• Hallo liebe Userinnen und User,

    nach bereits längeren Planungen und Vorbereitungen sind wir nun von vBulletin auf Xenforo umgestiegen. Die Umstellung musste leider aufgrund der Serverprobleme der letzten Tage notgedrungen vorverlegt werden. Das neue Forum ist soweit voll funktionsfähig, allerdings sind noch nicht alle der gewohnten Funktionen vorhanden. Nach Möglichkeit werden wir sie in den nächsten Wochen nachrüsten. Dafür sollte es nun einige der Probleme lösen, die wir in den letzten Tagen, Wochen und Monaten hatten. Auch der Server ist nun potenter als bei unserem alten Hoster, wodurch wir nun langfristig den Tank mit Bytes vollgetankt haben.

    Anfangs mag die neue Boardsoftware etwas ungewohnt sein, aber man findet sich recht schnell ein. Wir wissen, dass ihr alle Gewohnheitstiere seid, aber gebt dem neuen Board eine Chance.
    Sollte etwas der neuen oder auch gewohnten Funktionen unklar sein, könnt ihr den "Wo issn da der Button zu"-Thread im Feedback nutzen. Bugs meldet ihr bitte im Bugtracker, es wird sicher welche geben die uns noch nicht aufgefallen sind. Ich werde das dann versuchen, halbwegs im Startbeitrag übersichtlich zu halten, was an Arbeit noch aussteht.

    Neu ist, dass die Boardsoftware deutlich besser für Mobiltelefone und diverse Endgeräte geeignet ist und nun auch im mobilen Style alle Funktionen verfügbar sind. Am Desktop findet ihr oben rechts sowohl den Umschalter zwischen hellem und dunklem Style. Am Handy ist der Hell-/Dunkelschalter am Ende der Seite. Damit sollte zukünftig jeder sein Board so konfigurieren können, wie es ihm am liebsten ist.


    Die restlichen Funktionen sollten eigentlich soweit wie gewohnt funktionieren. Einfach mal ein wenig damit spielen oder bei Unklarheiten im Thread nachfragen. Viel Spaß im ngb 2.0.

Kündigung des Arbeitsvertrages - welche Frist gilt?

1Bratwurstbitte

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Ich würde mich gerade beim Arbeitsrecht ( Buch mit 10 Siegeln! ) nicht auf irgendwelche Internetseiten verlassen!
Ich weiß, dass du dich in größeren Städten meistens einmal in der Woche an den Amtsgerichten für kleines Geld 5-10 Minuten von einem Fachanwalt beraten lassen kannst.
Bevor du was machst, würde ich mir von einem Anwalt erstmal die Spielregeln erklären lassen!

Es wäre nämlich möglich, dass gewisse Klauseln nicht wirksam sind, weil sie entweder durch Urteile ungültig geworden sind, oder vielleicht sittenwidrig sind.
Selbst wenn die salvatorische Klausel drin steht, kann man dann in diesen Fällen häufig noch was machen!
 

bevoller

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Ist es nicht so, dass nach Aufnahme des neuen Arbeitsvertrages die gesetzliche Kündigungsfrist gilt - 4 Wochen zum 15. oder Monatsende?
Ja, wenn keine vertragliche oder tarifliche Regelung besteht. Und die besteht ja, weil es im Arbeitsvertrag die dreimonatige Kündigungsfrist gibt. Da AN und AG an diese Frist gebunden sind, ist keiner der beiden benachteiligt und demnach ist auch nichts an dieser Kündigungsfrist auszusetzen.

Mitsamt dem vertraglich vereinbarten Kündigungsverbot bis zur Arbeitsaufnahme ergibt sich so dann insgesamt tatsächlich insgesamt ein Restzeitraum von 4-5 Monaten.
Der setzt sich dann eben aus 1-2 Monaten arbeiten zu den Konditionen des Zeitarbeitsvertrags und den drei Monaten Kündigungsfrist nach Arbeitsaufnahme zu den Konditionen des neuen, unbefristeten Arbeitsvertrags zusammen.
 
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