• Hallo liebe Userinnen und User,

    nach bereits längeren Planungen und Vorbereitungen sind wir nun von vBulletin auf Xenforo umgestiegen. Die Umstellung musste leider aufgrund der Serverprobleme der letzten Tage notgedrungen vorverlegt werden. Das neue Forum ist soweit voll funktionsfähig, allerdings sind noch nicht alle der gewohnten Funktionen vorhanden. Nach Möglichkeit werden wir sie in den nächsten Wochen nachrüsten. Dafür sollte es nun einige der Probleme lösen, die wir in den letzten Tagen, Wochen und Monaten hatten. Auch der Server ist nun potenter als bei unserem alten Hoster, wodurch wir nun langfristig den Tank mit Bytes vollgetankt haben.

    Anfangs mag die neue Boardsoftware etwas ungewohnt sein, aber man findet sich recht schnell ein. Wir wissen, dass ihr alle Gewohnheitstiere seid, aber gebt dem neuen Board eine Chance.
    Sollte etwas der neuen oder auch gewohnten Funktionen unklar sein, könnt ihr den "Wo issn da der Button zu"-Thread im Feedback nutzen. Bugs meldet ihr bitte im Bugtracker, es wird sicher welche geben die uns noch nicht aufgefallen sind. Ich werde das dann versuchen, halbwegs im Startbeitrag übersichtlich zu halten, was an Arbeit noch aussteht.

    Neu ist, dass die Boardsoftware deutlich besser für Mobiltelefone und diverse Endgeräte geeignet ist und nun auch im mobilen Style alle Funktionen verfügbar sind. Am Desktop findet ihr oben rechts sowohl den Umschalter zwischen hellem und dunklem Style. Am Handy ist der Hell-/Dunkelschalter am Ende der Seite. Damit sollte zukünftig jeder sein Board so konfigurieren können, wie es ihm am liebsten ist.


    Die restlichen Funktionen sollten eigentlich soweit wie gewohnt funktionieren. Einfach mal ein wenig damit spielen oder bei Unklarheiten im Thread nachfragen. Viel Spaß im ngb 2.0.

jobwechsel innerhalb eines unternehmens

gelöschter Benutzer

Guest

G
moin,

die frage ist nicht aktuell, sondern basiert eher ein wenig auf zukunftsplanung sowie interesse. leider finde ich merkwürdigerweise zu dem thema nichts bei google.

mal angenommen ich bin angestellt bei der firma "blabla gmbh" und habe einen unbefristeten vertrag. nun wird intern bei der firma "blabla ag" eine neue stelle ausgeschrieben, ich bewerbe mich darauf und werde genommen. nun bekomme ich aber einen neuen vertrag, welcher eine befristung enthält.

beide firmen tragen den gleichen namen, mit dem unterschied gmbh und ag. ist das wirklich wie ein wechsel zu einem anderen unternehmen zu werten, dass man seinen unbefristeten vertrag quasi verliert und eine neue befristung akzeptieren muss?

und was wäre, wenn man nicht wechseln würde, sondern nur die stelle innerhalb des unternehmens wechselt. also quasi von der "blabla gmbh" zur "blabla gmbh"?
 

Legoteil

Neu angemeldet

Registriert
24 Juli 2013
Beiträge
12
Fa. bla kann nur entweder eine GmbH sein oder eine AG.. beides gleichzeitig geht nicht.
 

gelöschter Benutzer

Guest

G
  • Thread Starter Thread Starter
  • #3
ich verstehe nicht so ganz, inwiefern dein post eine antwort darstellt.
 

Legoteil

Neu angemeldet

Registriert
24 Juli 2013
Beiträge
12
mal angenommen ich bin angestellt bei der firma "blabla gmbh" und habe einen unbefristeten vertrag. nun wird intern bei der firma "blabla ag"

Eine Firma ist entweder GmbH oder AG aber nicht gleichzeitig beides. Und damit gibt es kein "Intern". Es handelt sich um unterschiedliche Firmen.

Und somit gibt es einen neuen Arbeitsvertrag.
 

gelöschter Benutzer

Guest

G
  • Thread Starter Thread Starter
  • #5
ich verstehe. danke für deine antwort.

wie wäre das denn innerhalb des unternehmens? mal angenommen eine stelle wird mit einer befristung ausgeschrieben und ich bewerbe mich intern, obwohl ich momentan einen unbefristeten vertrag habe?
 

Hector

Board-Paladin

Registriert
16 Juli 2013
Beiträge
4.383
@Palatinum: Ist ja nicht der gleiche Job. Sondern ein neuer. Da auch ein neuer Vertrag für diesen Job aufgesetzt wird, gelten wieder neue Vertragsbedingungen. Somit: Ja, das kann befristet sein.

(imho)
 

Legoteil

Neu angemeldet

Registriert
24 Juli 2013
Beiträge
12
@Palatinum: Ist ja nicht der gleiche Job. Sondern ein neuer. Da auch ein neuer Vertrag für diesen Job aufgesetzt wird, gelten wieder neue Vertragsbedingungen. Somit: Ja, das kann befristet sein.

(imho)

Es geht um die Gesellschafftsformen und um berufliche Veränderung innerhalb der Firmen.

Aber das kann man auch wieder neu verhandeln. Es kommt eben immer drauf an wie DU verhandelst. Willst Du die neue Stelle oder will Dein AG das Du den Vertrag zum Jobangebot unterschreibst. Letzteres kann deutlich in die Hose gehen. Bist Du schon länger in Firma "bla GmbH" und willst in Firma "bla AG"? Wenn Du in Firma Bla Gmbh bleibst und sich nur Deine Stelle nach oben hin verändert dann bleibt deinen Vertrag eigentlich gleich bis auf mehr Gehalt und der Stellenbeschreibung und Verantwortung.

Grad nebenan haben wir ein Beispiel in diesem Karriereforum.

Beispiele kann ich genügend nennen falls gewünscht.

--- [2015-03-04 21:30 CET] Automatisch zusammengeführter Beitrag ---

ich verstehe. danke für deine antwort.

wie wäre das denn innerhalb des unternehmens? mal angenommen eine stelle wird mit einer befristung ausgeschrieben und ich bewerbe mich intern, obwohl ich momentan einen unbefristeten vertrag habe?

Erzähle doch mal bitte etwas genauer. Geht es um berufliche Verbesserung oder nur um Wechsel der Abteilung? Branche? Wie groß ist das Unternehmen?
 
Zuletzt bearbeitet:

Nerephes

Badass No. 1
Veteran

Registriert
16 Juli 2013
Beiträge
12.100
Ort
Borderland
Eine Firma ist entweder GmbH oder AG aber nicht gleichzeitig beides. Und damit gibt es kein "Intern". Es handelt sich um unterschiedliche Firmen.

Die GmbH ist in dem Fall aber meistens ein Tochterunternehmen der AG und somit ist es ein und derselbe Konzern.

Das Hessischen Landesarbeitsgerichts hat in einer Entscheidung vom 27.06.2001 (8 Sa 393/99) schon folgendes festgelegt:

1. Beendet ein Arbeitnehmer sein Arbeitsverhältnis zu einer Konzerngesellschaft und wechselt zu einer anderen, unterbricht dies nicht notwendig die Betriebszugehörigkeit i. S. des § 1 Abs. 1 BetrAVG.


2. Die Betriebszugehörigkeit setzt sich jedenfalls fort, wenn im Arbeitsvertrag ein solcher Wechsel (Versetzung) vorgesehen ist und zum bisherigen Arbeitgeber im Konzernverbund eine Verbindung bestehen bleibt (z. B. weiterbestehende Leistungsfunktion der Konzernspitze, Rückkehrrecht).


3. Abweichende Vereinbarungen können daran für die Unverfallbarkeit nichts ändern (§ 17 Abs. 3 Satz 3 BetrAVG). Für die Berechnung der Betriebsrente und Wartezeiten bleiben die Regelungen der jeweiligen Versorgungszusage verbindlich.

Da in deinem Fall die Leitungsfunktion durch die Konzernspitze erhalten bleibt, ist der Fall hiermit gegeben und somit sehr wohl "intern".

Da § 14 Absatz 2 Satz 2 TzBfG (Regelung für befristete Arbeitsverträge) keine Grundlage für einen (grundlos) befristeten Arbeitsvertrag schafft, bei dem der AN beim selben AG (auch innerhalb des Konzernes) bereits vormals schon beschäftigt war, ist eine grundlose Befristung somit ausgeschlossen.

Anders sieht es aus wenn die Befristung an einen Grund wie z.B. befristeter Ersatz für eine Mutterschafts- oder Elternzeit oder eine projektgebundene Arbeitsstelle die mit Abschluss des Projektes überflüssig wird.

Die Frage die für dich interessant ist lautet also: Ist der Grund für die Befristung rechtens oder nicht, sollte diese nur zum Zwecke der Erprobung sein muss sich die Tätigkeit schon so sehr von deiner jetzigen unterscheiden, das der AG glaubwürdig argumentieren kann, dass er aufgrund deiner bisherigen Leistung nicht einschätzen kann ob du für die Stelle geeignet bist oder nicht. Und das halte ich eher für weniger wahrscheinlich.
 
Zuletzt bearbeitet:

gelöschter Benutzer

Guest

G
  • Thread Starter Thread Starter
  • #9
ich kann leider aufgrund sensibler daten nicht all zu konkret werden. es ist ein weltweit agierendes unternehmen mit mehreren 100k mitarbeitern. in deutschland gibt es diesen arbeitgeber quasi mehrfach in etlichen gesellschaftsformen, wobei alles das gleiche unternehmen ist, in dem alle hand in hand arbeiten, nur die gesellschaftsform ist eine andere.

nun ist es so, dass 'interne' bewerber bevorzugt werden. also möchte ich langfristig natürlich einen besseren job. der konzern will jedoch die gesellschaftsform, in welcher ich einen unbefristeten arbeitsvertrag habe, nicht wirklich weiterführen, wodurch ich dadurch irgendwann, sollte ich den job wechseln wollen, auch in eine eine gesellschaftsform wechseln müsste.

so wie jeder, der unbefristet angestellt ist, würde ich ungern eine neue stelle mit befristung antreten wollen. schon alleine deshalb, weil man während einer befristung in deutschland ja fast schon unmündig ist. (keine neue wohnung, keine kredite, etc.) diese befristung ist leider oft vom arbeitgeber so vorgegeben und im grunde nicht wirklich verhandelbar, weil take it or leave it.

da der arbeitgeber die gesellschaftsform, in welcher ich tätig bin, langfristig nicht weiterführen will, möchte ich natürlich nicht mit einem neuen job gelockt werden, wo man einen dann rauskickt, um die probezeit zu nutzen, arbeitnehmer ohne abfindung oder weiteres loszuwerden.
 

Nerephes

Badass No. 1
Veteran

Registriert
16 Juli 2013
Beiträge
12.100
Ort
Borderland
da der arbeitgeber die gesellschaftsform, in welcher ich tätig bin, langfristig nicht weiterführen will, möchte ich natürlich nicht mit einem neuen job gelockt werden, wo man einen dann rauskickt, um die probezeit zu nutzen, arbeitnehmer ohne abfindung oder weiteres loszuwerden.

Genau das Problem hatte ja Maxwell hier.
Und wie du siehst hat er bereits am Erörterungstermin uneingeschränkt recht bekommen.

Probezeit ist bei einem internen Positionswechsel übrigens auch nicht zulässig, vor allem wenn du dann "betriebsbedingt" gekündigt wirst.
 

gelöschter Benutzer

Guest

G
  • Thread Starter Thread Starter
  • #11
Probezeit ist bei einem internen Positionswechsel übrigens auch nicht zulässig, vor allem wenn du dann "betriebsbedingt" gekündigt wirst.

danke, werde mir das mal durchlesen.

danke für eure antworten, aber wie es dann genau mit der befristung darstellt scheint sich nicht so pauschal sagen zu lassen, so weit ich das verstanden habe, oder?

ich hätte mich auf eine stelle bewerben können, wo es nur einen anderen bewerber gab, der von den qualifikationen her hinter mir lag. jedoch war die stelle auf ein jahr befristet, ergab jedoch deutlich höheres gehalt und die gefahr der befristung hat mich in letzter konsequenz von der bewerbung abgehalten.
 

Nerephes

Badass No. 1
Veteran

Registriert
16 Juli 2013
Beiträge
12.100
Ort
Borderland
danke für eure antworten, aber wie es dann genau mit der befristung darstellt scheint sich nicht so pauschal sagen zu lassen, so weit ich das verstanden habe, oder?

Steht da bei, dass eine anschließende Festanstellung in Aussicht steht oder ist die tatsächlicht nur auf 1 Jahr befristet? Wenn da nichts dabei steht, würde ich hier mal nachfragen, möglichst per E-Mail.

Wenn eine anschließende Festanstellung in Aussicht gestellt wird und die Befristung somit nur zur Erprobung dient, dann wäre sie eigentlich bei einer internen Besetzung unzulässig.
 

gelöschter Benutzer

Guest

G
  • Thread Starter Thread Starter
  • #13
Steht da bei, dass eine anschließende Festanstellung in Aussicht steht oder ist die tatsächlicht nur auf 1 Jahr befristet?

im grunde sind grundsätzlich alle stellen, die in der ausschreibung stehen, befristet. aber bisher wurden alle befristungen verlängert. ich selbst wurde auch befristet eingestellt und sogar frühzeitig entfristet.

wenn ich das richtig verstehe, wäre eine erprobung ja auch dann gegeben, wenn meine stelle nach ablauf meiner frist neu besetzt wird. ergo müsste ja im grunde die stelle komplett wegfallen wenn mein vertrag nicht verlängert wird, damit es keine erprobung darstellt, oder?
 

Nerephes

Badass No. 1
Veteran

Registriert
16 Juli 2013
Beiträge
12.100
Ort
Borderland
@Palatinum:

Genau, eine Befristung zur Erprobung wäre nichts anderes als eine verlängerte Probezeit.

Hab eben nochmal ein wenig ausführlicher recherchiert.

Zwar hat der Arbeitgeber beim Vergeben einer höheren Position das Recht diese "qualifizierende Zusatzaufgabe" zur Erprobung zu befristen, das sollte aber in Anlehnung an die Probezeit typischerweise 6 Monate und im Einzelfall max. 1 Jahr dauern (z.b. wenn du während der ersten 6 Monate, längere Zeit ausfällst).

Dann ist aber auch nur deine Zusatzqualifikation befristet und nicht deine ganze Stelle.

Quelle: ArbG Berlin, Urteil vom 28.11.2012, Az.: 28 Ca 13052/12

Hier mal das Gesetz zur Befristung von Arbeitsverträgen:
(1) Die Befristung eines Arbeitsvertrages ist zulässig, wenn sie durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt ist. Ein sachlicher Grund liegt insbesondere vor, wenn

1. der betriebliche Bedarf an der Arbeitsleistung nur vorübergehend besteht,

2. die Befristung im Anschluss an eine Ausbildung oder ein Studium erfolgt, um den Übergang des Arbeitnehmers in eine Anschlussbeschäftigung zu erleichtern,

3. der Arbeitnehmer zur Vertretung eines anderen Arbeitnehmers beschäftigt wird,

4. die Eigenart der Arbeitsleistung die Befristung rechtfertigt,

5. die Befristung zur Erprobung erfolgt,

6. in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe die Befristung rechtfertigen,

7. der Arbeitnehmer aus Haushaltsmitteln vergütet wird, die haushaltsrechtlich für eine befristete Beschäftigung bestimmt sind, und er entsprechend beschäftigt wird oder

8. die Befristung auf einem gerichtlichen Vergleich beruht.

(2) Die kalendermäßige Befristung eines Arbeitsvertrages ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes ist bis zur Dauer von zwei Jahren zulässig; bis zu dieser Gesamtdauer von zwei Jahren ist auch die höchstens dreimalige Verlängerung eines kalendermäßig befristeten Arbeitsvertrages zulässig. Eine Befristung nach Satz 1 ist nicht zulässig, wenn mit demselben Arbeitgeber bereits zuvor ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat. Durch Tarifvertrag kann die Anzahl der Verlängerungen oder die Höchstdauer der Befristung abweichend von Satz 1 festgelegt werden. Im Geltungsbereich eines solchen Tarifvertrages können nicht tarifgebundene Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Anwendung der tariflichen Regelungen vereinbaren.
(2a) In den ersten vier Jahren nach der Gründung eines Unternehmens ist die kalendermäßige Befristung eines Arbeitsvertrages ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes bis zur Dauer von vier Jahren zulässig; bis zu dieser Gesamtdauer von vier Jahren ist auch die mehrfache Verlängerung eines kalendermäßig befristeten Arbeitsvertrages zulässig. Dies gilt nicht für Neugründungen im Zusammenhang mit der rechtlichen Umstrukturierung von Unternehmen und Konzernen. Maßgebend für den Zeitpunkt der Gründung des Unternehmens ist die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit, die nach § 138 der Abgabenordnung der Gemeinde oder dem Finanzamt mitzuteilen ist. Auf die Befristung eines Arbeitsvertrages nach Satz 1 findet Absatz 2 Satz 2 bis 4 entsprechende Anwendung.
(3) Die kalendermäßige Befristung eines Arbeitsvertrages ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes ist bis zu einer Dauer von fünf Jahren zulässig, wenn der Arbeitnehmer bei Beginn des befristeten Arbeitsverhältnisses das 52. Lebensjahr vollendet hat und unmittelbar vor Beginn des befristeten Arbeitsverhältnisses mindestens vier Monate beschäftigungslos im Sinne des § 138 Absatz 1 Nummer 1 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch gewesen ist, Transferkurzarbeitergeld bezogen oder an einer öffentlich geförderten Beschäftigungsmaßnahme nach dem Zweiten oder Dritten Buch Sozialgesetzbuch teilgenommen hat. Bis zu der Gesamtdauer von fünf Jahren ist auch die mehrfache Verlängerung des Arbeitsvertrages zulässig.
(4) Die Befristung eines Arbeitsvertrages bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

Zur Erprobung habe ich noch diesen Hinweis gefunden:

„Erprobung“: Im Gegensatz zur klassischen Probezeit muss im Fall der Befristung zur „Erprobung“ die Notwendigkeit einer besonderen Erprobung begründet werden.

Zudem sollte bei interner Besetzung dein bisheriger Arbeitsvertrag nicht "verfallen" sondern entsprechend erweitert werden.
So sollte zum Beispiel auch im neuen Arbeitsvertrag enthalten sein das du sein dem Jahr XXXX eine Betriebszugehörigkeit hast.
 

gelöschter Benutzer

Guest

G
  • Thread Starter Thread Starter
  • #15
vielen, vielen dank für deine ausführlichen antworten. das hat mir sehr weitergeholfen.
 

Jester

★★★★☆ (Kasparski)

Registriert
1 Dez. 2014
Beiträge
6.066
Ort
Code Azure
@Palatinum:
Hi,

vielleicht noch etwas Input aus der Praxis - ich arbeite in einem ähnlichen Unternehmensgefüge (AG als Betreiberin von ~30 GmbHs), auch bei uns werden idR interne Bewerbungen bevorzugt, wobei diese einen formalen Arbeitgeberwechsel beinhalten können.

Sollte der Arbeitnehmer bereits eine signifikante Zeit der Unternehmenszugehörigkeit haben, wird diese auf die neue Arbeitsstelle angerechnet, das wird auch vertraglich festgehalten. Immerhin hängen evtl. Probezeit und freiwillige Leistungen des AG damit zusammen.

Kannst Du das vielleicht mit dem potentiellen, neuen Arbeitgeber bereits im Vorfeld klären?
 

Jester

★★★★☆ (Kasparski)

Registriert
1 Dez. 2014
Beiträge
6.066
Ort
Code Azure
@Ololoiber:

Sofern sich das auf meinen Post bezieht - was soll mir das sagen?
Die Frage des TS hat Nerephes korrekt beantwortet, mein Addendum war nur ein solches.

J.
 

Martina

Neu angemeldet

Registriert
17 Juni 2015
Beiträge
8
Soweit ich weiß muss man sich normal bewerben auch wenn es in der gleichen Firma ist.
 
Oben