Kündigung des Arbeitsvertrages - welche Frist gilt?

Ich würde mich gerade beim Arbeitsrecht ( Buch mit 10 Siegeln! ) nicht auf irgendwelche Internetseiten verlassen!
Ich weiß, dass du dich in größeren Städten meistens einmal in der Woche an den Amtsgerichten für kleines Geld 5-10 Minuten von einem Fachanwalt beraten lassen kannst.
Bevor du was machst, würde ich mir von einem Anwalt erstmal die Spielregeln erklären lassen!

Es wäre nämlich möglich, dass gewisse Klauseln nicht wirksam sind, weil sie entweder durch Urteile ungültig geworden sind, oder vielleicht sittenwidrig sind.
Selbst wenn die salvatorische Klausel drin steht, kann man dann in diesen Fällen häufig noch was machen!
 
Ist es nicht so, dass nach Aufnahme des neuen Arbeitsvertrages die gesetzliche Kündigungsfrist gilt - 4 Wochen zum 15. oder Monatsende?
Ja, wenn keine vertragliche oder tarifliche Regelung besteht. Und die besteht ja, weil es im Arbeitsvertrag die dreimonatige Kündigungsfrist gibt. Da AN und AG an diese Frist gebunden sind, ist keiner der beiden benachteiligt und demnach ist auch nichts an dieser Kündigungsfrist auszusetzen.

Mitsamt dem vertraglich vereinbarten Kündigungsverbot bis zur Arbeitsaufnahme ergibt sich so dann insgesamt tatsächlich insgesamt ein Restzeitraum von 4-5 Monaten.
Der setzt sich dann eben aus 1-2 Monaten arbeiten zu den Konditionen des Zeitarbeitsvertrags und den drei Monaten Kündigungsfrist nach Arbeitsaufnahme zu den Konditionen des neuen, unbefristeten Arbeitsvertrags zusammen.
 
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