Steev
(ツ)
Ich hab mal wieder nur den Eingangspost gelesen und eure sicher guten Kommentare übersehen: Das ist ein Schwarzjob ohne wenn und aber und mehr muss man dazu nicht sagen. Aber ist völlig ok solangs ihr spaß macht
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, freue mich über die Bekanntschaft, man sieht sich immer zweimal im Leben... (( Manchmal auch vor Gericht ))"probearbeiten ist übrigens dummfug. warum sollte man umsonst arbeiten? noch so eine dämliche erfindung, die die leute erstaunlicherweise mitmachen.
Das heißt, selbst wenn man keinen Arbeitsvertrag hat, aber durch Zeugen oder Ähnlichem nachweisen kann, dass man dort seit 3 Monaten arbeitet, wandelt sich das Arbeitsverhältnis automatisch in eins um, was den normalen Lohn eines Mitarbeiters der Position entspricht, die man wahrgenommen hat... ( Mit allen Vorzügen, Urlaubsansprüchen usw... ) [...] Nachteil, Arbeitsgerichte muss man in Vorkasse bezahlen, hier gibt es keine Gerichtskostenbeihilfe!
Quark! Statt mit der Schriftformatierung zu spielen, hättest du besser die Antworten gelesen.Ich hab mal wieder nur den Eingangspost gelesen und eure sicher guten Kommentare übersehen: Das ist ein Schwarzjob ohne wenn und aber und mehr muss man dazu nicht sagen. Aber ist völlig ok solangs ihr spaß macht
Natürlich ist das einen Versuch wert und natürlich kann das auch zur Kündigung bzw. Nichteinstellung führen. Wer mag schon Arbeitnehmer, die ihre Rechte kennen und auch noch so unbequem sind, sie einzufordern?Ich frage mich nun, ob es schlau ist, den Arbeitgeber auf den Mindestlohn festzunageln. Was denkt ihr? Ist es den Versuch wert oder könnte das im schlimmsten Fall zu ihrer Kündigung führen?
§ 107 Abs. 3 GewO
Die Zahlung eines regelmäßigen Arbeitsentgelts kann nicht für die Fälle ausgeschlossen werden, in denen der Arbeitnehmer für seine Tätigkeit von Dritten ein Trinkgeld erhält. Trinkgeld ist ein Geldbetrag, den ein Dritter ohne rechtliche Verpflichtung dem Arbeitnehmer zusätzlich zu einer dem Arbeitgeber geschuldeten Leistung zahlt.
In dem Zusammenhang könnte man es vielleicht auch mal darauf anlegen und nach bzw. während des "Probearbeitens" auf Festeinstellung bzw. Gehalt zu klagen.Ein befristeter Arbeitsvertrag muss schriftlich abgeschlossen werden.
(1) Die Befristung eines Arbeitsvertrages ist zulässig, wenn sie durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt ist. Ein sachlicher Grund liegt insbesondere vor, wenn...
5. die Befristung zur Erprobung erfolgt,


Nachteil, Arbeitsgerichte muss man in Vorkasse bezahlen, hier gibt es keine Gerichtskostenbeihilfe!


Das hat mein Anwalt gefunden, und mir aufgetragen... Soll ich dir seine Karte geben?@1Bratwurstbitte: Wo hast du das mit den drei Monaten gefunden?...
Du hast vollkommen Recht mit deinen Ausführungen, ich wollte darauf hinaus, dass ich mal gehört habe, dass Gerichtskostenbeihilfe wie Sozialhilfe gesehen wird... Wenn wir beim Thema Arbeitsrecht sind, wäre hier eigentlich nur der Fall, dass man sofort sein erstes Gehalt nicht erhalten hat interessant bzw. ein Sonderfall... Wenn man einen "Vollzeit-Job 8,50€" hat, kann man auch solche Kosten in Raten abstottern, wenn man verliert...Ne, bei Arbeitsgerichten wird keine Vorkasse verlangt! Besser noch: Wenn es zu keinem Urteil kommt (Prozess wird mit Vergleich beendet) gibt es gar keine Gerichtskosten. Warum keine Prozesskostenbeihilfe möglich sein sollte weiß ich auch nicht...
Moment. Sie fängt da an zu arbeiten damit besteht ein Arbeitsverhältnis. Schwarzarbeit wird das erst, wenn sie das Arbeitsverhältnis gegenüber dem Finanzamt verschweigt, sie kann sich doch höchstens bei der nächsten Steuererklärung strafbar machen oder sehe ich das falsch?Dadurch wird deine Bekannte für den Rest des Arbeitsverhältnisses darauf beschränkt sein alle Probleme betreffend des Arbeitsverhältnis nur mit ihrem Arbeitgeber klären zu können, denn zöge sie vor Gericht würde die Schwarzarbeit dazu führen dass auch sie sich strafbar gemacht hat und (mind.) Steuern nachzahlen muss.
Das habe ich eben nicht verstanden, welche Mitwirkung des AN meinst du?Der Arbeitgeber kann gegenüber dem Finanzamt die Nichtzahlung des Mindestlohns nur unter aktiver Mitwirkung der Arbeitnehmerin verschleiern, dann haben wir es aber mMn mit Schwarzarbeit zu tun.
Naja, wenn sie schwarz arbeitet sicherlich schon wenn das raus kommt.Whatever, im Zweifelsfall gibt es wahrscheinlich keine Sanktionen für sie als Arbeitnehmerin.

Ich finde die Diskussion und die Denkanstöße aber trotzdem ziemlich interessant und bin froh, mehr darüber erfahren zu haben!
- ja nicht) mal ausklammert.