SilverSurfer0
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- 21 Juli 2013
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Rechtliche Anmerkungen:
-Notwehr ist diejenige Maßnahme, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff auf sich, einen anderen oder das Eigentum abzuwehren
(Gefahr ist durch absehbares Anspringen gegeben, die Maßnahme muss verhältnismäßig sein)
-In Hundehalterverordnungen ist das erkennbare gefährliche Anspringen durch Hunde meist mit Bußgeld bis zu 500 Euro angedroht, also keine Bagatelle - der Ansatz dazu reicht, man muss nicht warten, bis einem etwas passiert oder zum Beispiel der eigene Hund gebissen wird
-Hausfriedensbruch kann nur durch einen Menschen begangen werden, wenn er unbefugt eindringt
Sachlich:
-Elektroschocker sind ungeeignet, weil keine Distanzwaffe und die eigene Verletzungsgefahr im 'Nahkampf' groß ist
-Pfefferspray mit Wirkstoff 11 % OCI (wie bei Polizeispray) ist sehr erfolgreich, Spraytyp "Fog" wählen, ist wirksam bis 4 Meter mit einem ca. 50 cm breiten Sprühbereich bei 4 Metern, Inhalt 50 ml, Sprühdauer bis 10 Sekunden.
-Praxiserfahrungen:
1. Man sprüht erstmal kurz vor den anstürmenden Hund, bei selten weiter bestehender Gefährdung auf die Nase (und damit auch in den meist geöffneten Rachen) zielen bei ausgestrecktem Arm, ist viel wirksamer als Augen.
2. Bei uns auf dem Dorf besteht Leinenzwang nur bei gefährlichen Hunden. Davon wird jedoch nicht abgedeckt, dass bei größeren Hunden generell Gefahr durch den seit Urzeiten vererbten Jagdinstinkt besteht. Unsere bisher zwei mittelgroßen Hunde wurden in den letzten 18 Jahren im Schnitt einmal pro Jahr gefährlich angegriffen, was alles ohne eigene Schäden abging. Zweimal musste ich bisher voll draufhalten, die Hunde sind dann 100-200 Meter in Panik davongerannt, erleiden aber keine bleibenden Schäden.
-"Hauptschädlinge" waren in mehr als der Hälfte der Fälle Schäferhunde oder Mischlinge davon, dann Riesenschnauzer, Boxer ..
PS: Ich halte das Anliegen von Philipus II im geschlossenen Beitrag
https://ngb.to/threads/8473-Hundeabwehr-Pfefferspray-Elektroschocker-etc
für berechtigt, Lebewesen dürfen andere Lebewesen NICHT BEDROHEN.
-Notwehr ist diejenige Maßnahme, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff auf sich, einen anderen oder das Eigentum abzuwehren
(Gefahr ist durch absehbares Anspringen gegeben, die Maßnahme muss verhältnismäßig sein)
-In Hundehalterverordnungen ist das erkennbare gefährliche Anspringen durch Hunde meist mit Bußgeld bis zu 500 Euro angedroht, also keine Bagatelle - der Ansatz dazu reicht, man muss nicht warten, bis einem etwas passiert oder zum Beispiel der eigene Hund gebissen wird
-Hausfriedensbruch kann nur durch einen Menschen begangen werden, wenn er unbefugt eindringt
Sachlich:
-Elektroschocker sind ungeeignet, weil keine Distanzwaffe und die eigene Verletzungsgefahr im 'Nahkampf' groß ist
-Pfefferspray mit Wirkstoff 11 % OCI (wie bei Polizeispray) ist sehr erfolgreich, Spraytyp "Fog" wählen, ist wirksam bis 4 Meter mit einem ca. 50 cm breiten Sprühbereich bei 4 Metern, Inhalt 50 ml, Sprühdauer bis 10 Sekunden.
-Praxiserfahrungen:
1. Man sprüht erstmal kurz vor den anstürmenden Hund, bei selten weiter bestehender Gefährdung auf die Nase (und damit auch in den meist geöffneten Rachen) zielen bei ausgestrecktem Arm, ist viel wirksamer als Augen.
2. Bei uns auf dem Dorf besteht Leinenzwang nur bei gefährlichen Hunden. Davon wird jedoch nicht abgedeckt, dass bei größeren Hunden generell Gefahr durch den seit Urzeiten vererbten Jagdinstinkt besteht. Unsere bisher zwei mittelgroßen Hunde wurden in den letzten 18 Jahren im Schnitt einmal pro Jahr gefährlich angegriffen, was alles ohne eigene Schäden abging. Zweimal musste ich bisher voll draufhalten, die Hunde sind dann 100-200 Meter in Panik davongerannt, erleiden aber keine bleibenden Schäden.
-"Hauptschädlinge" waren in mehr als der Hälfte der Fälle Schäferhunde oder Mischlinge davon, dann Riesenschnauzer, Boxer ..
PS: Ich halte das Anliegen von Philipus II im geschlossenen Beitrag
https://ngb.to/threads/8473-Hundeabwehr-Pfefferspray-Elektroschocker-etc
für berechtigt, Lebewesen dürfen andere Lebewesen NICHT BEDROHEN.