keinbenutzername
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?
wenn aber keine Adresse bekannt ist und man gar nicht weiß wer die Seite betreibt.
Um diese Art der Ermittlungen geht es ja.
Der Strafantrag wird gegen den Betreiber der Seite gestellt denke ich, auch wenn der unbekannt ist.
Wäre ja noch besser wenn man nur dann einen Strafantrag stellen könnte wenn man den Beschuldigten schon direkt mit Namen benennen kann.
wenn aber keine Adresse bekannt ist und man gar nicht weiß wer die Seite betreibt.
Um diese Art der Ermittlungen geht es ja.
Der Strafantrag wird gegen den Betreiber der Seite gestellt denke ich, auch wenn der unbekannt ist.
Wäre ja noch besser wenn man nur dann einen Strafantrag stellen könnte wenn man den Beschuldigten schon direkt mit Namen benennen kann.

