Jobangebot unterhalb vom Mindestlohn, was nun?

Anonymous

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Hi,

eine Bekannte hat mir gestern erzählt, dass sie einen Job in einem Café angeboten bekommen hat. Morgen geht sie das erste mal zur Probe arbeiten und kann dort dann 1x pro Woche für 8 Stunden am Stück arbeiten gehen.

Sie soll dann 6 Euro pro Stunde verdienen, jedoch meint der Besitzer, dass sie das Trinkgeld ausgezahlt bekommen kann und damit im Durchschnitt 8-10 Euro pro Stunde verdienen werde. Ich hab sie darauf hingewiesen, dass das unter dem Mindestlohn liegt und dass sie sich lieber nicht darauf verlassen soll, dass das Trinkgeld so hoch ausfällt. Einen schriftlichen Arbeitsvertrag wird es soweit ich weiß nicht geben.

Da die 6 Euro Stundenlohn ja rechtlich gar nicht in Ordnung sind, gehe ich davon aus, dass sie entweder schwarz beschäftigt wird oder dass ihr Arbeitgeber die Zeiten hinterher schönt. Ich hab ihr empfohlen, sich lieber einen anderen Job zu suchen. Da sie nun aber schon länger auf der Suche nach einem Minijob ist, sie ein Familienmitglied des Besitzers kennt und das Café leicht zu Fuß erreichbar ist, möchte sie es trotzdem machen.

Ich frage mich nun, ob es schlau ist, den Arbeitgeber auf den Mindestlohn festzunageln. Was denkt ihr? Ist es den Versuch wert oder könnte das im schlimmsten Fall zu ihrer Kündigung führen?

Danke im Voraus für alle Tipps!
 
Dieser Job gilt wohl als Minijob und die können bis zu 450EUR verdienen. Darüber hinaus ("ein richtiger Job") ist dann vom Mindestlohn betroffen, - oder nicht?
 
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  • #3
Ich hab extra nochmal nachgelesen:

14. Die Aushilfen erhalten ja ihren Lohn brutto für netto. Was muss ich diesen denn jetzt zahlen?

Der Mindestlohn gilt für alle Arbeitnehmer, also auch für Aushilfen. Dies ist unabhängig vom sozialversicherungsrechtlichen Status. Der Mindestlohn gilt also z.B. auch für Schüler, tudenten oder Rentner, die sich etwas hinzuverdienen. Auch Aushilfen (Minijobber) sind Arbeitnehmer und haben den vollen Mindestlohnanspruch.
 
Bei 6,- € unterstelle ich mal Schwarzarbeit, weil mit der neuen Regel der Arbeitgeber die Arbeitszeiten der Minijobber festhalten und zwei Jahre für Kontrollen des Zolls aufbewahren muß.
Bei Verstoß muß nicht nur der Lohn nachgezahlt werden, sondern es droht ein Bußgeld bis 500.000,- €
 
Bei sechs Euro pro Stunde müsste sich 20 Stunden arbeiten um sich 1 Stunde den Meister einer Marken-Autowerkstatt leisten zu können. Über die Jahre sind Meister-Stunden schneller teurer geworden als Aushilfs-Stunden. Die Schere klafft nicht nur im Großen sondern auch im Kleinen. Die Frage ist auch, ob sie sich vielleicht selbst strafbar macht. Ein schriftlicher Arbeitsvertrag ist nicht erforderlich.
 
nur mal interessehalber. gilt nicht kein arbeitsvertrag gleich keine probezeit oder befristung? demzufolge arbeitet man in so einem fall doch ab der ersten minute im grunde unbefristet ohne probezeit und einem steht der mindestlohn zu, ohne, dass man direkt rausgekickt werden kann. ist das nicht eine komfortable situation, oder wo liegt hier mein denkfehler?

ps. warum sollte man für einen lohn von 6 euro die stunde arbeiten? entweder das cafe läuft nicht und bringt dem besitzer nicht genug geld ein, dann braucht er keine aushilfe. oder das cafe läuft und bringt ordentlich kohle ein, dann will er einfach nur bescheissen.

probearbeiten ist übrigens dummfug. warum sollte man umsonst arbeiten? noch so eine dämliche erfindung, die die leute erstaunlicherweise mitmachen. in einem sauberen fall gibt es für sowas eine probezeit, die wie der name schon sagt, genau zur probe ist.

am besten praktikum, dann probearbeiten, dann probezeit, dann befristung und alles von vorne, während der chef sich die taschen vollstopft.

übrigens hat der chef auch nichts mit dem trinkgeld zu tun. trinkgeld ist eine sache zwischen arbeitnehmer und kunde, wo der chef keinen einfluss drauf nehmen darf. demzufolge ist 'seine' entscheidung, das trinkgeld auszuzahlen auch kein obulus, sondern gelogen. das trinkgeld muss nicht ausgezahlt werden, da es gar nicht erst abgegeben werden muss.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ein befristeter Arbeitsvertrag muss schriftlich abgeschlossen werden. Andererseits muss der Arbeitsvertrag nicht mal mündlich abgeschlossen werden, es genügt "schlüssiges Verhalten". In dem Moment, wo ein Arbeitsvertrag besteht müssen gesetzliche Vorschriften wie Mindestlohn beachtet werden. Wenn der AG behauptet, der AN sei nur für eine "Probezeit" oder ein "Praktikum" im Betrieb, wird er das beweisen müssen. Aber ich bin kein Jurist und wer weiss, was alles noch beachtet werden muss.

 
Wenn der Arbeitgeber nur 6 Euro/Stunde bezahlen will, ist es kein Wunder, dass es keinen schriftlichen Arbeitsvertrag geben soll. Ich würde trotzdem einen wollen, schon allein, um etwas in der Hand zu haben. Ich wäre da misstrauisch, nachher ist das einer von der Sorte, die arbeiten lässt und dann nicht bezahlt, da ja kein Arbeitsvertrag besteht.

Probearbeiten? Wo es eine Probezeit gibt, wo man den Arbeitnehmer jederzeit rauskicken kann? Das klingt ja noch übler. Sorte Arbeitgeber, der kostenlos Beschäftigte haben will und damit ist er wahrlich nicht allein in diesem Land.
 
Ein paar Tage unbezahltes Probearbeiten gibt es auch im Pflegebereich mittlerweile nicht selten. Dann ist der Arbeitnehmer schon eingearbeitet und kann direkt etwas für sein Geld tun
 
Ich wäre da misstrauisch, nachher ist das einer von der Sorte, die arbeiten lässt und dann nicht bezahlt, da ja kein Arbeitsvertrag besteht.
In dem Moment in dem man die Arbeit durch "schlüssiges Verhalten" aufnimmt, besteht ein Arbeitsvertrag. Dieses "schlüssiges Verhalten" zu beweisen sollte in der Gastronomie einfach sein. Wenn der Wirt später der Meinung ist, irgendetwas in Richtung "Praktikum" oder "Probe" sei vereinbart worden, muss er einen schriftlichen Vertrag vorweisen können.
 
Wer setzt denn "für Probe" einen schriftlichen Vertrag auf?
 
Die "Probezeit" muss Teil des schriftlichen Arbeitsvertrags sein. Kein schriftlicher Arbeitsvertrag -> keine Probezeit.
 
Dann meinen wir etwas anderes. Probezeit ist Teil des vertraglichen Arbeitens. "Probearbeiten" ist unbezahltes Testen, zu Lasten des Arbeitnehmers.
 
OK, dann müßte geklärt werden, ob ein Vertrag über unentgeltliches "Probe"-Arbeiten in der Gastronomie überhaupt möglich ist. Und wenn nicht, gilt wieder das oben gesagte. Siehe auch "echte" und "unechte" Praktikanten.
 
Probezeit ist die Schnupperzeit der verkürzten Fristen. Wenn Arbeitnehmer oder Arbeitgeber das Gefühl haben, das wird nix, und man löst den Vertrag nicht einvernehmlich, dann muß keiner sich an z.B. 4 Wochen bis Monatsseende als Frist halten, sonder es sind dann 14 Tage. Außerdem muß man das nicht begründen. (Bei Azubis ist das glaube ich anders). Es bedarf keines objektiven Fehlverhaltens des Arbeitnehmers. Wenn die Leistung nicht stimmt oder es menschlich nicht paßt, dann muß man sich halt trennen.
 
Bei uns / wir Handhaben das mit dem Probearbeiten so.

Wenn wir einen Helfer für die Werkstatt oder einen Azubi suchen, dann werden ein paar (2-4 stück) zum Probearbeiten eingeladen.
In dieser Zeit gebe ich den Personen Verschiedene Arbeiten um zu sehen wer Fähig ist und wer nicht.
Damit kann ich gleich von Anfang an erkennen und eventuelle "Flaschen" vorher aussortieren.

Ich Verlasse mich nur ungern auf Zeugnisse und sehe lieber selber ob derjenige vielleicht nur Lehrers/ Chefs Liebling war oder nicht.
Andernfalls müsste man immer 2-4 Leute Einstellen umd dann wieder welche zu Entlassen, was für uns und die Leute mehr Ärger und Anstrengung Bedeutet als einfach mal ein paar Tage Probearbeiten.

Was meiner Meinung nach nicht mit der Probezeit nach einem Abegschlossenen Arbeitsvertrags zu Verwechseln ist.
Dabei Handelt es sich ja schon um ein Bestehendes Arbeitsverhältnis was dann wieder Gekündigt werden muss.

Das ist auch die Antwort auf Palatinums "probearbeiten ist übrigens dummfug"
 
Die Probezeit dient dem Zweck, die Eignung des Vertragspartners oder des Probanden erproben zu können.

definition per wikipedia. die gleiche definition auf 'probearbeit' zu verwenden ist demzufolge unsinnig.

Andernfalls müsste man immer 2-4 Leute Einstellen umd dann wieder welche zu Entlassen, was für uns und die Leute mehr Ärger und Anstrengung Bedeutet als einfach mal ein paar Tage Probearbeiten.

wenn es dann keine weitere probezeit mehr per arbeitsvertrag gibt, ergibt das ja sinn. dennoch gehe ich einfach mal davon aus, dass es dennoch eine probezeit gibt und dann wird das probearbeiten zur farce.

schon merkwürdig, dass das thema unternehmerisches risiko überhaupt nicht mehr relevant zu sein scheint. denn der unternehmer gewinnt am angestellten, soll dafür aber auch gegen jedes kleinste risiko abgesichert werden. wobei das erstaunlichste ist, dass die arbeitnehmer das sogar mitmachen...
 


Das sehe ich genauso.

Probearbeiten ist auch bestimmt nicht vom Gesetzgeber so vorgesehen. Selbst bei Vertragsabschluß wird die Probearbeit i.d.R. nicht nachträglich entlohnt.Dabei sind 2 Tage mit Mindestlohn schon fast 140,-€

Arbeitnehmer ist man aber erst, wenn man in einem Arbeitsverhältnis steht. Die Möglichkeiten von Arbeitssuchenden gehen gegen 0. Daß die AG hier rechtlich allein aus versicherungstechnischer Sicht illegal handeln, halte ich für offensichtlich.
 
Sicherheitshalber mal eine Rechtsschutzversicherung für Arbeitsrecht im Hintergrund haben. Bei solchen Arbeitgebern braucht man die desöfteren.
 
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