!!! Was mir noch eingefallen ist !!!
Wenn du eine Einzugsermächtigung erteilt hast, wirst du bestimmt noch die Kontoauszüge vom ersten Einzug haben! ( Wenn nicht, kannst du die bei der Bank anfordern )
Damit solltest du sehen können, wann die ersten Beiträge eingezogen wurden.
Wenn du keine Monate geschenkt bekommen hast, wirst du sicherlich anhand der Zahlungsintervalle sehen, wann du den Vertrag abgeschlossen hast!
Klar ist das eine einseitige Willenserklärung wenn man eine Kündigung schreibt ( da hast du absolut Recht ),
aber da er nicht mehr weiß, wann er kündigen kann, ist die Kündigung zum 31.01.2014 im Verhältnis 364/1 ungültig, zumal er ja wohl auch noch nicht mal einen Monat Kündigungsfrist eingehalten hat.
Ich kenne kaum Verträge, wo man weniger als einen Monat Kündigungsfrist hat!?
Vermutlich wird es sich bei dem Betreiber-Schlingel um einen Geschäftsmann handeln, der alles für ihn mögliche rausholt, somit wird er bestimmt 3 Monate Kündigungsfrist vereinbart haben.
Dann haben wir sicher schon in einem Zweizeiler / Dreizeiler ( abgeschickte Kündigung ) 2 Formfehler, die die Rechtsgültigkeit der Kündigung gefährden.
Im schlimmsten Fall läuft es dann auf eine stillschweigende Vertragsverlängerung von einem Jahr hinaus, je nach Beitrag kommt hier schon ein Streitwert von mehreren hundert Euro zusammen!
Da es auch Anwälte gibt, die sich um kleinere Parkvergehen kümmern, wird sich hier ganz sicher ein Rechtsverdreher finden, der sich dem Fall annimmt.
Wie gesagt,
ich würde nochmal ein neues Kündigungsschreiben aufsetzen ( abschicken, Einschreiben-Rückschein ),
darin sollte folgendes stehen:
- Hiermit berufe ich mich auf mein erstes Schreiben vom "xx.xx.xxxx", Betreff Kündigung zum 31.01.2014
- Kündigung zum nächstmöglichen Zeitpunkt
- Zusendung von Abschlussrechnung mit Aufstellung der Zahlungsterminen
- Zusendung von Vertragsunterlagen / Kopie des Vertrages
- Kündigung der Einzugsermächtigung
Wenn du eine Aufstellung bekommst, richtest du einfach bei deiner Bank einen terminierten Dauerauftrag ein, der dann automatisch endet, wenn du die letzten Gebühren beglichen hast.
Für den Fall, dass sich der Betreiber gar nicht mehr bei dir meldet, würde ich die Monate Januar, Februar und März noch bezahlen und dann einfach gar nicht mehr.
Das würde ich aber erst machen, wenn der Betreiber auf deine nächste Kündigung auch nicht reagiert!
Bekommst du dann irgendwann Post von einem Anwalt, oder einem Inkassobüro, bittest du höflichst um Einsicht in die Vertragsunterlagen / Kopie vom Vertrag, um die Forderung zu begründen.
Kann man dir keine Kopie vom Vertrag vorlegen, würde ICH nach Zahlung der Beiträge Januar, Februar, März gar nichts mehr zahlen.