[Politik und Gesellschaft] Homosexuelle Paare dürfen heiraten

Schluss mit Verpartnerungen: Der Bundestag hat heute beschlossen, dass homosexuelle Paare heiraten dürfen – 393 Abgeordnete stimmten dafür, 226 dagegen. Offenbar konnte Angela Merkel die neue Regelung nicht mit ihrem Gewissen vereinbaren, sie stimmte gegen den Gesetzentwurf. 70 Abgeordnete der Union stimmten für die Ehe für Homosexuelle. Zuvor hatten SPD, Grüne und Linke die Abstimmung gegen den Willen von CDU und CSU in den Bundestag gebracht.
Homosexuelle Paare durften bisher nur in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben. Dadurch konnten sie beispielsweise keine Kinder adoptieren, was nur einer Ehe zwischen Mann und Frau vorbehalten war. Bereits im Herbst könnte die Ehe dann auch für Paare mit gleichem Geschlecht gelten, allerdings prüfen Abgeordnete der Union eine Klage vor dem Verfassungsgericht.

Quelle:
 
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Packen wir dann mal wieder nach Karlsruhe. Da bin ich guter Dinge, dass das dort abgeschmettert wird. Aber back to topic.
 
Dorthin wird auch das hier besprochene Gesetz wandern.
Dort könnte es dann eine unangenehme Entscheidung geben, weil man hier eine Wahlkampfveranstaltung abgezogen hat.
 

Bezweifle ich.
Im Grundgesetz Artikel 1 und 3 wird klar von der Würde des Menschen, sowie der Gleichberechtigung geredet.
Es mag dort vorgetragen werden. Aber dass es eine negative Entscheidung gibt, FALLS es überhaupt angenommen wird, bezweifle ich. Auch wäre der Aufschrei dieses Mal auch sehr hoch, ausnahmsweise auch mal im Volk und bei den beschließenden Politikern.
 
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  • #24
Falls das Verfassungsgericht die Ehe für alle verbiete, kann man ja noch das Grundgesetz entsprechend ändern. Da das alles dauert, könnte sogar die Union bis dahin soweit sein...
 
Das sieht aber der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts anders.

Der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, hält die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare für verfassungswidrig.
"Wenn man die Ehe öffnen will, muss man das Grundgesetz ändern", sagte Papier dem SPIEGEL, "das kann der einfache Gesetzgeber nicht machen."

Das Bundesverfassungsgericht hat bis zuletzt in seinen Entscheidungen betont, dass eine Ehe im Sinne des Grundgesetzes nur die "Vereinigung eines Mannes mit einer Frau zu einer auf Dauer angelegten Lebensgemeinschaft ist". Der gewandelte Zeitgeist andere dieses Verfassungsverständnis nicht, so Papier gegenüber dem SPIEGEL.

Darum meinte ich, dass man sich dort womöglich wieder einmal eine Watsche einfangen könnte, weil man aus Gründen des Wahlkampfes einen derartigen Schnellschuss gemacht hat.
 
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Es geht weder um Artikel 1, noch um Artikel 2.
Es geht um Artikel 6 und darum, daß nach Rechtsprechung des BVerfG die Ehe die Verbindung von Mann und Frau ist.

Zuletzt 2013: "Die Ehe als allein der Verbindung zwischen Mann und Frau vorbehaltenes Institut erfährt durch Art. 6 Abs. 1 GG einen eigenständigen verfassungsrechtlichen Schutz."
 
Jo. Das ist eben veraltet, weil es imho (auch WEIL Ehe für alle ist) das in Art. 3 sich schon klärt. Also kann der raus jetzt.
 
Wirst du sie/ihn lieben und ehren bis das Scheidungsjahr abgeschlossen ist? :coffee:


Nach dem Bundesverfassungsgericht gibt es ja zum Glück noch den EGH.
Auch wenn ich in heutige Zeit das Konzept der Ehe an sich überhohlt finde, gibt es IMO keinen guten Grund das den Schwulen und Lesben zu verbieten.

Mich würde allerdings ernsthaft die Gegenargumentation interessieren.
Ich hab in den letzten Tagen nicht ein gutes Argument dagegen gelesen :unknown:
 
Viel mehr als ein paar Bibelzitate darfst du da nicht erwarten...
Sieht man ja daran, dass selbst die Union gespalten ist - da sind eben viele aus Prinzip dagegen.
 
Jo. Das ist eben veraltet, weil es imho (auch WEIL Ehe für alle ist) das in Art. 3 sich schon klärt. Also kann der raus jetzt.

Es gibt keine Ehe für alle. Es gibt lediglich eine Erweiterung für gleichgeschlechtliche Paare.

Nach dem Bundesverfassungsgericht gibt es ja zum Glück noch den EGH.

Das ist nicht nötig. Artikel 6 läßt sich ändern.
 
Das ist nicht nötig. Artikel 6 läßt sich ändern.

393 Abgeordnete stimmten dafür, 226 dagegen

Absolute Zweidrittelmehrheit
Das Grundgesetz verlangt eine Zweidrittelmehrheit aller Mitglieder in folgenden Artikeln:

Art. 79 Abs. 2 GG, wenn Bundestag und Bundesrat ein Bundesgesetz zur Änderung des Grundgesetzes beschließen wollen

Aktueller Bundestag: 630 Sitze - 2/3 davon: 420.

Dafür bräuchten wir noch 27 Abgeordnete.
Meiner Prognose nach wird das momentan erstmal nix.
 
Gibt es nicht Steuervorteile als verheiratetes Paar? Wird Männer Buddies geben Heterosexuell die das machen werden und ausnutzen 100%ig haha
so abwägig ist die Idee nicht:coffee:
 
Das kann dann auch jedes Heteropaar genauso machen.
Sorry, aber das ist wieder die gleiche Kerbe wie: "Alle mit ALG2 liegen nur auf der faulen Haut und schmarotzen!"
Solche Vorurteile, egal wie ernst oder nicht sie gemeint sind, sind oft schuld, dass solche essentiellen Gesellschaftsfragen so lange bis zur Klärung dauern... uncool.
 
Ich lebe in einer Welt mit Schein-Ehen, rationalen wie emotionalen Eheverträgen und hoher Scheidungsrate ... uncool
Achso alleinerziehende Mütter und Väter habe ich vergessen
 
Ich hätte allerdings eventuell auch gegen dieses Kasperle Theater gestimmt, wenn es so eindeutig klar ist, dass man erst das Grundgesetz ändern muss - scheint hier ja der Fall zu sein.
Stattdessen werden sich jetzt ja wieder Richter und Staatsapparat bemühen müssen sobald jemand klagt - kann man ja drauf wetten dass das passiert. Oder werden solche Gesetze auch ohne Initiative von außen kassiert?

Muss man wohl hoffen, dass 'demnächst'(tm) mal die erforderliche 2/3 Mehrheit zustande kommt und man sich auf irgendeine Formulierung einig wird, die auch gleichgeschlechtliche Paare einschließt.
 
Aktueller Bundestag: 630 Sitze - 2/3 davon: 420.

Dafür bräuchten wir noch 27 Abgeordnete.
Meiner Prognose nach wird das momentan erstmal nix.

Da werden doch sicher ganz viele gewesen sein, die keine moralischen, sondern verfassungsmäßige Bedenken gehabt haben. ;)

Die Verfassungsklage würde ich jetzt auch nicht innerhalb der Legislaturperiode erwarten.
 
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