• Hallo liebe Userinnen und User,

    nach bereits längeren Planungen und Vorbereitungen sind wir nun von vBulletin auf Xenforo umgestiegen. Die Umstellung musste leider aufgrund der Serverprobleme der letzten Tage notgedrungen vorverlegt werden. Das neue Forum ist soweit voll funktionsfähig, allerdings sind noch nicht alle der gewohnten Funktionen vorhanden. Nach Möglichkeit werden wir sie in den nächsten Wochen nachrüsten. Dafür sollte es nun einige der Probleme lösen, die wir in den letzten Tagen, Wochen und Monaten hatten. Auch der Server ist nun potenter als bei unserem alten Hoster, wodurch wir nun langfristig den Tank mit Bytes vollgetankt haben.

    Anfangs mag die neue Boardsoftware etwas ungewohnt sein, aber man findet sich recht schnell ein. Wir wissen, dass ihr alle Gewohnheitstiere seid, aber gebt dem neuen Board eine Chance.
    Sollte etwas der neuen oder auch gewohnten Funktionen unklar sein, könnt ihr den "Wo issn da der Button zu"-Thread im Feedback nutzen. Bugs meldet ihr bitte im Bugtracker, es wird sicher welche geben die uns noch nicht aufgefallen sind. Ich werde das dann versuchen, halbwegs im Startbeitrag übersichtlich zu halten, was an Arbeit noch aussteht.

    Neu ist, dass die Boardsoftware deutlich besser für Mobiltelefone und diverse Endgeräte geeignet ist und nun auch im mobilen Style alle Funktionen verfügbar sind. Am Desktop findet ihr oben rechts sowohl den Umschalter zwischen hellem und dunklem Style. Am Handy ist der Hell-/Dunkelschalter am Ende der Seite. Damit sollte zukünftig jeder sein Board so konfigurieren können, wie es ihm am liebsten ist.


    Die restlichen Funktionen sollten eigentlich soweit wie gewohnt funktionieren. Einfach mal ein wenig damit spielen oder bei Unklarheiten im Thread nachfragen. Viel Spaß im ngb 2.0.

Jobangebot unterhalb vom Mindestlohn, was nun?

Steeve

Vereinsheimer
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Ich hab mal wieder nur den Eingangspost gelesen und eure sicher guten Kommentare übersehen: Das ist ein Schwarzjob ohne wenn und aber und mehr muss man dazu nicht sagen. Aber ist völlig ok solangs ihr spaß macht
 

1Bratwurstbitte

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Ein Arbeitsverhältnis selbst ohne schriftlichen Arbeitsvertrag tritt in ein "vorgesehenes Arbeitsverhältnis" nach 3 Monaten Beschäftigung über.
Das heißt, selbst wenn man keinen Arbeitsvertrag hat, aber durch Zeugen oder Ähnlichem nachweisen kann, dass man dort seit 3 Monaten arbeitet, wandelt sich das Arbeitsverhältnis automatisch in eins um, was den normalen Lohn eines Mitarbeiters der Position entspricht, die man wahrgenommen hat... ( Mit allen Vorzügen, Urlaubsansprüchen usw... )
Nur mal soviel dazu! Hatte mal selbst persönlich so einen Fall, wo ich Idiot nur 2 Wochen hätte warten müssen und dann den "Arbeitsgeber / Praktikumsgeber" an den Eiern gehabt hätte.
Nachteil, Arbeitsgerichte muss man in Vorkasse bezahlen, hier gibt es keine Gerichtskostenbeihilfe!

Ganz ehrlich?
Für 6€ die Stunde würde ich selbst nicht arbeiten gehen. Da liegst du ja noch unter dem Satz, wo es sich "lohnen" würde auf zu stocken. Das ist dann ein Arbeitgeber, der sich vom Arbeitsamt die Arbeitskräfte "bezahlen" lässt, damit er sich selbst mehr in die Tasche wirtschaften kann. Ganz abgewichst gesagt: Otto Reuter ( Ohne Rechnung ) arbeiten sollte sich eigentlich auch lohnen... Da kann man schon ein wenig mehr bekommen, wegen dem Risiko. Was nicht heißen soll, dass ich dazu anstiften will, oder das für gut heiße!

Wenn man einen legeren Job hat, wo man den halben Tag Eier schaukeln kann, und gerade nichts anderes bekommt, kann man das von mir aus machen, wenn man nichts Anderes findet... Vorausgesetzt, man darf das Trinkgeld behalten!
Dann würde ich aber in der Woche NIEMALS mehr wie 20-22 Stunden machen.
Denn es ist schon damals bei den 400€ Jobs vorgesehen gewesen, dass die Leute nicht unbedingt mehr wie 20 Stunden wöchentlich machen! Zwar ein Richtwert, nichts Verbindliches, aber trotzdem. Alles Andere ist ausnutzen und Steuerhinterziehung in meinen Augen!

Wenn der Chef mehr Stunden in der Woche will, soll er mindestens den Mindestlohn zahlen PUNKT
Wenn er dann sagt : "Ja, dann hole ich mir einen Anderen, kriege da mit Kusshand Leute".
Dann darf man gerne erwidern : "Kein Problem, das Finanzamt wird schon Jemanden schicken :D, freue mich über die Bekanntschaft, man sieht sich immer zweimal im Leben... (( Manchmal auch vor Gericht ))"

Um das mal zu beleuchten ...
Selbst wenn dir der Chef 10€ die Stunde auf die Kralle gibt, ohne dafür Sozialabgaben zu zahlen bzw. Steuern, ist es für ihn immer noch ein besserer Deal, als müsste er dich sozialversicherungspflichtig anstellen und die Sozialabgaben an das Finanzamt und die Krankenkasse abführen würde, denn dann darf man gut und gerne mal ganz grob bei 8,50€ Stundenlohn mindestens das Doppelte also ca, 15€ die Stunde rechnen, die du ihm auf vernünftigem Dienstweg kosten würdest!
 
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Anonymous

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  • #23
Danke für die vielen interessanten Beiträge!

probearbeiten ist übrigens dummfug. warum sollte man umsonst arbeiten? noch so eine dämliche erfindung, die die leute erstaunlicherweise mitmachen.

Vielleicht hab ich mich oben nicht genau ausgedrückt. Probearbeiten ist nur heute. Und wie ich gerade erfahren habe, auch nur für 3 Stunden.

Ich hatte den Thread halt hauptsächlich mit der Absicht erstellt, ein paar Tipps zu erhalten, wie sie am besten damit umgeht und um zu erfahren, ob auch ihr versucht hättet, irgendwie an eine Lohnerhöhung zu kommen.

Das heißt, selbst wenn man keinen Arbeitsvertrag hat, aber durch Zeugen oder Ähnlichem nachweisen kann, dass man dort seit 3 Monaten arbeitet, wandelt sich das Arbeitsverhältnis automatisch in eins um, was den normalen Lohn eines Mitarbeiters der Position entspricht, die man wahrgenommen hat... ( Mit allen Vorzügen, Urlaubsansprüchen usw... ) [...] Nachteil, Arbeitsgerichte muss man in Vorkasse bezahlen, hier gibt es keine Gerichtskostenbeihilfe!

Das hört sich ja interessant an! Ich werde mal gucken, ob ich die rechtliche Grundlage dazu finde. Ich bezweifle allerdings, dass sie der Mensch ist, der sich so etwas zu Nutze machen würde.
 

Nachtschatten

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@1Bratwurstbitte: Wo hast du das mit den drei Monaten gefunden? Ich hab das so noch nicht gelesen. ME beginnt der Arbeitsvertrag sofort. Ohne schriftlichen Arbeitsvertrag gibt es weder "Probezeit" noch "Probearbeit". Wenn der Chef ein paar Leute zum "Probearbeiten" bestellt und es keine rechtsgültige schriftliche Vereinbarung dazu gibt, können sich alle als unbefristet eingestellt betrachten.
 

bevoller

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Ich hab mal wieder nur den Eingangspost gelesen und eure sicher guten Kommentare übersehen: Das ist ein Schwarzjob ohne wenn und aber und mehr muss man dazu nicht sagen. Aber ist völlig ok solangs ihr spaß macht
Quark! Statt mit der Schriftformatierung zu spielen, hättest du besser die Antworten gelesen.
Weder ist Schwarzarbeit völlig ok (das sowieso nicht!), noch ist es ok, so einen Sklavenjob anzutreten. Damit schwächt man nämlich die Position der Gemeinschaft der anderen Arbeitnehmer. Es gibt schließlich genügend Arbeitgeber, die argumentieren, dass es draußen tausende Arbeitslose gibt, die den Job gerne und zu einem solchen Hungerlohn machen würden.

Ich frage mich nun, ob es schlau ist, den Arbeitgeber auf den Mindestlohn festzunageln. Was denkt ihr? Ist es den Versuch wert oder könnte das im schlimmsten Fall zu ihrer Kündigung führen?
Natürlich ist das einen Versuch wert und natürlich kann das auch zur Kündigung bzw. Nichteinstellung führen. Wer mag schon Arbeitnehmer, die ihre Rechte kennen und auch noch so unbequem sind, sie einzufordern?

Rechtlich ist die Sachlage relativ einfach.
Der Mindestlohn ist verpflichtend eingeführt worden, Ausnahmen davon gibt es nur für Minderjährige und Langzeitarbeitslose (12 Monate und länger) für die ersten sechs Monate. Daran gibt es nichts zu rütteln. Trinkgelder gehören dem Angestellten und sind KEIN Bestandteil des Lohns/Gehalts!


§ 107 Abs. 3 GewO
Die Zahlung eines regelmäßigen Arbeitsentgelts kann nicht für die Fälle ausgeschlossen werden, in denen der Arbeitnehmer für seine Tätigkeit von Dritten ein Trinkgeld erhält. Trinkgeld ist ein Geldbetrag, den ein Dritter ohne rechtliche Verpflichtung dem Arbeitnehmer zusätzlich zu einer dem Arbeitgeber geschuldeten Leistung zahlt.

Mehr zum Thema:
http://www.augsburger-allgemeine.de...er-Chef-keine-8-50-Euro-zahlt-id32497442.html

Ein befristeter Arbeitsvertrag muss schriftlich abgeschlossen werden.
In dem Zusammenhang könnte man es vielleicht auch mal darauf anlegen und nach bzw. während des "Probearbeitens" auf Festeinstellung bzw. Gehalt zu klagen.

Im § 14 TzBfG Absatz 1, Satz 5 steht nämlich:

(1) Die Befristung eines Arbeitsvertrages ist zulässig, wenn sie durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt ist. Ein sachlicher Grund liegt insbesondere vor, wenn...

5. die Befristung zur Erprobung erfolgt,

Nach meinem Dafürhalten handelt es sich hier um einen Arbeitsvertrag zur "Erprobung", im konkreten Fall auf drei Stunden befristet. Da eine Befristung nach Absatz 4 nur per Schriftform Gültigkeit erreicht, wäre demzufolge der Arbeitsvertrag unbefristet. :rolleyes:

Dass ich von kostenlosen Praktia, Probearbeiten etc. nichts halte, muss ich hoffentlich nicht extra erwähnen. ;)
 

Maxwell

NGBler

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Nachteil, Arbeitsgerichte muss man in Vorkasse bezahlen, hier gibt es keine Gerichtskostenbeihilfe!

Ne, bei Arbeitsgerichten wird keine Vorkasse verlangt! Besser noch: Wenn es zu keinem Urteil kommt (Prozess wird mit Vergleich beendet) gibt es gar keine Gerichtskosten. Warum keine Prozesskostenbeihilfe möglich sein sollte weiß ich auch nicht...
Das viel größere Problem dürften allerdings die eigenen Anwaltskosten sein, der ist nämlich deutlich teurer als das Gericht ;)

Davon abgesehen hab ich den Sinn des Threads noch nicht so ganz verstanden. Kann mir irgendwie nicht so richtig vorstellen, dass die Bekannte, die offensichtlich kein Problem damit hat schamlos ausgebeutet zu werden auf einmal vor Gericht zieht und auf Mindestlohn, Festeinstellung oder sonstwas klagt. Und noch weniger verstehe ich, warum man bei so einem geizigen Ausbeuter auf Festeinstellung klagen sollte, wer will denn da ernsthaft arbeiten? :D

Der einzige sinnvolle Ratschlag an das Mädel kann doch eigentlich nur sein, die Beine in die Hand zu nehmen und sich schleunigst was anderes zu suchen. Ist ihr eigentlich klar, dass Sie sich bei Schwarzarbeit selbst auch strafbar machen kann? Für 6€/Stunde? Ernsthaft?
 

1Bratwurstbitte

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@1Bratwurstbitte: Wo hast du das mit den drei Monaten gefunden?...
Das hat mein Anwalt gefunden, und mir aufgetragen... Soll ich dir seine Karte geben?

Ne, bei Arbeitsgerichten wird keine Vorkasse verlangt! Besser noch: Wenn es zu keinem Urteil kommt (Prozess wird mit Vergleich beendet) gibt es gar keine Gerichtskosten. Warum keine Prozesskostenbeihilfe möglich sein sollte weiß ich auch nicht...
Du hast vollkommen Recht mit deinen Ausführungen, ich wollte darauf hinaus, dass ich mal gehört habe, dass Gerichtskostenbeihilfe wie Sozialhilfe gesehen wird... Wenn wir beim Thema Arbeitsrecht sind, wäre hier eigentlich nur der Fall, dass man sofort sein erstes Gehalt nicht erhalten hat interessant bzw. ein Sonderfall... Wenn man einen "Vollzeit-Job 8,50€" hat, kann man auch solche Kosten in Raten abstottern, wenn man verliert...
 

Seonendseounli

Dummes Zeug

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@TS, @Topic: Bei allen rechtlichen Diskussionen drumherum denke ich kann man das Thema folgendermaßen abschließen (wurde ja auch schon gepostet): Der Mindestlohn gilt auch für deine Bekannte. Dem Arbeitgeber ist das bekannt, und er will diesen bewusst nicht zahlen. Er weiß auch dass das illegal ist, und das er eine Pflicht hat über die Arbeitszeiten seiner Angestellten Buch zu führen, um den Ämtern darlegen zu können das er seiner Verpflichtung zur Zahlung des gestzl. Mindestlohnes nachgekommen ist. Daher bleibt nur die Möglichkeit dass der Arbeitgeber deine Bekannte schwarz arbeiten lässt, es geht gar nicht anders. Dadurch wird deine Bekannte für den Rest des Arbeitsverhältnisses darauf beschränkt sein alle Probleme betreffend des Arbeitsverhältnis nur mit ihrem Arbeitgeber klären zu können, denn zöge sie vor Gericht würde die Schwarzarbeit dazu führen dass auch sie sich strafbar gemacht hat und (mind.) Steuern nachzahlen muss. Das die Konsequenten für den Arbeitgeber wohl gravierender seien dürften eignet sich höchstens als Druckmittel ihm gegenüber. Lange Rede kurzer Sinn: Wenn deine Bekannte mit der Bezahlung von 6 €/Std. + Trinkgeld und den durch die Schwarzarbeit einhergehenden "Steuervorteilen" einverstanden ist und sich des Risikos bewusst ist ist doch alles ok.
 

BurnerR

Bot #0384479

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Dadurch wird deine Bekannte für den Rest des Arbeitsverhältnisses darauf beschränkt sein alle Probleme betreffend des Arbeitsverhältnis nur mit ihrem Arbeitgeber klären zu können, denn zöge sie vor Gericht würde die Schwarzarbeit dazu führen dass auch sie sich strafbar gemacht hat und (mind.) Steuern nachzahlen muss.
Moment. Sie fängt da an zu arbeiten damit besteht ein Arbeitsverhältnis. Schwarzarbeit wird das erst, wenn sie das Arbeitsverhältnis gegenüber dem Finanzamt verschweigt, sie kann sich doch höchstens bei der nächsten Steuererklärung strafbar machen oder sehe ich das falsch?
Ist es illegal für weniger als Mindestlohn zu arbeiten? Sonst kann sie das ja theoretisch einfach machen, immer alles korrekt angeben und im Zweifelsfall zu wenig erhaltenes später einfordern.
 

Seonendseounli

Dummes Zeug

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@BurnerR: Der Arbeitgeber verstößt gegen das Gesetz, er muss den Mindestlohn zahlen. Arbeitnehmer werden selbstverständlich nicht sanktioniert. Schwarzarbeit ist es dann wenn keine Steuern gezahlt werden. Als Arbeitnehmerin geht man ja davon aus dass die Steuern bereits vom Arbeitgeber bezahlt worden sind, hat insofern keine aktive Mitwirkungspflicht. Ich denke aber an die praktische Umsetzung: Der Arbeitgeber kann gegenüber dem Finanzamt die Nichtzahlung des Mindestlohns nur unter aktiver Mitwirkung der Arbeitnehmerin verschleiern, dann haben wir es aber mMn mit Schwarzarbeit zu tun. Whatever, im Zweifelsfall gibt es wahrscheinlich keine Sanktionen für sie als Arbeitnehmerin.
 

BurnerR

Bot #0384479

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Der Arbeitgeber kann gegenüber dem Finanzamt die Nichtzahlung des Mindestlohns nur unter aktiver Mitwirkung der Arbeitnehmerin verschleiern, dann haben wir es aber mMn mit Schwarzarbeit zu tun.
Das habe ich eben nicht verstanden, welche Mitwirkung des AN meinst du?

Whatever, im Zweifelsfall gibt es wahrscheinlich keine Sanktionen für sie als Arbeitnehmerin.
Naja, wenn sie schwarz arbeitet sicherlich schon wenn das raus kommt.
 

Maxwell

NGBler

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Schwarzarbeit betrifft sowohl Steuern als auch Sozialversicherungsbeiträge. Um einem Arbeitnehmer einem Strick drehen zu können, müsste man ihm wohl nachweisen, dass er davon gewusst hat, dass seine Beschäftigung nicht ordnungsgemäß angemeldet wurde. Das dürfte wegen fehlender Bescheinigungen (und hier wegen offensichtlicher Unterschreitung des Mindestlohns) nicht allzu schwer sein. Im Einzelfall wird das sicherlich vor Gericht entschieden, ich würde das aber als heikel ansehen.
 

Seonendseounli

Dummes Zeug

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@BurnerR: Naja die ArbN kann einfach behaupten sie ginge davon aus dass ihr Chef ordnungsgemäß ihre Steuern einbehält und bezahlt, dass meine ich damit. Da sie aber durch den Mindestlohn selber aktiv ihre Arbeitszeit zur Dokumentation aufschreiben muss, wirkt sie aktiv mit. Bin aber auch kein Steuerrechtsexperte.
 

Anonymous

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  • #34
Meine Bekannte hat die Probearbeit nun doch bezahlt bekommen und ist auch schon einmal richtig arbeiten gewesen. Sie hat nun (inklusive Trinkgeld) im Schnitt 10 pro Stunde verdient. Ich finde das nun doch ganz in Ordnung und sie ist auch sehr glücklich darüber. Es sieht so aus, als runde der Arbeitgeber immer relativ großzügig auf. Hoffen wir, dass es so bleibt.

Warum der Arbeitgeber ihr vorher 6 Euro genannt hat, ist mir aber ein Rätsel, denn das macht die Stelle ja nicht gerade attraktiv. :unknown:

Dass sie vor Gericht geht, steht für sie außer Frage, denn das ist nicht ihre Art. Ich finde die Diskussion und die Denkanstöße aber trotzdem ziemlich interessant und bin froh, mehr darüber erfahren zu haben! Vielen Dank für euren bisherigen Input!
 

gelöschter Benutzer

Guest

G
Ich finde die Diskussion und die Denkanstöße aber trotzdem ziemlich interessant und bin froh, mehr darüber erfahren zu haben!

schade, dass es absolut nichts gebracht hat.
 

BurnerR

Bot #0384479

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Inwiefern? Schwarz 10 Euro pro stunde ist doch ok. Wenn man das moralische (darum gings hier - bis jetzt :D - ja nicht) mal ausklammert.

Maxwell: Interessant, ich denke du hast recht, das es heikel ist, deiner Argumentation bin ich geneigt zu folgen.
 
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