• Hallo liebe Userinnen und User,

    nach bereits längeren Planungen und Vorbereitungen sind wir nun von vBulletin auf Xenforo umgestiegen. Die Umstellung musste leider aufgrund der Serverprobleme der letzten Tage notgedrungen vorverlegt werden. Das neue Forum ist soweit voll funktionsfähig, allerdings sind noch nicht alle der gewohnten Funktionen vorhanden. Nach Möglichkeit werden wir sie in den nächsten Wochen nachrüsten. Dafür sollte es nun einige der Probleme lösen, die wir in den letzten Tagen, Wochen und Monaten hatten. Auch der Server ist nun potenter als bei unserem alten Hoster, wodurch wir nun langfristig den Tank mit Bytes vollgetankt haben.

    Anfangs mag die neue Boardsoftware etwas ungewohnt sein, aber man findet sich recht schnell ein. Wir wissen, dass ihr alle Gewohnheitstiere seid, aber gebt dem neuen Board eine Chance.
    Sollte etwas der neuen oder auch gewohnten Funktionen unklar sein, könnt ihr den "Wo issn da der Button zu"-Thread im Feedback nutzen. Bugs meldet ihr bitte im Bugtracker, es wird sicher welche geben die uns noch nicht aufgefallen sind. Ich werde das dann versuchen, halbwegs im Startbeitrag übersichtlich zu halten, was an Arbeit noch aussteht.

    Neu ist, dass die Boardsoftware deutlich besser für Mobiltelefone und diverse Endgeräte geeignet ist und nun auch im mobilen Style alle Funktionen verfügbar sind. Am Desktop findet ihr oben rechts sowohl den Umschalter zwischen hellem und dunklem Style. Am Handy ist der Hell-/Dunkelschalter am Ende der Seite. Damit sollte zukünftig jeder sein Board so konfigurieren können, wie es ihm am liebsten ist.


    Die restlichen Funktionen sollten eigentlich soweit wie gewohnt funktionieren. Einfach mal ein wenig damit spielen oder bei Unklarheiten im Thread nachfragen. Viel Spaß im ngb 2.0.

Jobangebot unterhalb vom Mindestlohn, was nun?

Anonymous

Neu angemeldet

Registriert
20 Jan. 2014
Beiträge
50
Hi,

eine Bekannte hat mir gestern erzählt, dass sie einen Job in einem Café angeboten bekommen hat. Morgen geht sie das erste mal zur Probe arbeiten und kann dort dann 1x pro Woche für 8 Stunden am Stück arbeiten gehen.

Sie soll dann 6 Euro pro Stunde verdienen, jedoch meint der Besitzer, dass sie das Trinkgeld ausgezahlt bekommen kann und damit im Durchschnitt 8-10 Euro pro Stunde verdienen werde. Ich hab sie darauf hingewiesen, dass das unter dem Mindestlohn liegt und dass sie sich lieber nicht darauf verlassen soll, dass das Trinkgeld so hoch ausfällt. Einen schriftlichen Arbeitsvertrag wird es soweit ich weiß nicht geben.

Da die 6 Euro Stundenlohn ja rechtlich gar nicht in Ordnung sind, gehe ich davon aus, dass sie entweder schwarz beschäftigt wird oder dass ihr Arbeitgeber die Zeiten hinterher schönt. Ich hab ihr empfohlen, sich lieber einen anderen Job zu suchen. Da sie nun aber schon länger auf der Suche nach einem Minijob ist, sie ein Familienmitglied des Besitzers kennt und das Café leicht zu Fuß erreichbar ist, möchte sie es trotzdem machen.

Ich frage mich nun, ob es schlau ist, den Arbeitgeber auf den Mindestlohn festzunageln. Was denkt ihr? Ist es den Versuch wert oder könnte das im schlimmsten Fall zu ihrer Kündigung führen?

Danke im Voraus für alle Tipps!
 

keksautomat

Neu angemeldet

Registriert
15 Juli 2013
Beiträge
471
Dieser Job gilt wohl als Minijob und die können bis zu 450EUR verdienen. Darüber hinaus ("ein richtiger Job") ist dann vom Mindestlohn betroffen, - oder nicht?
 

Anonymous

Neu angemeldet

Registriert
20 Jan. 2014
Beiträge
50
  • Thread Starter Thread Starter
  • #3
Ich hab hier extra nochmal nachgelesen:

14. Die Aushilfen erhalten ja ihren Lohn brutto für netto. Was muss ich diesen denn jetzt zahlen?

Der Mindestlohn gilt für alle Arbeitnehmer, also auch für Aushilfen. Dies ist unabhängig vom sozialversicherungsrechtlichen Status. Der Mindestlohn gilt also z.B. auch für Schüler, tudenten oder Rentner, die sich etwas hinzuverdienen. Auch Aushilfen (Minijobber) sind Arbeitnehmer und haben den vollen Mindestlohnanspruch.
 

KaPiTN

♪♪♫ wild at heart ♪♫♫♪

Registriert
14 Juli 2013
Beiträge
29.138
Bei 6,- € unterstelle ich mal Schwarzarbeit, weil mit der neuen Regel der Arbeitgeber die Arbeitszeiten der Minijobber festhalten und zwei Jahre für Kontrollen des Zolls aufbewahren muß.
Bei Verstoß muß nicht nur der Lohn nachgezahlt werden, sondern es droht ein Bußgeld bis 500.000,- €
 

Nachtschatten

gesperrt

Registriert
16 März 2015
Beiträge
560
Bei sechs Euro pro Stunde müsste sich 20 Stunden arbeiten um sich 1 Stunde den Meister einer Marken-Autowerkstatt leisten zu können. Über die Jahre sind Meister-Stunden schneller teurer geworden als Aushilfs-Stunden. Die Schere klafft nicht nur im Großen sondern auch im Kleinen. Die Frage ist auch, ob sie sich vielleicht selbst strafbar macht. Ein schriftlicher Arbeitsvertrag ist nicht erforderlich.
 

gelöschter Benutzer

Guest

G
nur mal interessehalber. gilt nicht kein arbeitsvertrag gleich keine probezeit oder befristung? demzufolge arbeitet man in so einem fall doch ab der ersten minute im grunde unbefristet ohne probezeit und einem steht der mindestlohn zu, ohne, dass man direkt rausgekickt werden kann. ist das nicht eine komfortable situation, oder wo liegt hier mein denkfehler?

ps. warum sollte man für einen lohn von 6 euro die stunde arbeiten? entweder das cafe läuft nicht und bringt dem besitzer nicht genug geld ein, dann braucht er keine aushilfe. oder das cafe läuft und bringt ordentlich kohle ein, dann will er einfach nur bescheissen.

probearbeiten ist übrigens dummfug. warum sollte man umsonst arbeiten? noch so eine dämliche erfindung, die die leute erstaunlicherweise mitmachen. in einem sauberen fall gibt es für sowas eine probezeit, die wie der name schon sagt, genau zur probe ist.

am besten praktikum, dann probearbeiten, dann probezeit, dann befristung und alles von vorne, während der chef sich die taschen vollstopft.

übrigens hat der chef auch nichts mit dem trinkgeld zu tun. trinkgeld ist eine sache zwischen arbeitnehmer und kunde, wo der chef keinen einfluss drauf nehmen darf. demzufolge ist 'seine' entscheidung, das trinkgeld auszuzahlen auch kein obulus, sondern gelogen. das trinkgeld muss nicht ausgezahlt werden, da es gar nicht erst abgegeben werden muss.
 
Zuletzt bearbeitet:

Nachtschatten

gesperrt

Registriert
16 März 2015
Beiträge
560
Ein befristeter Arbeitsvertrag muss schriftlich abgeschlossen werden. Andererseits muss der Arbeitsvertrag nicht mal mündlich abgeschlossen werden, es genügt "schlüssiges Verhalten". In dem Moment, wo ein Arbeitsvertrag besteht müssen gesetzliche Vorschriften wie Mindestlohn beachtet werden. Wenn der AG behauptet, der AN sei nur für eine "Probezeit" oder ein "Praktikum" im Betrieb, wird er das beweisen müssen. Aber ich bin kein Jurist und wer weiss, was alles noch beachtet werden muss.

http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Arbeitsvertrag.html
 

Ruby

Just add Sun

Registriert
14 Juli 2013
Beiträge
19.261
Ort
Gallifrey
Wenn der Arbeitgeber nur 6 Euro/Stunde bezahlen will, ist es kein Wunder, dass es keinen schriftlichen Arbeitsvertrag geben soll. Ich würde trotzdem einen wollen, schon allein, um etwas in der Hand zu haben. Ich wäre da misstrauisch, nachher ist das einer von der Sorte, die arbeiten lässt und dann nicht bezahlt, da ja kein Arbeitsvertrag besteht.

Probearbeiten? Wo es eine Probezeit gibt, wo man den Arbeitnehmer jederzeit rauskicken kann? Das klingt ja noch übler. Sorte Arbeitgeber, der kostenlos Beschäftigte haben will und damit ist er wahrlich nicht allein in diesem Land.
 

KaPiTN

♪♪♫ wild at heart ♪♫♫♪

Registriert
14 Juli 2013
Beiträge
29.138
Ein paar Tage unbezahltes Probearbeiten gibt es auch im Pflegebereich mittlerweile nicht selten. Dann ist der Arbeitnehmer schon eingearbeitet und kann direkt etwas für sein Geld tun
 

Nachtschatten

gesperrt

Registriert
16 März 2015
Beiträge
560
Ich wäre da misstrauisch, nachher ist das einer von der Sorte, die arbeiten lässt und dann nicht bezahlt, da ja kein Arbeitsvertrag besteht.
In dem Moment in dem man die Arbeit durch "schlüssiges Verhalten" aufnimmt, besteht ein Arbeitsvertrag. Dieses "schlüssiges Verhalten" zu beweisen sollte in der Gastronomie einfach sein. Wenn der Wirt später der Meinung ist, irgendetwas in Richtung "Praktikum" oder "Probe" sei vereinbart worden, muss er einen schriftlichen Vertrag vorweisen können.
 

KaPiTN

♪♪♫ wild at heart ♪♫♫♪

Registriert
14 Juli 2013
Beiträge
29.138
Wer setzt denn "für Probe" einen schriftlichen Vertrag auf?
 

Nachtschatten

gesperrt

Registriert
16 März 2015
Beiträge
560
Die "Probezeit" muss Teil des schriftlichen Arbeitsvertrags sein. Kein schriftlicher Arbeitsvertrag -> keine Probezeit.
 

KaPiTN

♪♪♫ wild at heart ♪♫♫♪

Registriert
14 Juli 2013
Beiträge
29.138
Dann meinen wir etwas anderes. Probezeit ist Teil des vertraglichen Arbeitens. "Probearbeiten" ist unbezahltes Testen, zu Lasten des Arbeitnehmers.
 

KaPiTN

♪♪♫ wild at heart ♪♫♫♪

Registriert
14 Juli 2013
Beiträge
29.138
Probezeit ist die Schnupperzeit der verkürzten Fristen. Wenn Arbeitnehmer oder Arbeitgeber das Gefühl haben, das wird nix, und man löst den Vertrag nicht einvernehmlich, dann muß keiner sich an z.B. 4 Wochen bis Monatsseende als Frist halten, sonder es sind dann 14 Tage. Außerdem muß man das nicht begründen. (Bei Azubis ist das glaube ich anders). Es bedarf keines objektiven Fehlverhaltens des Arbeitnehmers. Wenn die Leistung nicht stimmt oder es menschlich nicht paßt, dann muß man sich halt trennen.
 

Der3Geist

always feed the fish

Registriert
14 Juli 2013
Beiträge
2.702
Ort
Hessen
Bei uns / wir Handhaben das mit dem Probearbeiten so.

Wenn wir einen Helfer für die Werkstatt oder einen Azubi suchen, dann werden ein paar (2-4 stück) zum Probearbeiten eingeladen.
In dieser Zeit gebe ich den Personen Verschiedene Arbeiten um zu sehen wer Fähig ist und wer nicht.
Damit kann ich gleich von Anfang an erkennen und eventuelle "Flaschen" vorher aussortieren.

Ich Verlasse mich nur ungern auf Zeugnisse und sehe lieber selber ob derjenige vielleicht nur Lehrers/ Chefs Liebling war oder nicht.
Andernfalls müsste man immer 2-4 Leute Einstellen umd dann wieder welche zu Entlassen, was für uns und die Leute mehr Ärger und Anstrengung Bedeutet als einfach mal ein paar Tage Probearbeiten.

Was meiner Meinung nach nicht mit der Probezeit nach einem Abegschlossenen Arbeitsvertrags zu Verwechseln ist.
Dabei Handelt es sich ja schon um ein Bestehendes Arbeitsverhältnis was dann wieder Gekündigt werden muss.

Das ist auch die Antwort auf Palatinums "probearbeiten ist übrigens dummfug"
 

gelöschter Benutzer

Guest

G
Die Probezeit dient dem Zweck, die Eignung des Vertragspartners oder des Probanden erproben zu können.

definition per wikipedia. die gleiche definition auf 'probearbeit' zu verwenden ist demzufolge unsinnig.

Andernfalls müsste man immer 2-4 Leute Einstellen umd dann wieder welche zu Entlassen, was für uns und die Leute mehr Ärger und Anstrengung Bedeutet als einfach mal ein paar Tage Probearbeiten.

wenn es dann keine weitere probezeit mehr per arbeitsvertrag gibt, ergibt das ja sinn. dennoch gehe ich einfach mal davon aus, dass es dennoch eine probezeit gibt und dann wird das probearbeiten zur farce.

schon merkwürdig, dass das thema unternehmerisches risiko überhaupt nicht mehr relevant zu sein scheint. denn der unternehmer gewinnt am angestellten, soll dafür aber auch gegen jedes kleinste risiko abgesichert werden. wobei das erstaunlichste ist, dass die arbeitnehmer das sogar mitmachen...
 

KaPiTN

♪♪♫ wild at heart ♪♫♫♪

Registriert
14 Juli 2013
Beiträge
29.138
@Palatinum:

Das sehe ich genauso.

Probearbeiten ist auch bestimmt nicht vom Gesetzgeber so vorgesehen. Selbst bei Vertragsabschluß wird die Probearbeit i.d.R. nicht nachträglich entlohnt.Dabei sind 2 Tage mit Mindestlohn schon fast 140,-€

Arbeitnehmer ist man aber erst, wenn man in einem Arbeitsverhältnis steht. Die Möglichkeiten von Arbeitssuchenden gehen gegen 0. Daß die AG hier rechtlich allein aus versicherungstechnischer Sicht illegal handeln, halte ich für offensichtlich.
 

Philipus II

gesperrt

Registriert
14 Juli 2013
Beiträge
532
Sicherheitshalber mal eine Rechtsschutzversicherung für Arbeitsrecht im Hintergrund haben. Bei solchen Arbeitgebern braucht man die desöfteren.
 
Oben