Heute fiel das Urteil vom Bundesverwaltungsgericht: Das Schreddern von Küken bleibt vorerst erlaubt. Was momentan in der EU geduldet wird wurde nun auch bestätigt: Bis man alternative Möglichkeiten findet zur Geschlechterbestimmung vor der Geburt ist es zulässig Küken innerhalb der ersten 72 Stunden zu schreddern. Es wurde im deutlich im Urteil geschrieben, dass Wirtschaftliche Interessen kein vernünftiger Grund sei für das Töten, jedoch soll das Ziel sein schnellstmöglich Verfahren zur Geschlechterbestimmung zu finden um zeitnah ein Ende des Schreddern erzwingen zu können.
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