• Hallo liebe Userinnen und User,

    nach bereits längeren Planungen und Vorbereitungen sind wir nun von vBulletin auf Xenforo umgestiegen. Die Umstellung musste leider aufgrund der Serverprobleme der letzten Tage notgedrungen vorverlegt werden. Das neue Forum ist soweit voll funktionsfähig, allerdings sind noch nicht alle der gewohnten Funktionen vorhanden. Nach Möglichkeit werden wir sie in den nächsten Wochen nachrüsten. Dafür sollte es nun einige der Probleme lösen, die wir in den letzten Tagen, Wochen und Monaten hatten. Auch der Server ist nun potenter als bei unserem alten Hoster, wodurch wir nun langfristig den Tank mit Bytes vollgetankt haben.

    Anfangs mag die neue Boardsoftware etwas ungewohnt sein, aber man findet sich recht schnell ein. Wir wissen, dass ihr alle Gewohnheitstiere seid, aber gebt dem neuen Board eine Chance.
    Sollte etwas der neuen oder auch gewohnten Funktionen unklar sein, könnt ihr den "Wo issn da der Button zu"-Thread im Feedback nutzen. Bugs meldet ihr bitte im Bugtracker, es wird sicher welche geben die uns noch nicht aufgefallen sind. Ich werde das dann versuchen, halbwegs im Startbeitrag übersichtlich zu halten, was an Arbeit noch aussteht.

    Neu ist, dass die Boardsoftware deutlich besser für Mobiltelefone und diverse Endgeräte geeignet ist und nun auch im mobilen Style alle Funktionen verfügbar sind. Am Desktop findet ihr oben rechts sowohl den Umschalter zwischen hellem und dunklem Style. Am Handy ist der Hell-/Dunkelschalter am Ende der Seite. Damit sollte zukünftig jeder sein Board so konfigurieren können, wie es ihm am liebsten ist.


    Die restlichen Funktionen sollten eigentlich soweit wie gewohnt funktionieren. Einfach mal ein wenig damit spielen oder bei Unklarheiten im Thread nachfragen. Viel Spaß im ngb 2.0.

Hundeabwehr - praktische Anmerkungen

Status
Für weitere Antworten geschlossen.

SilverSurfer0

Neu angemeldet

Registriert
21 Juli 2013
Beiträge
16
Rechtliche Anmerkungen:
-Notwehr ist diejenige Maßnahme, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff auf sich, einen anderen oder das Eigentum abzuwehren
(Gefahr ist durch absehbares Anspringen gegeben, die Maßnahme muss verhältnismäßig sein)
-In Hundehalterverordnungen ist das erkennbare gefährliche Anspringen durch Hunde meist mit Bußgeld bis zu 500 Euro angedroht, also keine Bagatelle - der Ansatz dazu reicht, man muss nicht warten, bis einem etwas passiert oder zum Beispiel der eigene Hund gebissen wird
-Hausfriedensbruch kann nur durch einen Menschen begangen werden, wenn er unbefugt eindringt

Sachlich:
-Elektroschocker sind ungeeignet, weil keine Distanzwaffe und die eigene Verletzungsgefahr im 'Nahkampf' groß ist
-Pfefferspray mit Wirkstoff 11 % OCI (wie bei Polizeispray) ist sehr erfolgreich, Spraytyp "Fog" wählen, ist wirksam bis 4 Meter mit einem ca. 50 cm breiten Sprühbereich bei 4 Metern, Inhalt 50 ml, Sprühdauer bis 10 Sekunden.
-Praxiserfahrungen:
1. Man sprüht erstmal kurz vor den anstürmenden Hund, bei selten weiter bestehender Gefährdung auf die Nase (und damit auch in den meist geöffneten Rachen) zielen bei ausgestrecktem Arm, ist viel wirksamer als Augen.
2. Bei uns auf dem Dorf besteht Leinenzwang nur bei gefährlichen Hunden. Davon wird jedoch nicht abgedeckt, dass bei größeren Hunden generell Gefahr durch den seit Urzeiten vererbten Jagdinstinkt besteht. Unsere bisher zwei mittelgroßen Hunde wurden in den letzten 18 Jahren im Schnitt einmal pro Jahr gefährlich angegriffen, was alles ohne eigene Schäden abging. Zweimal musste ich bisher voll draufhalten, die Hunde sind dann 100-200 Meter in Panik davongerannt, erleiden aber keine bleibenden Schäden.
-"Hauptschädlinge" waren in mehr als der Hälfte der Fälle Schäferhunde oder Mischlinge davon, dann Riesenschnauzer, Boxer ..

PS: Ich halte das Anliegen von Philipus II im geschlossenen Beitrag
https://ngb.to/threads/8473-Hundeabwehr-Pfefferspray-Elektroschocker-etc
für berechtigt, Lebewesen dürfen andere Lebewesen NICHT BEDROHEN.
 

Bruder Mad

Pottblach™

Registriert
14 Juli 2013
Beiträge
15.201
Ort
Mitten im Pott!
Und was kann jetzt der Hund dafür, dass Herrchen/Frauchen bei der Erziehung versagt haben?

Ihr habt doch alle zu viele schlechte Filme geschaut oder habt 'nen Knacks weg...
Vielleicht sollte man hier mal 'ne Umfrage starten, wer wirklich schon von einem Hund angegriffen wurde.
 

TheHSA

Design-Söldner

Registriert
14 Dez. 2013
Beiträge
2.644
Und was kann jetzt der Hund dafür, dass Herrchen/Frauchen bei der Erziehung versagt haben?

Rein neutral gefragt - kann man das nicht auch bei Menschen fragen?
"Was kann Tankstellenräuber Ronny dafür, dass die Eltern ihn falsch erzogen haben."

Für den Angegriffenen und Bedrohten spielt die Ursache in dem Moment keine Rolle.
 

War-10-ck

střelec
Veteran

Registriert
14 Juli 2013
Beiträge
5.952
Ort
Schießstand
Im anderen Beitrag gings aber schon darum gegen Tiere Gewalt anzuwenden wenn sie sich nur unbefugt auf dem eigenen oder Firmengrundstück befinden. Das ist ziemlich sicher nicht in Einklang mit dem Notwehrparagraphen zu bringen. Um Angriffe gings da nicht.

Ich wäre da ganz ganz vorsichtig sowas zu benutzen. Kann schnell nach hinten losgehen. Zumindest rechtlich gesehen.
 

Bruder Mad

Pottblach™

Registriert
14 Juli 2013
Beiträge
15.201
Ort
Mitten im Pott!
@ TheHSA:

Der Mensch sollte etwas weiter entwickelt sein und den Denkapparat dahingehend einsetzen können zu unterscheiden, was Recht und was Unrecht ist! Sollte...

Und in den seltensten Fällen ist es ein Angriff, wenn ein Hund jemanden "anspringt"... Wie mein Vorposter schon schrieb, sollte man da sehr gut abwägen, sonst kann es wirklich Probleme geben!

Abgesehen davon: Einen wirklich angreifenden Hund mit Pfefferspray abhalten zu wollen kann auch böse nach hinten losgehen! Der setzt nämlich dann unter Umständen den Schmerz
in Energie nach Vorne um...
 

TheHSA

Design-Söldner

Registriert
14 Dez. 2013
Beiträge
2.644
Und in den seltensten Fällen ist es ein Angriff, wenn ein Hund jemanden "anspringt"...

Obwohl du da Recht hast, kann jemand der den Hund nicht kennt aber berechtigt ein Anspringen als Angriff deuten. Nur der reine unerwünschte Aufenthalt kann nicht als solcher gewertet werden.

Wenn das Herrchen nicht beim Angriff zugegen ist, wird der Hund ja schlecht gegen sein Gegenüber aussagen können - damit kriegt derjenige meistens Recht :(
 

Bruder Mad

Pottblach™

Registriert
14 Juli 2013
Beiträge
15.201
Ort
Mitten im Pott!
Mag sein... Aber ich werfe dann mal Verhältnismäßigkeit in die Runde...

Sonst könnte ich den Fiffi ja auch mit 'nem Messer abmurksen oder so...
Ich mein, klar, kann ich machen... Könnte dann aber u.U. teuer werden...
 

TheHSA

Design-Söldner

Registriert
14 Dez. 2013
Beiträge
2.644
@Bruder Mad:
Muss dir jemand nachweisen können. Aber ich sag mal so - wenn das Herrchen/Frauchen zugegen ist, passiert eigentlich auch nix davon, weder Pfefferspray noch Messer.
 

Bruder Mad

Pottblach™

Registriert
14 Juli 2013
Beiträge
15.201
Ort
Mitten im Pott!
Schon klar...

Aber wie gesagt, es wäre mal interessant zu wissen, wie viele Leute hier wirklich schon mal von einem Hund angegriffen wurden
und wie viele einfach nur so panische Angst vor Hunden haben...
 

TheOnly1

RBTV | ngb | BMG
Veteran

Registriert
14 Juli 2013
Beiträge
8.902
Ort
Zimmer 237
Sonst könnte ich den Fiffi ja auch mit 'nem Messer abmurksen oder so...
Naja...wäre halt Sachbeschädigung, wenn ich mich nicht täusche. Bevor ich drauf gehe, oder zumindest befürchte drauf zu gehen würde ich es schon drauf ankommen lassen rechtlich...
Als Kind hatte ich irgendwie Angst vor Hunden und ich kann jeden verstehen der nicht auf Hunde treffen möchte.
Angst vor Hunden ist genau wie Flugangst oder Höhenangst - es bedarf überhaupt keines tatsächlichen negativen Erlebnis damit man sie hat.

Letztlich ist das aber wohl eine Einzelfallentscheidung, was dann wie verhältnismäßig ist und was nicht. Pfefferspray finde ich eigentlich verhältnismäßig, das wird ja auch "gegen" Menschen eingesetzt und wird den Hund vermutlich nicht umbringen.

Nur damit wir uns da klar verstehen:
Ich rede da wirklich nur vom Eigenschutz im Falle eines tatsächlichen Angriffs durch den Hund und nicht von einem Freifahrschein für Hundehasser.

Ich habe schon Halbstarke beobachtet die einen Hund durch einen Zaun mit (vermutlich) CS-Gas besprüht haben. Sowas geht natürlich gar nicht....

So ganz wirklich verstehe ich den Sinn dieses Threads aber eigentlich gar nicht... :unknown:
 

accC

gesperrt

Registriert
14 Juli 2013
Beiträge
5.250
Wieso kriechen denn plötzlich aus allen Ecken die Tierquäler hervor.
Das Thema wurde geschlossen, weil wir Gewalt gegenüber Tieren hier nicht gerne sehen.

Zu deinem Anliegen: Wenn dich ein Hund wirklich angreift, dann reagierst DU viel zu langsam um dich verteidigen zu können. Der Hund hat dich zu Boden gerissen und dir die Kehle durchgebissen, bevor du das Pfefferspray aus der Tasche gezogen hast.

Würde mal gerne wissen, wo ihr wohnt, dass ihr täglich dem Überlebenskampf mit freilaufenden Killermaschinen ausgesetzt seid. :rolleyes:
 

i_like_ike

NGBler

Registriert
15 Juli 2013
Beiträge
80
Notwehr deckt nach herrschender Meinung nur Angriffe ab, die durch einen Menschen ausgehen. Dies ist bei einem Hundeangriff nicht der Fall. Hier wäre also nicht § 32 (Notwehr) sondern § 34 (Notstand) StGB einschlägig.

Für den Notstand gelten aber schon ganz andere Hürden, damit man sich auf ihn berufen kann. Der Gesetzgeber verlangt, dass dafür eine "gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut" vorliegt. Dies ist weder bei dem Beschmutzen von Kleidung, noch bei einem Verstoß gegen die Hausordnung (Hunde unangeleint auf Betriebsgelände) der Fall.
Anders sähe es aus, wenn man von einem Hund angesprungen wird, von dem die Absicht ausgeht den Angesprungenen zu verletzen, da dann eine unmittelbare Gefahr vorliegen würde. Allerdings muss dann im Zweifel auch bewiesen werden können, dass von dem Hund eine unmittelbare Gefahr ausging (in dubio pro reo gilt natürlich nicht für Notwehr/Notstand).

Wer sich nicht auf einen gerechtfertigten Notstand berufen kann, könnte beispielsweise wegen § 17 Abs. 2 belangt werden. Wobei es dabei allerdings auch wieder stark auf den Einzelfall ankäme.

Ich würde von dem Einsatz von Pfefferspray in dem im anderen Thread geschilderten Fall tunlichst abraten. Selbstjustiz wird in Deutschland nicht gerne gesehen und auch entsprechend hart geahndet. Zielführender wäre es den betreffenden Hundehaltern ein Hausverbot anzudrohen beziehungsweise bei wiederholten Verstoß gegen die Hausordnung ein Hausverbot gegen sie zu verhängen, da sie sich dann wegen Hausfriedensbruch strafbar machen würden. Bei einem Verstoß gegen das Hausverbot kann dann im Rahmen der Notwehr tatsächlich auch Gewalt gegen den Hundeführer angewendet werden.
 
Zuletzt bearbeitet:

TheHSA

Design-Söldner

Registriert
14 Dez. 2013
Beiträge
2.644
Anders sähe es aus, wenn man von einem Hund angesprungen wird, von dem die Absicht ausgeht den Angesprungenen zu verletzen, da dann eine unmittelbare Gefahr vorliegen würde. Allerdings muss dann im Zweifel auch bewiesen werden können, dass von dem Hund eine unmittelbare Gefahr ausging (in dubio pro reo gilt natürlich nicht für Notwehr/Notstand).

Angesprungener: "Der Hund wollte meinen Hals zerfleischen!"
Hund: "Das ist absolut nicht wahr, euer Ehren. Ich habe lautstark und in deutlichem Deutsch verkündet, dass ich dem Herren lediglich das Gesicht ablecken will"
?

Was willst du denn da beweisen? Wenn es keine Zeugen gibt, weil das Herrchen nicht da gewesen ist, gilt dein Wort. Der Hund wird schlecht widersprechen können.
 

NoName1954

gesperrt

Registriert
15 Juli 2013
Beiträge
4.314
Ort
Hessen
Ich halte das Anliegen von Philipus II im geschlossenen Beitrag
https://ngb.to/threads/8473-Hundeabwehr-Pfefferspray-Elektroschocker-etc
für berechtigt, Lebewesen dürfen andere Lebewesen NICHT BEDROHEN.

Noch lange kein Grund für einen zweiten Thread.
Lebewesen dürfen andere Lebewesen auch nicht vorsätzlich schädigen.

So ganz wirklich verstehe ich den Sinn dieses Threads aber eigentlich gar nicht... :unknown:

Soll wohl ein "Tutorial" darstellen oder so. :rolleyes:

Brav, sitz!
 

psychomuffin

Neu angemeldet

Registriert
14 Juli 2013
Beiträge
56
Naja ich behaupte einfach mal das das eigentlich ziemlich leicht erkennbar ist, ob ein Hund einen anspringt weil er Leckerchen oder den Menschen abknutschen oder ob der Hund dich zerfleischen will.
 

Ruby

Just add Sun

Registriert
14 Juli 2013
Beiträge
19.261
Ort
Gallifrey
Und was kann jetzt der Hund dafür, dass Herrchen/Frauchen bei der Erziehung versagt haben?

Ihr habt doch alle zu viele schlechte Filme geschaut oder habt 'nen Knacks weg...
Vielleicht sollte man hier mal 'ne Umfrage starten, wer wirklich schon von einem Hund angegriffen wurde.

Tja, wenn Herrchen "fass" ruft und das Tier kommt zähnefletschend auf dich zu, möchte ich dich erleben. Ich habe es einmal erlebt. Mein Glück war, dass das Tier nicht aggressiv genug war, um mir weh zu tun, obwohl Herrchen das wollte und dabei blöd gelacht hat. Es haben dann noch 2 eingegriffen und Herrchen ist ab mit dem Tier. Da hatte ich echt Glück. Ich kannte den Typen übrigens nicht. Ich hab im Park auf einer Bank gesessen und ein Buch gelesen btw.

Einmal war ich mir nicht sicher, da die beiden Kälber (Deutsche Doggen, die wirklich sehr groß waren) nun aggressiv waren oder nicht, als sie langsam auf mich zu kamen. Vorher hatten sie Frauchen zu Boden gerissen. Ich hab nicht abgewartet, ob die was von mir wollen oder nur einfach bissl rumtraben. Hatte ja noch meinen Schlüssel in der Hand und bin zurück ins Haus.

Gewalt gegen Hunde einsetzen, nur weil sie herumlaufen ist ein absolutes No Go. Wenn einen ein Tier allerdings angreift, darf man sich verteidigen. Und auch nur da!
 

TheHSA

Design-Söldner

Registriert
14 Dez. 2013
Beiträge
2.644
@psychomuffin:
Meistens ja. Aber wenn du an einer Phobie leidest, dann eher nicht.
Trotz der Aussage von i_like_ike gilt in diesem Fall doch in dubio pro reo, einfach weil der Hund keine Gegenaussage machen kann.
 

Ruby

Just add Sun

Registriert
14 Juli 2013
Beiträge
19.261
Ort
Gallifrey
Naja ich behaupte einfach mal das das eigentlich ziemlich leicht erkennbar ist, ob ein Hund einen anspringt weil er Leckerchen oder den Menschen abknutschen oder ob der Hund dich zerfleischen will.

In 99 % aller Fälle: JA.

Ohren angelegt, Schwanz eingekniffen, Augen zu Schlitzen, Zähne fletschen - sind recht deutliche Anzeichen, wenn ein Tier auf einen zurennt. Aber halt nicht in allen Fällen. Muss man halt abwägen.

Aber Schwanzwedelnd, Ohren aufstehend oder normal an der Seite... da will ein Hund nur gestreichelt werden oder mal neugierig schnuppern. Wenn so ein Hund ankommt, einfach Hand hinhalten und schnuppern lassen.
 

TheHSA

Design-Söldner

Registriert
14 Dez. 2013
Beiträge
2.644
@Bruder Mad:
Ich dachte der ganze Thread ist mehr theoretischer Natur.

Ich wurde schonmal auf dem Land von einem jungen Dobermann in die Wade gebissen, als ich klein war (ich war 10-11 Jahre alt). Aber der Hund war eigentlich hochgradig blöde und, wie gesagt, sehr jung. Die Besitzer haben nicht gut genug aufgepasst, kamen aber angelaufen, als sie mich hörten. Mehr als sich zu entschuldigen und den Hund dann sofort anzuleinen haben sie aber auch nicht getan.
Hundeangst habe ich aber deswegen im Verlauf meines Lebens nie gehabt. Ich sage mir immer - wenn ich einen Menschen KO treten kann, dann ja auch einen Köter, wieso sollte ich also Angst vor ihnen haben? Dabei sind die meisten Hunde auch noch sehr liebe Geschöpfe.
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Oben