Kenobi van Gin
Brillenschlange
Und was sagst du erstmal selber dazu? Das ist doch lange nicht das Schlimmste, wenn die das dann doof finden.etzt kannst du im schlechtesten Fall jemanden überfahren - was glaubst du was die 9 anderen dazu sagen?
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Und was sagst du erstmal selber dazu? Das ist doch lange nicht das Schlimmste, wenn die das dann doof finden.etzt kannst du im schlechtesten Fall jemanden überfahren - was glaubst du was die 9 anderen dazu sagen?
Nur wenn dann plötzlich erstmal eine Scheibe eingeschlagen wurde würde ich persönlich Vollgas geben ohne Rücksicht auf die Angreifer. Da ist mir mein eigenes Leben zu kostbar um es aufs Spiel zu setzen.
Falls sich das auf meinen Post bezog: So meinte ich das auch gar nicht. Aber wenn dich ein paar Besoffene bedrängen, du langsam losfährst und dabei wer davon unglücklich stürzt, so dass du ihn überfährst oder er danach querschnittsgelähmt ist, dann kann ich mir nur schwerlich vorstellen, dass mich das unberührt lassen würde.Und in einem Gefahrenmoment gibt es was wichtigeres als die gefahr gerichtet zu werden, da wäre mir das Leben wichtiger als abzuwägen was angemessen ist und dafür mit dem Leben zu zahlen.
Ja ist es....Hey
dieser Fall ist nur spekulativ, jedoch kann ich mir vorstellen dass sowas schon einmal vorgekommen ist.
Gericht spricht Neonazi nach Auto-Attacke auf Linken frei
Die Szene spielte sich im Oktober vergangenen Jahres im südbadischen Riegel am Rande einer rechtsextremen Veranstaltung ab. Ein 29-jähriger Neonazi - Mitglied der "Kameradschaft Südsturm Baden" - sitzt auf einem Parkplatz in seinem Auto. Dann kommt eine Gruppe von Anhängern aus dem linken Spektrum auf ihn zu, vermummt und vermutlich mit einer Flasche Reizgas bewaffnet. Der Rechtsextremist startet den Motor und rast auf die Gruppe zu. Ein 22 Jahre alter Mann wird von dem Auto erfasst und schwer verletzt.
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Selber mal gelesen?vorhandene Infos gelesen?
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alles andere ist dann Ermessenssache des Gerichtes.
Wir haben in Deutschland einen recht weit gefassten Notwehrparagraphen der auch nichts mit "angemessener Reaktion" enthält.
Allein aus der Formulierung heraus ergibt sich schon die Angemessenheit einer Reaktion. Wenn Klitschko einem Dreijährigen was auf die kleine Kauleiste haut, weil der ihn gegen das Knie boxt (sehr frei nach V. Pispers), ist das keine erforderliche Verteidigung (angemessene Reaktion) mehr.(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
Damit wäre ich aber vorsichtig. Nach Absatz 2 soll ein gegenwärtiger rechtswidrigen Angriff "von sich oder einem anderen" abgewehrt werden. Ein Auto ist aber bekanntlich eine Sache und keine Person.Bereits das Beschädigen des Fahrzeugs, wie es in der Situation gegeben ist, stellt einen Angriff dar und ermöglicht so die Notwehr. Bei Notwehr muss nicht Lebensgefahr o.ä. bestehen.

der anlass zu der eingangsfrage duerfte wohl dieses ereignis gewesen sein:You do not have permission to view link please Anmelden or Registrieren
das sehe ich genauso.
Vorher am besten auch mal mit dem Handy ein paar Fotos machen, falls möglich, könnte durchaus auch etwas abschrecken.
Allerdings, je nachdem in welchen Gegenden man sich so aufhält, dürfte das alles sehr, sehr theoretisch sein, ein Glück ist unser Land deutlich sicherer als es uns die Medien gerne weiß machen wollen.
Das ist überhaupt keine Verteidigung, weil ein Dreijähriger für einen erwachsenen Mann wohl kaum eine ernsthafte Gefahr darstellt. Insofern hinkt der Vergleich stark.Wenn Klitschko einem Dreijährigen was auf die kleine Kauleiste haut, weil der ihn gegen das Knie boxt (sehr frei nach V. Pispers), ist das keine erforderliche Verteidigung (angemessene Reaktion) mehr.
Coram iudice et in alto mari sumus in manu Dei (Vor dem Richter und auf hoher See sind wir in Gottes Hand)
Damit wäre ich aber vorsichtig. Nach Absatz 2 soll ein gegenwärtiger rechtswidrigen Angriff "von sich oder einem anderen" abgewehrt werden. Ein Auto ist aber bekanntlich eine Sache und keine Person.
Der Rentner aus Sittensen wurde zunächst auch wegen Notwehr freigesprochen, dann wurde aber Anklage wegen Totschlags erhoben.
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Und so etwas wie Angemessenheit gibt es ebenfalls nicht
§ 32 Notwehr
(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
Notwehrhandlung
1. Erforderlichkeit
Erforderlich ist diejenige Verteidigungshandlung, die einerseits geeignet ist, den Angriff sofort und endgültig zu beenden und andererseits das relativ mildeste Gegenmittel.
Geeignet ist jede Abwehrmaßnahme, die nach dem Grundgedanken des Notwehrrechts sinnvoll ist und dem Angriff wenigstens ein Hindernis in den Weg legt.
Die Notwehrhandlung darf sich nur gegen den Angreifer richten, nicht gegen die Rechtsgüter Dritter.
§ 32 StGB setzt keine Güterproportionalität voraus, d. h. die Tötung eines Angreifers kann beim Versagen aller sonst in Betracht kommenden Abwehrmöglichkeiten auch zur Verteidigung von Sachwerten zulässig sein.

Und wie viele Möglichkeiten fallen dir in so einer Situation in Bruchteilen einer Sekunde ein?Verteidigung die erforderlich ist, das ist eine Einschränkung. Nicht immer ist alles was dir gerade einfällt erforderlich um die Notlage abzuwenden.
Naja, wie viele Leute außerhalb des Staatsdienstes (Zoll und Polizei) laufen denn mit großkalibrigen Waffen in der Tasche rum?Wie viele Leute außerhalb irgendwelcher Spezialeinheiten können denn in so einer Situation mit einer rückstoßstarken Faustfeuerwaffe präzise Schüsse abgeben?
Naja, wie viele Leute außerhalb des Staatsdienstes (Zoll und Polizei) laufen denn mit großkalibrigen Waffen in der Tasche rum?