• Hallo liebe Userinnen und User,

    nach bereits längeren Planungen und Vorbereitungen sind wir nun von vBulletin auf Xenforo umgestiegen. Die Umstellung musste leider aufgrund der Serverprobleme der letzten Tage notgedrungen vorverlegt werden. Das neue Forum ist soweit voll funktionsfähig, allerdings sind noch nicht alle der gewohnten Funktionen vorhanden. Nach Möglichkeit werden wir sie in den nächsten Wochen nachrüsten. Dafür sollte es nun einige der Probleme lösen, die wir in den letzten Tagen, Wochen und Monaten hatten. Auch der Server ist nun potenter als bei unserem alten Hoster, wodurch wir nun langfristig den Tank mit Bytes vollgetankt haben.

    Anfangs mag die neue Boardsoftware etwas ungewohnt sein, aber man findet sich recht schnell ein. Wir wissen, dass ihr alle Gewohnheitstiere seid, aber gebt dem neuen Board eine Chance.
    Sollte etwas der neuen oder auch gewohnten Funktionen unklar sein, könnt ihr den "Wo issn da der Button zu"-Thread im Feedback nutzen. Bugs meldet ihr bitte im Bugtracker, es wird sicher welche geben die uns noch nicht aufgefallen sind. Ich werde das dann versuchen, halbwegs im Startbeitrag übersichtlich zu halten, was an Arbeit noch aussteht.

    Neu ist, dass die Boardsoftware deutlich besser für Mobiltelefone und diverse Endgeräte geeignet ist und nun auch im mobilen Style alle Funktionen verfügbar sind. Am Desktop findet ihr oben rechts sowohl den Umschalter zwischen hellem und dunklem Style. Am Handy ist der Hell-/Dunkelschalter am Ende der Seite. Damit sollte zukünftig jeder sein Board so konfigurieren können, wie es ihm am liebsten ist.


    Die restlichen Funktionen sollten eigentlich soweit wie gewohnt funktionieren. Einfach mal ein wenig damit spielen oder bei Unklarheiten im Thread nachfragen. Viel Spaß im ngb 2.0.

IP Ermitlung der Behörden - Wie funktionert das?

keinbenutzername

gesperrt

Registriert
21 Juli 2015
Beiträge
3.754
?
wenn aber keine Adresse bekannt ist und man gar nicht weiß wer die Seite betreibt.
Um diese Art der Ermittlungen geht es ja.
Der Strafantrag wird gegen den Betreiber der Seite gestellt denke ich, auch wenn der unbekannt ist.

Wäre ja noch besser wenn man nur dann einen Strafantrag stellen könnte wenn man den Beschuldigten schon direkt mit Namen benennen kann.
 

Janosch

Neu angemeldet

Registriert
6 Aug. 2014
Beiträge
544
Ort
Berlin
?
wenn aber keine Adresse bekannt ist und man gar nicht weiß wer die Seite betreibt.
Um diese Art der Ermittlungen geht es ja.

Dann kann aber auch kein Strafantrag gestellt werden. Da müsste der Besitzer der Urheberrechte eben erstmal durch entsprechende Firmen oder Kanzleien ermitteln lassen, um wen es sich dabei handelt. Das wird sicher nicht die Staatsanwaltschaft für ihn tun.
 

bevoller

Neu angemeldet

Registriert
4 Aug. 2013
Beiträge
1.481
Gewerbsmäßig bedeutet mit der Absicht Gewinn zu erzielen.
Nicht im Fall von Urheberrechtsverletzungen. Dort kommt es nach gängiger Rechtsprechung nicht auf eine Gewinnerzielungsabsicht im eigentliche Sinne an.
Das LG Oldenburg hält gemäß Beschl. v. 15.9.08 - 5 O 2421/08 schon allein die Benutzung einer Tauschbörse für ein "gewerbliches Ausmaß", die meisten Gerichte machen einen bestimmten Zeitraum abhängig von der Beurteilung.
(OLG Köln Beschl. v. 4.6.09 - 6 W 46/09, OLG Köln Beschl. v. 5.10.2010 - 6 W 82/10, OLG Schleswig Beschl. v. 5.2.2010 - 6 W 26/09, OLG Karlsruhe, Beschl. v. 1.9.09 - 6 W 47/09)

Das OLG Oldenburg Beschl. v. 1.12.08 - 1 W 76/08 und das LG Bielefeld Beschl. v. 20.3.09 - 4 OH 49/09 gehören mittlerweile wohl eher zu den Ausnahmen, die nicht zwangsläufig ein gewerbsmäßiges Ausmaß annehmen.
 

BurnerR

Bot #0384479

Registriert
20 Juli 2013
Beiträge
5.509
Dann kann aber auch kein Strafantrag gestellt werden. Da müsste der Besitzer der Urheberrechte eben erstmal durch entsprechende Firmen oder Kanzleien ermitteln lassen, um wen es sich dabei handelt. Das wird sicher nicht die Staatsanwaltschaft für ihn tun.

Genau umgekehrt, oder nicht? Das war doch früher genau das Ding, oder nicht?
Sie haben einen Strafantrag gestellt, von dem sie wussten, dass er eingestellt wird. Die Staatsanwaltschaft ermittelt in Zuge dessen über die IP dann aber den Nutzer, was im Rahmen des Zivilrechts nicht möglich gewesen wäre. Durch Akteneinsicht kriegen sie dann Name und Adresse und können so zivilrechtlich Abmahnen.

Davon ab:
Strafantrag nur mit Name und Adresse wäre doch auch arg seltsam.
 

keinbenutzername

gesperrt

Registriert
21 Juli 2015
Beiträge
3.754
Dann kann aber auch kein Strafantrag gestellt werden. Da müsste der Besitzer der Urheberrechte eben erstmal durch entsprechende Firmen oder Kanzleien ermitteln lassen, um wen es sich dabei handelt. Das wird sicher nicht die Staatsanwaltschaft für ihn tun.

Das ist schlichtweg falsch.
 

Shodan

runs on biochips

Registriert
14 Juli 2013
Beiträge
661
Ort
Citadel Station
Sitz gewöhnlich in einem Hinterzimmer des jeweiligen Telekomladens.
Heute bevorzugen es die Behörden ein paar ihrer Maschinen dort hin zu stellen (-> G10Gesetz). Die haben wir Steuerzahler auch bezahlt (-> VDS). Das Innenministerium dürfte die Rechnung noch haben, und im Ausschreibungsarchiv findet sich vielleicht auch was. Wobei ich mich erinnere, dass es einen Deal zwischen ISP und Staat gab, dass erstere Technik kaufen und letzterer sie bezahlt. Hat mal jemand nachgesehen, ob die Maschinen auch geliefert und integriert wurden? Vielleicht wurden die ja unterschlagen xD
 

virtus

Gehasst

Registriert
24 Apr. 2015
Beiträge
1.689
Ort
AUF DEM MOND
Nicht im Fall von Urheberrechtsverletzungen. Dort kommt es nach gängiger Rechtsprechung nicht auf eine Gewinnerzielungsabsicht im eigentliche Sinne an.
Ich kenne nur eine Definition von gewerbsmäßig und wüsste auch nicht, dass es im Gesetz unterschiedliche Definitionen für gewerbsmäßiges Handeln gibt. Ich glaube aber auch, dass wir da gerade aneinander vorbei reden.. So oder so war meine Ausführung zu gewerbsmäßig ja auch auf den entsprechenden Beitrag bezogen. ;)
 

bevoller

Neu angemeldet

Registriert
4 Aug. 2013
Beiträge
1.481
Na da bin ich aber mal auf deine Erklärung gespannt... :rolleyes:


Ich kenne nur eine Definition von gewerbsmäßig und wüsste auch nicht, dass es im Gesetz unterschiedliche Definitionen für gewerbsmäßiges Handeln gibt. Ich glaube aber auch, dass wir da gerade aneinander vorbei reden..
Ich auch - deshalb reden wir auch gar nicht so weit aneinander vorbei. Ganz konkret sehe ich nach bisheriger Definition der Gerichte überhaupt keinen Hinweis auf irgend etwas gewerbliches - so lange es Privatpersonen betrifft, die sich einfach vom OCH oder in einer Tauschbörse einen Kinofilm herunterladen.
 
Oben