Ich bräuchte mal mal euer Wissen. Ich bin Mieter in einer Baugesellschaft. Meinen Roller parke ich immer im Hinterhof, wie alle anderen auch. Dort gibt es auch Autoparkplätze, aber nicht für alle Mieter. Jetzt habe ich (und zwar NUR ich) am Hausbrett die Aufforderung bekommen meinen Roller (Der Halter des Rollers mit Kennzeichen XYZ 123) aus dem Hof zu entfernen und an meinem Roller war auch nochmal so ein Schreiben angebracht. Bei den anderen Rollern ist das nicht. Danaben war noch ein allgemeiner Anschlag, dass man motorisierte Zweiräder nur auf den vermieteten Parkplätzen abstellen darf. Für motorisierte Zweiräder gibt es keine Parkplätze. Es gibt nur Autoparkplätze und das wie gesagt nicht mal für alle Mieter. An meinem Roller läuft nichts aus, er ist nicht rostig, war gerade erst zur Inspektion, steht stabil und sicher und ich fahre (wegen spielender Kinder) immer vorsichtig rein und raus, steige ggf. sogar ab. Mir ist völlig unklar was die Aktion soll und warum nur ich betroffen sein soll.
Nur um das jetzt richtig zu verstehen:
- es gibt (Auto)parkplätze
- diese Parkplätze reichen nicht für alle Mieter aus
- die Parkplätze müssen zusätzlich angemietet werden und sind an den entsprechenden Mieter gebunden
- außer dir haben einige andere Mieter ebenfalls keinen Parkplatz
- außer dir parken einige andere Mieter ebenfalls ihre Fahrzeuge außerhalb von Parkplätzen
1) Darf der Hauswart fordern, dass ich und zwar nur ich meinen Roller wegstellen muss, alle anderen dürfen aber stehen bleiben? Wenn mein Roller aus seiner Sicht blöd steht könnte er mich ja bitten, dass ich mir einen anderen Platz suche, aber ich soll den Roller ja komplett entfernen.
Theoretisch ja. Generell scheint es verboten zu sein Fahrzeuge außerhalb der Parkplätze auf dem Gelände zu platzieren. Prinzipiell darf damit keiner ein Fahrzeug dort abstellen. Der Hauswart erteilt nun jedem eine Sondergenehmigung, außer dir. - Damit wäre es möglich, dass nur du deinen Roller entfernen musst.
Ob du dagegen vorgehen könntest, weiß ich nicht.
2) Muss die Baugesellschaft mir einen Parkplatz / Stellplatz, ggf. gegen Vermietung zur Verfügung stellen?
Zunächst mal gilt das, was in deinem Mietvertrag steht. Steht dort, dass dir ein Parkplatz zur Verfügung steht, dann ja, steht nichts von einem Parkplatz im Vertrag, könnte man eventuell diskutieren, im Zweifelsfall gilt jedoch: nein, muss er nicht.
3) Es ist die Rede von motorisierten Zweirädern. Ich gehe also davon aus, dass Fahrräder OK wären. Auf welcher (rechtlichen) Grundlage darf hier einen Unterschied gemacht werden. Roller sind nicht wesentlich breiter als Fahrräder und wenn mein Roller eine Gefährdung sein soll, so ist das ein Fahrrad wohl mindestens genauso (Fahrräder kippen auch eher um als ein Roller der knapp 100 KG wiegt)
Du siehst doch schon, dass der Unterschied im Faktor "motorisiert" liegt. Ob es dafür eine rechtliche Grundlage gibt oder ob du wegen Diskriminierung oder sonstwas dagegen vorgehen könntest, wird dir wohl ein Anwalt sagen können oder jemand, der so einen Fall schon mal selbst durchlebt hat.
Edit: Bevor ich meinen Roller dahin gestellt habe, wo er jetzt steht, stand da jahrelang das Motorrad eines anderen Mieters. Ich parke meinen Roller seit drei Jahre auf dem Hinterhof, seit ~drei Monaten an der jetzigen Stelle des Hofes.
Was genau ist das denn für eine Stelle? Eventuell parkst du damit einen Zugang, eventuell sogar eine Feuerwehrzufahrt oder einen Fluchtweg zu. Dann wäre natürlich verständlich, dass du an dieser Stelle nicht parken darfst/ kannst. Was ist mit dem alten Platz?