Internetdienste müssen Kündigung per E-Mail akzeptieren, auch rückwirkend?

memcpy

classic sonic
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14 Juli 2013
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Angel Island
Ich habe seit 2007 einen 1&1 VServer (VServer+Domain) Vertag. Ursprünglich für ein Startup geplant, wurde dieser VServer nie genutzt und liegt seit Jahren "brach".

Ich habe den Vertrag zweimal im 1und1 Kontrollzenter gekündigt. Das erste mal im Jahre 2009, das zweite mal im Jahre 2011. Es wurde jeweils immer eine schriftliche Bestätigung innerhalb von 7 Tagen gefordert, die ich dann immer vergaß/kein Fax zur Hand hatte, der Vertrag lief somit immer weiter.
Da die Kündigungsfrist immer 12 Monate bestand, dachte ich mir etwa: "ach Mist, kündigst dann zeitnahe normal wenn gerade ein Fax parat hast". 30,00 € pro Quartal werden seit Anbeginn per Lastschriftverfahren abgebucht.

Aktuell hat das Landgericht München entschieden: "Internetdienste müssen Kündigung Elektronisch/per E-Mail akzeptieren"


Somit sollte bereits meine erste Kündigung aus 2009 den Vertrag aufgehoben haben. Jedoch habe ich noch die Eingangsbestätigung der Kündigung aus dem Jahre 2011 in meinem eMail Postfach.

eMail Inhalt
Betreff: Ihre Kündigung vom XX. Dezember 2011
Von: "Kündigungsbearbeitung 1&1" <kuendigungsbearbeitung@1und1.de>
An: XXXXX@XXXXX.de

Kundennummer: XYXYXYXYXYX
Vertrag: XYXYXYXYX
Bearbeitungsnr.: K-XYXYXYXYXYX-X


Hallo Herr XXXXXXXXX,

wir haben den Kündigungswunsch zu Ihrem Vertrag YXYXYXYXYXYX
zur Kenntnis genommen. Die Kündigung der Domains/Optionen wird soeben in unseren Systemen fristgerecht vorgemerkt.

Bitte beachten Sie, dass die Kündigung erst mit Eintreffen der
schriftlichen Bestätigung wirksam wird. Senden Sie uns daher bitte
innerhalb der nächsten 7 Tage das unterschriebene Bestätigungsformular
zurück.
Dieses können Sie ganz einfach unter ausdrucken.
Klicken Sie dazu nach dem Einloggen in der oberen Navigationsleiste auf
"Kündigungsstatus".

Sofern Sie Ihre Kündigung stornieren möchten, können Sie dies an dieser
Stelle ebenfalls online durchführen.

Ohne das Bestätigungsformular wird Ihre Kündigung automatisch nach Ablauf
der oben genannten Frist zurückgenommen.


Mit freundlichen Grüßen aus Karlsruhe

Ihr WebHosting-Team
1&1 Internet AG



--

1&1 Internet AG
Elgendorfer Straße 57
56410 Montabaur

Amtsgericht Montabaur HRB 6484

Vorstand: Henning Ahlert, Ralph Dommermuth, Matthias Ehrlich, Robert Hoffmann, Markus Huhn, Hans-Henning Kettler, Dr. Oliver Mauss, Jan Oetjen
Aufsichtsratsvorsitzender: Michael Scheeren

Ist somit meine Kündigung rechtes gewesen, da ich auch eine Bestätigung des Kündigungseingangs per eMail erhalten habe? Könnte ich die somit zu unrecht per Lastschrift eingezogenen Beträge zumindest für 2012 und 2013 zurückverlangen? Wäre ich zusätzlich sofort aus dem Vertrag raus und muss keine künftigen Quartalszahlungen tätigen?

Ist das vom Landgericht München gefallene Urteil ein "Grundsatzurteil"? Sicherlich wird man noch eine mögliche Revision abwarten müssen, die sich noch Monate hinziehen kann. Sofern ich in dieser Zeit mein Vertrag nochmals Kündige, könnte womöglich die mögliche Rückforderung der letzten zwei Jahre unmöglich werden oder? :unknown:
 
Grundsatzurteile gibt es im deutschen Recht im Allgemeinen nicht. Selbst wenn der Bundesgerichtshof ein sogenanntes Grundsatzurteil fällt, können einzelne Gerichte immer noch frei entscheiden (auch wenn es dann in der Revision aufgehoben wird). Ein Case Law wie im anglo-amerikanischen Rechtskreis gibt es bei uns aber nicht.

Da 1&1 auch nach dem Urteil deine Rechtsauffassung (beziehungsweise die des Gerichtes) nicht einfach übernehmen wird, gilt der Vertrag nicht einfach als gekündigt. Du kannst aber mal nachfragen, ob sie deine Kündigung von 2009 bzw. 2011 nachträglich anerkennen.

Da die Verjährungsfrist im Zivilrecht in der Regel bei drei Jahren liegt, ist der Vorfall im Jahr 2009 außerdem schon verjährt (und der aus dem Jahr 2011 kurz davor). Du hast also auch (bald) keine Möglichkeit mehr, die Beiträge zurück zu klagen.

Rufe am besten mal an oder frage per E-Mail nach, ob man sich nicht einigen kann und du jetzt außerhalb der Kündigungsfrist den Vertrag auflösen kannst, damit du zumindest die Quartale bis zum nächstmöglichen Kündigungstermin nicht zahlen musst.

Allerdings ist 1&1 kein Online-Dienst sondern ein Service-Provider. Das Urteil ist also sowieso nicht 1:1 auf deinen Fall übertragbar. Außerdem habe ich kurz die Urteilsbegründung überflogen und meiner Auffassung nach hat das Gericht nicht beanstandet, dass das die Kündigung schriftlich erfolgen soll, sondern dass in der Kündigung "Elemente" (Benutzername, etc.) genannt werden müssen, damit die Kündigung rechtens wird. Das schriftlich ist meiner Meinung nach nur deshalb rausgeflogen, weil damit die ganze Klausel unwirksam wurde. (Ich habe allerdings auch kaum mehr als einen Blick darauf geworfen).
An die Auslegung von dem Gesetz selbst wage ich mich an dieser Stelle lieber mal nicht.

Insgesamt müsstest du also wahrscheinlich Klagen müssen, um an dein Geld zu kommen. Und auch dann wäre nicht sicher, dass das Gericht dir Recht gibt.

Ich an deiner Stelle würde 60 Cent in eine Briefmarke investieren und zum nächstmöglichen Zeitpunkt kündigen. Adlerdings erst nachdem ich da mal angerufen und um Kulanz gebeten habe.

Ich bin allerdings kein Jurist sondern nur häufig dazu gezwungen mich in juristische Themen einzulesen (und auch dabei habe ich Hilfe von "echten" Juristen). Da es bei dir immerhin um 120 Euro pro Jahr geht, solltest du vielleicht mal eine Verbraucherzentrale oder einen Anwalt um Rat fragen, wenn sich hier niemand mehr meldet, der besser Bescheid weiß.
 
Zuletzt bearbeitet:
Es wurde jeweils immer eine schriftliche Bestätigung innerhalb von 7 Tagen gefordert, die ich dann immer vergaß/kein Fax zur Hand hatte, der Vertrag lief somit immer weiter.

Selber Schuld. Hättest du dir diese Bestätigung einfach in dein E-Mail-Postfach gespeichert, zum nächsten Internet-Laden und ausgedruckt und per Einschreiben und Rückschein abgeschickt, dann wäre die Sache erledigt und du wärst nicht um hunderte Euros leicher. Ich weiß ist doof von 1&1, dass die deine Kündigung bestätigt haben wollen, aber nächste mal weißt du ja welchen Anbieter und nicht nehmen wirst ;-)
 
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