• Hallo liebe Userinnen und User,

    nach bereits längeren Planungen und Vorbereitungen sind wir nun von vBulletin auf Xenforo umgestiegen. Die Umstellung musste leider aufgrund der Serverprobleme der letzten Tage notgedrungen vorverlegt werden. Das neue Forum ist soweit voll funktionsfähig, allerdings sind noch nicht alle der gewohnten Funktionen vorhanden. Nach Möglichkeit werden wir sie in den nächsten Wochen nachrüsten. Dafür sollte es nun einige der Probleme lösen, die wir in den letzten Tagen, Wochen und Monaten hatten. Auch der Server ist nun potenter als bei unserem alten Hoster, wodurch wir nun langfristig den Tank mit Bytes vollgetankt haben.

    Anfangs mag die neue Boardsoftware etwas ungewohnt sein, aber man findet sich recht schnell ein. Wir wissen, dass ihr alle Gewohnheitstiere seid, aber gebt dem neuen Board eine Chance.
    Sollte etwas der neuen oder auch gewohnten Funktionen unklar sein, könnt ihr den "Wo issn da der Button zu"-Thread im Feedback nutzen. Bugs meldet ihr bitte im Bugtracker, es wird sicher welche geben die uns noch nicht aufgefallen sind. Ich werde das dann versuchen, halbwegs im Startbeitrag übersichtlich zu halten, was an Arbeit noch aussteht.

    Neu ist, dass die Boardsoftware deutlich besser für Mobiltelefone und diverse Endgeräte geeignet ist und nun auch im mobilen Style alle Funktionen verfügbar sind. Am Desktop findet ihr oben rechts sowohl den Umschalter zwischen hellem und dunklem Style. Am Handy ist der Hell-/Dunkelschalter am Ende der Seite. Damit sollte zukünftig jeder sein Board so konfigurieren können, wie es ihm am liebsten ist.


    Die restlichen Funktionen sollten eigentlich soweit wie gewohnt funktionieren. Einfach mal ein wenig damit spielen oder bei Unklarheiten im Thread nachfragen. Viel Spaß im ngb 2.0.

Kündigungsfrist: Formulierung im Arbeitsvertrag

Gelöschtes Mitglied 1550

Guest

G
Ich spiele aktuell mit dem Gedanken, meinen Arbeitgeber zu wechseln und bin daher aktuell in der Bewerbungsphase.

Auf der Suche nach meiner Kündigungsfrist bin ich über folgenden Passus gestolpert:
Nach Ablauf der Probezeit gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen; verlängerte gesetzliche Kündigungsfristen gelten beidseitig.
Nun habe ich im Internet herausgefunden, dass sich die Fristen für die Kündigung durch den Arbeitnehmer wohl nicht ändern dürfen:
Kündigungsfristen sind im Bürgerlichen Gesetzbuch in § 622 geregelt. Für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gelten einheitliche Fristen. Die Grundkündigungsfrist – die sowohl bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber als auch bei einer Kündigung durch den Arbeitnehmer einzuhalten ist - für beträgt 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende. Diese Frist bleibt grundsätzlich für den Arbeitnehmer immer gleich lang. Lediglich für die Kündigung durch den Arbeitgeber verlängert sich die Kündigungsfrist bei längerer Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers.
Verstehe ich also richtig, dass ich 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende kündigen kann, der AG sich aber an die verlängerte Frist zu halten hat (je nach Zugehörigkeit)? Ist der Passus demzufolge nichtig?
 

badboyoli

only a bad old bastard
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Ich versteh das jetzt so das sich beide, Arbeitgeber und Arbeitnehmer, an die verlängerte Kündigungsfrist halten müssen.
Eigentlich müsste irgendwo im Arbeitsvertrag vermerkt sein wie diese aussehen.
 

Gelöschtes Mitglied 1550

Guest

G
  • Thread Starter Thread Starter
  • #3
Vermerkt ist es ja:
Nach Ablauf der Probezeit gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen;
In meinem Link findest du, dass sich nach einer gewissen Betriebszugehörigkeit die Kündigungsfrist entsprechend verlängert - allerdings scheinbar nur für Kündigungen durch den Arbeitgeber - oder?

Edith sagt: im gleichen Link ist die Auflösung, ich Schussel.
In Arbeitsverträgen wird in der Regel vereinbart, dass die Verlängerung der Kündigungsfrist nicht nur für den Arbeitgeber, sondern auch für den Arbeitnehmer gilt.
 

wellen


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Ich lese das so:

Kündigung durch dich: 4 Wochen
Kündigung durch AG <2 Jahre: 4 Wochen
Kündigung durch AG >2 Jahre: lt. Tabelle in deinem Link

Dies gilt aber nur wenn in deinem Arbeitsvertrag nichts Gegenteiliges vereinbart ist, bspw.:

In Arbeitsverträgen wird in der Regel vereinbart, dass die Verlängerung der Kündigungsfrist nicht nur für den Arbeitgeber, sondern auch für den Arbeitnehmer gilt.
 

badboyoli

only a bad old bastard
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Ankh Morpork
Hab mir den Link vorhin erst genauer angeschaut und wollte dir gerade das selbe schreiben ;)
 

Gelöschtes Mitglied 1550

Guest

G
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  • #6
Jau, ist geklärt - manchmal sieht man den Wald vor lauter Bäumen nicht. ;)
 

bevoller

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1.481
Dies gilt aber nur wenn in deinem Arbeitsvertrag nichts Gegenteiliges vereinbart ist, bspw.:
Wobei der Arbeitnehmer nicht ungünstiger gestellt werden darf.
Tarif- oder arbeitsvertraglich kann man also eine beidseitige Kündigungsfrist von 6 Monaten festlegen. Nicht zulässig ist dagegen eine 1-monatige (kürzere) Kündigungsfrist für den Arbeitgeber, während der Arbeitnehmer 6 Monate einzuhalten hat.
In so einem Fall wäre die Vereinbarung unwirksam und es käme die gesetzliche Regelung zum Tragen.
 

1Bratwurstbitte

gesperrt

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aufm GRiLL (in NRW)
Du kannst ja theoretisch auch im "Notfall" einen Aufhebungsvertrag mit deinem Arbeitgeber zeichnen.
Somit kannst du / könnt ihr innerhalb von einigen Tagen das Arbeitsverhältnis beenden. Das ist ohne weiteres möglich.
Allerdings würde ich da dann darauf achten, dass du am selben Tag vor dem Aufhebungsvertrag deinen neuen Arbeitsvertrag unterschrieben hast und dieser gültig ist / die richtigen Leute unterschrieben haben...
 
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