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classic sonic
Ich habe seit 2007 einen 1&1 VServer (VServer+Domain) Vertag. Ursprünglich für ein Startup geplant, wurde dieser VServer nie genutzt und liegt seit Jahren "brach".
Ich habe den Vertrag zweimal im 1und1 Kontrollzenter gekündigt. Das erste mal im Jahre 2009, das zweite mal im Jahre 2011. Es wurde jeweils immer eine schriftliche Bestätigung innerhalb von 7 Tagen gefordert, die ich dann immer vergaß/kein Fax zur Hand hatte, der Vertrag lief somit immer weiter.
Da die Kündigungsfrist immer 12 Monate bestand, dachte ich mir etwa: "ach Mist, kündigst dann zeitnahe normal wenn gerade ein Fax parat hast". 30,00 € pro Quartal werden seit Anbeginn per Lastschriftverfahren abgebucht.
Aktuell hat das Landgericht München entschieden: "Internetdienste müssen Kündigung Elektronisch/per E-Mail akzeptieren"
http://www.golem.de/news/landgerich...igung-per-e-mail-akzeptieren-1403-105220.html
Somit sollte bereits meine erste Kündigung aus 2009 den Vertrag aufgehoben haben. Jedoch habe ich noch die Eingangsbestätigung der Kündigung aus dem Jahre 2011 in meinem eMail Postfach.
eMail Inhalt
Ist somit meine Kündigung rechtes gewesen, da ich auch eine Bestätigung des Kündigungseingangs per eMail erhalten habe? Könnte ich die somit zu unrecht per Lastschrift eingezogenen Beträge zumindest für 2012 und 2013 zurückverlangen? Wäre ich zusätzlich sofort aus dem Vertrag raus und muss keine künftigen Quartalszahlungen tätigen?
Ist das vom Landgericht München gefallene Urteil ein "Grundsatzurteil"? Sicherlich wird man noch eine mögliche Revision abwarten müssen, die sich noch Monate hinziehen kann. Sofern ich in dieser Zeit mein Vertrag nochmals Kündige, könnte womöglich die mögliche Rückforderung der letzten zwei Jahre unmöglich werden oder?
Ich habe den Vertrag zweimal im 1und1 Kontrollzenter gekündigt. Das erste mal im Jahre 2009, das zweite mal im Jahre 2011. Es wurde jeweils immer eine schriftliche Bestätigung innerhalb von 7 Tagen gefordert, die ich dann immer vergaß/kein Fax zur Hand hatte, der Vertrag lief somit immer weiter.
Da die Kündigungsfrist immer 12 Monate bestand, dachte ich mir etwa: "ach Mist, kündigst dann zeitnahe normal wenn gerade ein Fax parat hast". 30,00 € pro Quartal werden seit Anbeginn per Lastschriftverfahren abgebucht.
Aktuell hat das Landgericht München entschieden: "Internetdienste müssen Kündigung Elektronisch/per E-Mail akzeptieren"
http://www.golem.de/news/landgerich...igung-per-e-mail-akzeptieren-1403-105220.html
Somit sollte bereits meine erste Kündigung aus 2009 den Vertrag aufgehoben haben. Jedoch habe ich noch die Eingangsbestätigung der Kündigung aus dem Jahre 2011 in meinem eMail Postfach.
eMail Inhalt
Betreff: Ihre Kündigung vom XX. Dezember 2011
Von: "Kündigungsbearbeitung 1&1" <kuendigungsbearbeitung@1und1.de>
An: XXXXX@XXXXX.de
Kundennummer: XYXYXYXYXYX
Vertrag: XYXYXYXYX
Bearbeitungsnr.: K-XYXYXYXYXYX-X
Hallo Herr XXXXXXXXX,
wir haben den Kündigungswunsch zu Ihrem Vertrag YXYXYXYXYXYX
zur Kenntnis genommen. Die Kündigung der Domains/Optionen wird soeben in unseren Systemen fristgerecht vorgemerkt.
Bitte beachten Sie, dass die Kündigung erst mit Eintreffen der
schriftlichen Bestätigung wirksam wird. Senden Sie uns daher bitte
innerhalb der nächsten 7 Tage das unterschriebene Bestätigungsformular
zurück.
Dieses können Sie ganz einfach unter https://vertrag.1und1.de ausdrucken.
Klicken Sie dazu nach dem Einloggen in der oberen Navigationsleiste auf
"Kündigungsstatus".
Sofern Sie Ihre Kündigung stornieren möchten, können Sie dies an dieser
Stelle ebenfalls online durchführen.
Ohne das Bestätigungsformular wird Ihre Kündigung automatisch nach Ablauf
der oben genannten Frist zurückgenommen.
Mit freundlichen Grüßen aus Karlsruhe
Ihr WebHosting-Team
1&1 Internet AG
--
1&1 Internet AG
Elgendorfer Straße 57
56410 Montabaur
Amtsgericht Montabaur HRB 6484
Vorstand: Henning Ahlert, Ralph Dommermuth, Matthias Ehrlich, Robert Hoffmann, Markus Huhn, Hans-Henning Kettler, Dr. Oliver Mauss, Jan Oetjen
Aufsichtsratsvorsitzender: Michael Scheeren
Von: "Kündigungsbearbeitung 1&1" <kuendigungsbearbeitung@1und1.de>
An: XXXXX@XXXXX.de
Kundennummer: XYXYXYXYXYX
Vertrag: XYXYXYXYX
Bearbeitungsnr.: K-XYXYXYXYXYX-X
Hallo Herr XXXXXXXXX,
wir haben den Kündigungswunsch zu Ihrem Vertrag YXYXYXYXYXYX
zur Kenntnis genommen. Die Kündigung der Domains/Optionen wird soeben in unseren Systemen fristgerecht vorgemerkt.
Bitte beachten Sie, dass die Kündigung erst mit Eintreffen der
schriftlichen Bestätigung wirksam wird. Senden Sie uns daher bitte
innerhalb der nächsten 7 Tage das unterschriebene Bestätigungsformular
zurück.
Dieses können Sie ganz einfach unter https://vertrag.1und1.de ausdrucken.
Klicken Sie dazu nach dem Einloggen in der oberen Navigationsleiste auf
"Kündigungsstatus".
Sofern Sie Ihre Kündigung stornieren möchten, können Sie dies an dieser
Stelle ebenfalls online durchführen.
Ohne das Bestätigungsformular wird Ihre Kündigung automatisch nach Ablauf
der oben genannten Frist zurückgenommen.
Mit freundlichen Grüßen aus Karlsruhe
Ihr WebHosting-Team
1&1 Internet AG
--
1&1 Internet AG
Elgendorfer Straße 57
56410 Montabaur
Amtsgericht Montabaur HRB 6484
Vorstand: Henning Ahlert, Ralph Dommermuth, Matthias Ehrlich, Robert Hoffmann, Markus Huhn, Hans-Henning Kettler, Dr. Oliver Mauss, Jan Oetjen
Aufsichtsratsvorsitzender: Michael Scheeren
Ist somit meine Kündigung rechtes gewesen, da ich auch eine Bestätigung des Kündigungseingangs per eMail erhalten habe? Könnte ich die somit zu unrecht per Lastschrift eingezogenen Beträge zumindest für 2012 und 2013 zurückverlangen? Wäre ich zusätzlich sofort aus dem Vertrag raus und muss keine künftigen Quartalszahlungen tätigen?
Ist das vom Landgericht München gefallene Urteil ein "Grundsatzurteil"? Sicherlich wird man noch eine mögliche Revision abwarten müssen, die sich noch Monate hinziehen kann. Sofern ich in dieser Zeit mein Vertrag nochmals Kündige, könnte womöglich die mögliche Rückforderung der letzten zwei Jahre unmöglich werden oder?