang seines Verfahrens warten. Zuletzt wurde die Anhörung im April dieses Jahres verschoben. Im Januar 2012 kam es zu einer umfangreichen Durchsuchung seiner Villa bei Auckland. Er und weitere Verdächtige wurden vorübergehend festgenommen. Auch die Daten seines Filehosters Megaupload wurden beschlagnahmt. Dotcom beschwerte sich über Twitter, die an das FBI übermittelten Daten seines Sharehosters wurden ihm bisher nicht ausgehändigt.

Kim Schmitz, wie der gebürtige Kieler früher hieß, drohen im Fall einer Ausweisung in die USA und einer Verurteilung bis zu 20 Jahre Haft. Er machte kürzlich allen Whistleblowern per Twitter das Angebot, für sachdienliche Hinweise bis zu fünf Millionen US-Dollar zu bezahlen. Die Hinweisgeber sollen mit Dokumenten belegen, dass bei seinen Ermittlungen ein “korruptes Zusammenspiel von US-Behörden und der Filmindustrie” stattgefunden hat.

Zum Hintergrund: Megaupload ist der Vorläufer von MEGA. Auch Megaupload bot seinen Nutzern an, Daten im Internet zu speichern, um diese Dritten zur Verfügung zu stellen. Da die Daten bei Megaupload nicht verschlüsselt waren, konnten die Betreiber jederzeit überprüfen, ob diese legal waren. Dies ist bei MEGA aufgrund der automatischen Verschlüsselung nicht mehr möglich. Wahrscheinlich um Werbung in eigener Sache zu machen, gründete Dotcom zudem Ende März dieses Jahres eine eigene Partei, die Internet Party.
 

PaRaDoX

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Man kann von ihm halten was man will, unterkriegen lässt sich Dotcom ohne weiteres nicht!
 

MSX

Retro-Nerd-Hippie

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Der Ortmann ist da mitangeklagt? Das wusste ich ja gar nicht. - Wahrscheinlich hat er damals bei "Kimble goes Monaco" zuviel Koks abbekommen und hängt seitdem mit Kimble rum. Anders kann ich mir das nicht erklären, oder hat der schon mehr mit dem gemacht?
 

MSX

Retro-Nerd-Hippie

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Danke. Da hab ich mich wohl doof ausgedrückt. Ja, daß er da technischer Leiter und so war, das hatte ich nach Ghandys Meldung bei einer kurzen Suche im Netz gelesen. Mich wunderte eher, wie es ansich zur Zusammenarbeit mit Kimble kam. Kenne ihn zusammen mit Kimble eben nur aus den Geschichten von Monaco "früher". Drum dachte ich, die hätten evtl. noch was anderes zusammen bearbeitet.
Da aber außer Megaupload bis dato nichts sinnvolles von Kimble auf den Markt kam, kanns eigentlich auch nichts gegeben haben. Insofern war meine Frage wohl zusätzlich doof.
 

Ruby

Just add Sun

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Man könnte meinen, Kim Dotcom ist der Staatsfeind Nummer 1. Ich meine: Auslieferung an die USA. Wegen was eigentlich? Weil die Filmindustrie rumheult wegen seinem Sharehoster? Dafür solch einen Aufwand? :m
 

TheOnly1

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Ich habe das ja schon häufiger gesagt:
Ich bin kein grundsätzlicher Fan von Kimble, aber zumindest bietet der diesem Affenzirkus Paroli und kuscht nicht vor der Contentindustrie und deren Helfershelfern.
 

bevoller

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Man könnte meinen, Kim Dotcom ist der Staatsfeind Nummer 1. Ich meine: Auslieferung an die USA. Wegen was eigentlich?
Was spricht denn grundsätzlich dagegen, wenn ein Staat die Auslieferung eines Kriminellen fordert?

Und jetzt komme keiner damit an, er wäre nur der unschuldige Betreiber eines Cloud-Dienstes. Ich denke man kann allen OCH-Betreibern, angefangen von RS bishin zu Megaupload, zumindest vorwerfen, dass sie um die illegalen Uploads wussten.
 

TBow

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Vorwerfen ist nicht rechtskräftig verurteilt.
Darum auch die Auslieferung in die USA.

Das ist eben die hässliche Fratze des Internets. Jeder der im Internet aktiv ist, müsste sich theoretisch an alle Gesetze aller Länder der Welt halten. Oder er vergewissert sich, dass nur Personen aus Ländern Zugang zu seinen Daten bekommen, dessen Gesetzen er sich unterwerfen will. Sehr schwierig, da sich die USA zB sehr schnell für zuständig halten. Du arbeitest zB mit einem US Abrechnungsdienstleister zusammen, hast aber ansonsten keine Kunden aus den USA? Damit unterliegst du nach deren Einschätzung US Recht.

Als Deutscher am besten in Deutschland bleiben und nie ins Ausland fahren. Dann unterliegt man in der Tat nur der deutschen Gesetzgebung (Ausnahme: EU Haftbefehl). Wer meint er könnte zB kurz mal nach Frankreich fahren, der muss damit rechnen, dass er in einem US Gefängnis verschimmelt. Traurig, aber wahr.

Ich persönlich würde sogar zu Offshore Firma mit Strohmann raten, damit man den tatsächlichen Eigentümer verschleiern kann. Nicht um den Fiskus zu beschei..., sondern um vor Gefängnisstrafen sicherer zu sein.
 
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TheOnly1

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Das ist eben die hässliche Fratze des Internets. Jeder der im Internet aktiv ist, müsste sich theoretisch an alle Gesetze aller Länder der Welt halten. Oder er vergewissert sich, dass nur Personen aus Ländern Zugang zu seinen Daten bekommen, dessen Gesetzen er sich unterwerfen will. Sehr schwierig, da sich die USA zB sehr schnell für zuständig halten. Du arbeitest zB mit einem US Abrechnungsdienstleister zusammen, hast aber ansonsten keine Kunden aus den USA? Damit unterliegst du nach deren Einschätzung US Recht.
Ja aber das ist doch genau der Punkt:
Nach meinem Verständnis hat Mega eben gegen gar kein geltendes US-Recht verstoßen. Kim* hat mal irgendwann gesagt, dass es damals zu Zeiten von Mega als US-Firma keinen einzigen nennenswerten Versuch seitens der Industrie gab gegen Mega oder ihn rechtlich vorzugehen.
Und zwar deshalb nicht, weil die genau wussten, dass sie vermutlich vor Gericht baden gehen würden, eben weil Mega nach US-Recht völlig legal war.

Nach meinem Rechtsverständnis hätte die Industrie erst gegen Mega/Kim ganz regulär klagen müssen und wäre es dann zu einer Verurteilung gekommen, dann hätte man Mega dicht machen dürfen und dann hätte man auf Kims Auslieferung drängen können - aber nicht umgekehrt.

*Ob das so stimmt, kann ich natürlich nicht beurteilen.
 

accC

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Was spricht denn grundsätzlich dagegen, wenn ein Staat die Auslieferung eines Kriminellen fordert?

Und jetzt komme keiner damit an, er wäre nur der unschuldige Betreiber eines Cloud-Dienstes. Ich denke man kann allen OCH-Betreibern, angefangen von RS bishin zu Megaupload, zumindest vorwerfen, dass sie um die illegalen Uploads wussten.

So funktioniert aber das Gesetz nicht. Erstmal gibt es eine Unschuldsannahme. D.h. du musst erst mal davon ausgehen, dass er eben nichts davon wusste, solange du das Gegenteil nicht beweisen kannst. Außerdem hat er in den USA nach Kenntnissnahme (d.h. nach Hinweis durch einen Rechteinhaber) gewöhnlich 24h um urheberrechtlich geschützten Inhalt zu entfernen, erst wenn diese Frist reaktionslos verstreicht, kann man rechtlich vorgehen.. Da wohl, soweit ich das mitbekommen habe, ein take down Tool im System integriert war, mit dem Rechteinhaber automatisiert Inhalte entfernen konnten, konnte es eigentlich gar nicht zum Verstreichen dieser Frist kommen, hätten die Rechteinhaber Gebrauch davon gemacht. Im Umkehrschluss, wenn die Rechteinhaber die Möglichkeit haben den Inhalt zu entfernen, es aber nicht tun, dann heißt das, dass sie die Verbreitung tolerieren und zumindest nach deutscher Rechtsauffassung könnte man damit argumentieren, dass der RI damit (indirekt) der Verbreitung zugestimmt hat.
 

Ghandy

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Grundlage einer möglichen Verurteilung wären die vielen Auszahlungen an Uploader, die dafür belohnt wurden Pre-Releases oder zumindest besonders aktuelle Film- und Musikwerke zur Verfügung zu stellen. Da kann sich Dotcom IMHO nicht herausreden. Megaupload war eben nicht nur ein privat genutzer Cloud-Anbieter, wo man seine Urlaubsfilme hinterlegt hat. Megaupload funktionierte deswegen so gut, weil die Uploader viel Geld für brandaktuelle Warez bezahlt bekommen haben. Das hat sich unmittelbar auf die Attraktivität des Sharehosters ausgewirkt.

MEGA hingegen kann sich wahrscheinlich erfolgreich aus der Verantwortung stehlen. Da die Dateien im Browser entschlüsselt werden und bei MEGA verschlüsselt vorliegen, kann man dessen Inhalt nicht überprüfen. Das war bei Megaupload aber nicht der Fall.
 

TheOnly1

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@Ghandy:
Rausreden ist vielleicht das falsche Wort.
Die Frage bleibt in meinen Augen, ob man ihm konkret einen Verstoß gegen geltendes US-Recht nachweisen kann.
Und da bin ich mir eben nicht sicher. Was du schreibst ist prinzipiell sicherlich richtig, aber das bedeutet nicht zwangsläufig im Umkehrschluss, dass damit auch tatsächlich gegen US-recht verstoßen wurde. Mit erscheint es eher so, als ob hier (sicherlich bewusst) ein rechtlicher Graubereich ausgenutzt wurde, zu dem es keine konkrete Rechtssprechung oder Gesetze gab und gibt.
Kim ist deutscher, Megaupload war damals (meine ich) schon eine Firma mit Sitz in Hongkong. Mit welcher Argumentation das FBI die Seite vom Netz genommen hat, verstehe ich bis heute nicht.

Zumal ich bei dem Standpunkt bleibe:
Man hätte Megaupload erst dann platt machen dürfen, nachdem es ein rechtskräftiges Urteil gegeben hätte.
Und das gab und gibt es bis heute nicht.
 

TBow

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Kim ist deutscher, Megaupload war damals (meine ich) schon eine Firma mit Sitz in Hongkong. Mit welcher Argumentation das FBI die Seite vom Netz genommen hat, verstehe ich bis heute nicht.
Er hatte Server in den USA, er hatte Downloader in den USA, er hatte Uploader aus den USA, er hatte Geschäftsbeziehungen zu US Firmen und und und.
Da ist er nach US Recht voll verantwortlich. Schon ein angeführter Faklt würde ausreichen.

Zumal ich bei dem Standpunkt bleibe:
Man hätte Megaupload erst dann platt machen dürfen, nachdem es ein rechtskräftiges Urteil gegeben hätte.
Und das gab und gibt es bis heute nicht.
Wenn es ums Strafrecht geht, dann liegst du damit völlig falsch.
Wieso sollte man www.auftragsmorde.com platt machen, bevor überhaupt ein rechtskräftiges Urteil in den USA erwirkt wurde? Solange der Instanzenweg nicht durchschritten wurde, sollte das Angebot online sein. ;)

EDIT: Die Seite gibts echt!
"Under construction" Die kommt auf die Bookmarks. Man weiß ja nie.:D
 
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TheOnly1

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Ja.
Denn bloße (strafrechtliche) Vorwürfe sind rechtlich völlig unerheblich, solange es dazu kein Urteil gibt.
Vorwerfen kann ich (bzw. die Staatsanwaltschaften) jedem zunächst einmal so ziemlich alles. Relevant wird das erst dann, wenn es dazu ein rechtskräftiges Urteil gibt.

Und ich hätte eben gerne eine Quelle dazu genannt, wo es eine strafrechtliche Verurteilung nach US-Recht gegeben hat gegen den Geschäftsführer eines Angebotes ähnlich zu dem von Megaupload.
Schließlich sagst du ja, dass ich völlig falsch damit liege, dass es für dieses Thema noch keine Rechtssprechung gibt in den USA.
 

TBow

The REAL Cheshire Cat

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Ja.
Denn bloße (strafrechtliche) Vorwürfe sind rechtlich völlig unerheblich, solange es dazu kein Urteil gibt.
Und dennoch kommen Leute in UHaft, Vermögenswert werden beschlagnahmt, bei Hausdurchsuchungen werden auch Gegenstände beschlanahmt. Das alles wegen Vorwürfen, die noch nicht gerichtlich erwiesen sind. Wie kann das in einem Rechtsstaat passieren?

Vorwerfen kann ich (bzw. die Staatsanwaltschaften) jedem zunächst einmal so ziemlich alles. Relevant wird das erst dann, wenn es dazu ein rechtskräftiges Urteil gibt.
Nö, siehe oben.

Und ich hätte eben gerne eine Quelle dazu genannt, wo es eine strafrechtliche Verurteilung nach US-Recht gegeben hat gegen den Geschäftsführer eines Angebotes ähnlich zu dem von Megaupload.
Jetzt bist du aber auf einer ganz anderen Schiene.
Ich habe ein Quote von
Zumal ich bei dem Standpunkt bleibe:
Man hätte Megaupload erst dann platt machen dürfen, nachdem es ein rechtskräftiges Urteil gegeben hätte.
Und das gab und gibt es bis heute nicht.
gemacht und dies auch beantwortet.
Natürlich kann man Firmen ihre Geschäftstätigkeit untersagen, ihre Vermögenswerte, Gegenstände usw beschlagnahmen, wenn dies vom Gericht angeodnet werden.
Was wäre die Alternative? ZB www. Kinderpornos.com solange online lassen, bis in den USA der Instanzenweg völlig ausgeschöpft wurde?
 

TheOnly1

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Irgendwie drehen wir uns hier im Kreis.
Kinderpornos.com wird natürlich auch ohne den kompletten Weg durch die Instanzen vom Netz genommen, allerdings liegt da auch ein ganz anderes Vergehen vor.
Die Verbreitung von KiPo-Material steht in diesem Fall wohl fest und steht auch als Tatbestand an sich schon unter Strafe.

Megaupload war aber ein Filehoster, der gegen kein erkennbares Recht verstoßen hat. Die Funktion für Rechteinhaber Inhalte zu beanstanden und löschen zu lassen war vorhanden.
Wo liegt dann der Verstoß von Megaupload, der den Takedown gerechtfertigt hätte?

Das bloße technische Ermöglichen für User theoretisch urheberrechtlich geschütztes Material zu verbreiten, stellt in den USA mMn kein Vergehen dar, solange sich an die entsprechenden Richtlinien des DMCA gehalten wird.
Dies war hier der Fall.

Das wissentliche Verbreiten und Profitieren aus der Verbreitung stellt möglicherweise einen Verstoß dar.
Aber dies wurde eben nie nachgewiesen, sondern immer nur behauptet. Und genau darum gehts: Diese Behauptung hätte erst rechtlich bewiesen werden müssen.
Und das ist nie passiert. Sich nur hinzustellen und zu sagen: "Der wusste das doch" ist kein Argument.
 
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