• Hallo liebe Userinnen und User,

    nach bereits längeren Planungen und Vorbereitungen sind wir nun von vBulletin auf Xenforo umgestiegen. Die Umstellung musste leider aufgrund der Serverprobleme der letzten Tage notgedrungen vorverlegt werden. Das neue Forum ist soweit voll funktionsfähig, allerdings sind noch nicht alle der gewohnten Funktionen vorhanden. Nach Möglichkeit werden wir sie in den nächsten Wochen nachrüsten. Dafür sollte es nun einige der Probleme lösen, die wir in den letzten Tagen, Wochen und Monaten hatten. Auch der Server ist nun potenter als bei unserem alten Hoster, wodurch wir nun langfristig den Tank mit Bytes vollgetankt haben.

    Anfangs mag die neue Boardsoftware etwas ungewohnt sein, aber man findet sich recht schnell ein. Wir wissen, dass ihr alle Gewohnheitstiere seid, aber gebt dem neuen Board eine Chance.
    Sollte etwas der neuen oder auch gewohnten Funktionen unklar sein, könnt ihr den "Wo issn da der Button zu"-Thread im Feedback nutzen. Bugs meldet ihr bitte im Bugtracker, es wird sicher welche geben die uns noch nicht aufgefallen sind. Ich werde das dann versuchen, halbwegs im Startbeitrag übersichtlich zu halten, was an Arbeit noch aussteht.

    Neu ist, dass die Boardsoftware deutlich besser für Mobiltelefone und diverse Endgeräte geeignet ist und nun auch im mobilen Style alle Funktionen verfügbar sind. Am Desktop findet ihr oben rechts sowohl den Umschalter zwischen hellem und dunklem Style. Am Handy ist der Hell-/Dunkelschalter am Ende der Seite. Damit sollte zukünftig jeder sein Board so konfigurieren können, wie es ihm am liebsten ist.


    Die restlichen Funktionen sollten eigentlich soweit wie gewohnt funktionieren. Einfach mal ein wenig damit spielen oder bei Unklarheiten im Thread nachfragen. Viel Spaß im ngb 2.0.

Hat man als Mieter Anspruch auf einen Parkplatz?

Cyperfriend

Der ohne Avatar

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Ich bräuchte mal mal euer Wissen. Ich bin Mieter in einer Baugesellschaft. Meinen Roller parke ich immer im Hinterhof, wie alle anderen auch. Dort gibt es auch Autoparkplätze, aber nicht für alle Mieter. Jetzt habe ich (und zwar NUR ich) am Hausbrett die Aufforderung bekommen meinen Roller (Der Halter des Rollers mit Kennzeichen XYZ 123) aus dem Hof zu entfernen und an meinem Roller war auch nochmal so ein Schreiben angebracht. Bei den anderen Rollern ist das nicht. Danaben war noch ein allgemeiner Anschlag, dass man motorisierte Zweiräder nur auf den vermieteten Parkplätzen abstellen darf. Für motorisierte Zweiräder gibt es keine Parkplätze. Es gibt nur Autoparkplätze und das wie gesagt nicht mal für alle Mieter. An meinem Roller läuft nichts aus, er ist nicht rostig, war gerade erst zur Inspektion, steht stabil und sicher und ich fahre (wegen spielender Kinder) immer vorsichtig rein und raus, steige ggf. sogar ab. Mir ist völlig unklar was die Aktion soll und warum nur ich betroffen sein soll.

Jetzt ergeben sich für mich mehrere Fragen:
1) Darf der Hauswart fordern, dass ich und zwar nur ich meinen Roller wegstellen muss, alle anderen dürfen aber stehen bleiben? Wenn mein Roller aus seiner Sicht blöd steht könnte er mich ja bitten, dass ich mir einen anderen Platz suche, aber ich soll den Roller ja komplett entfernen.
2) Muss die Baugesellschaft mir einen Parkplatz / Stellplatz, ggf. gegen Vermietung zur Verfügung stellen?
3) Es ist die Rede von motorisierten Zweirädern. Ich gehe also davon aus, dass Fahrräder OK wären. Auf welcher (rechtlichen) Grundlage darf hier einen Unterschied gemacht werden. Roller sind nicht wesentlich breiter als Fahrräder und wenn mein Roller eine Gefährdung sein soll, so ist das ein Fahrrad wohl mindestens genauso (Fahrräder kippen auch eher um als ein Roller der knapp 100 KG wiegt)

Habe heute schon in der Zentrale angerufen, aber der Hauswart hat heute frei, muss also Montag mit ihm klären was er für Probleme hat, aber wenn ich bissel vorbereitet bin wäre das nicht schlecht.

Edit: Bevor ich meinen Roller dahin gestellt habe, wo er jetzt steht, stand da jahrelang das Motorrad eines anderen Mieters. Ich parke meinen Roller seit drei Jahre auf dem Hinterhof, seit ~drei Monaten an der jetzigen Stelle des Hofes.
 

3D Gamer

Darth Vader's Faust

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Also ein muss, das Du einen mietbaren Parkplatz zur Verfügung gestellt bekommst gibt es schon mal nicht.
Sind da Parkplätze frei, dann kannst Du Dich ja melden das Du gerne einen hättest.
So lief es bei uns auch, wir haben Jahre keinen Parkplatz gehabt, weil eben nichts frei war.

Um genaueres zu sagen müsste man den Bauplan des Hofes mal sehen.

Bei uns stehen auch Mofas oder mal Roller, aber so das die niemand stören.
 

Erbsensuppe

ficken?

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Wenn dein Mietvertrag keinen Stellplatz beinhaltet, hast Du auch keinen Anspruch darauf. Der Grundstückseigentümer darf selber bestimmen, wer auf seinem Grundstück parken darf und wer nicht und er darf durchaus Unterschiede machen, ist schliesslich sein Grundstück. Das Anmieten einer Wohnung berechtigt dich nicht automatisch auch zum Haus gehörende Parkplätze oder das Grundstück anderweitig zu nutzen. Im Normallfall kostet ein Stellplatz auch ne Kleinigkeit. Sofern ein Stellplatz im Mietvertrag geregelt wird, kannst Du dich auch darauf berufen.
 

godlike

Warp drölf
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Du hast definitiv keinen Anspruch. Wie soll das z.B. in der Stadt funktionieren? Ich musste in meiner alten Wohnung jeden Abend zwischen 10 Minuten und einer halben Stunde suchen. Oft blieb nur Halteverbot über. Waren im Monat immer so 30 bis 50€ Strafzettel. Gäbe es einen Anspruch würde das jeder sofort geltend machen ;) Du hast in dem Fall Pech gehabt und musst dich dem wohl fügen.
 

engel_gabriel

ᛝᛝᛝᛝᛝᛝᛝᛝ

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Pauschal kann man nicht sagen, dass du keinen Anspruch hast. Kommt immer darauf an, was in deinem Mietvertrag steht.
 

gelöschter Benutzer

Guest

G
von wem genau war denn überhaupt das Schreiben an dem Roller und am Hausbrett?

- anonym
- von nem Mieter
- von nem Inhaber
- von der Baugesellschaft
- vom Hausmeister
?
 

Chegwidden

Hat sich hochgeschlafen-
Teammitglied

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Oder ob Du einen Mietvertrag über einen Stellplatz oder eine Garage hast.
Bei uns gibt es die Garagen/Stellplätze gemietet. Mit Warteliste :(

Vielleicht ist das bei Cyperfriend im Hof auch so. Also dass man die Plätze mietet und man sich dafür bewerben,
bzw. auf die Warteliste setzen lassen kann.
 

gelöschter Benutzer

Guest

G
wozu aber braucht man für den Roller nen Stellplatz...
Es gibt sicher genug Plätze wo man den abstellen kann.
Genau das ist ja eher die Frage.
Er hatte ja nen Platz.
Die Hausverwaltung darf auch sicher entscheiden was wo abgestellt werden darf.
Vielleicht darf der Hof aber auch von allen genutzt werden und man darf ihm nicht untersagen dort seinen Roller abzustellen.
Das muss man doch klären.

Dass ihm kein Stellplatz zusteht wenn das nicht im Mietvertrag steht ist womöglich klar.
Allerdings, es gibst auch durchaus Dinge die unabhängig vom Mietvertrag je nach Bundesland unterschiedlich zur Grundausstattung einer Mietwohnung gehören.
Ob da eine Abstellmöglichkeit für Roller/Fahrrad dazu zählt?
 

Hector

Board-Paladin

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Wenn nix im Mietvertrag steht, sind gekennzeichnete Parkplätze free for all. Wer zuerst kommt....
Irgendein nicht gekennzeichneter Platz ist erstmal nicht zu nutzen. Klar, einen Roller oder gar ein Motorrad kann man theoretisch durchaus mal woanders abstellen, auch an Plätzen, bei denen es niemanden stören sollte. Aber gibt ja immer die Ordnungsfanatiker...

Hier bei uns:
Gekennzeichnete Parkplätze. Und die gefühlt 5fache Menge an Autos. Aber da wird sich hingestellt wo man will...absolutes Freestyle-Parken, jede noch so kleine Ecke, ob erlaubt oder nicht wird ausgenutzt. Wenn da dann mal ein Roller einen kompletten Kfz-Parkplatz belegt, gehe ich halt auch an die Decke, weil den Kannst z.b. auf den kleinen Weg zu den Häusern hinstellen hier...usw...
Um die Situation zu entlasten, wurden alle Grünflächen platt gemacht und Garagen gebaut. Ergebnis: Anscheinend sind die Leute hier extrem Leidensfähig, nur eine Handvoll der 45(!) Garagen wurde vermietet. *hmpf*
Also es geht auch anders rum ^^

Fazit: Erlaubt ist, was gekennzeichnet, oder im Vertrag explizit erwähnt ist.
Alles andere ist pure Willkür und Glück, ob es Geduldet wird. Leider.
 

Cyperfriend

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  • #11
Ich frage das wegen dem Parkplatz deswegen, weil meine Mutter gerade baut und da muss sie 1 1/2 Stellplätze pro Mitwohnung vorhalten. Weil sie so baut, dass sie die untere Ettage vermieten könnte, wenn meine Geschwister mal aus dem Haus sind und das Geld knapp wird muss sie also drei Stellplätze für Autos vorhalten. Hätte ja sein können, dass sowas grundätzlich gilt, aber ich sehe schon. Der kleine Mann ist wiedermal der Arsch.

Der Anhang ist vom Hauswart, also Hausmeister der sich wohl angepisst fühlt. Weshalb weis ich nicht, hab den Mann noch nie gesehen und um ehrlich zu sein hätte der auch erstmal dringenderes zu erledigen, wenn er schon den Ordnungshüter spielen will, so von wegen Treppenhausleuchte und abfallende Türklinken im Keller.

Die Baugesellschaft ist ja ein Genossenschaft, d.h. ich habe Anteile bei denen erworben und bekomme auch entsprechend Dividende, wie ALLE die hier wohnen. Ich würde das Mietverhältnis daher anders einstufen, wie wenn jemand privat vermietet. Kann die Verwaltung da wirklich Unterschiede machen, von wegen alle dürfen, nur ich halt nicht?
 

Erbsensuppe

ficken?

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Wenn nix im Mietvertrag steht, sind gekennzeichnete Parkplätze free for all. Wer zuerst kommt....
Sicherlich nicht. Sofern die als solche gekennzeichneten Parkplätze tatsächlich zum Grundstück gehören und keiner öffentlichen Förderung enstanden sind, kann das ganze Restgrundstück gepflastert und mit Parkmarkierungen versehen sein. Deswegen hat aber trotzdem niemand der Anwohner das Recht dort einen Platz für sich zu beanspruchen. Es sei denn er hat die Zustimmung vom Eigentümer, dieser kann bei Bedarf auch sein Recht durchsetzen, es sei denn das dort bereits jahrelang wild geparkt wurde, dann kann ich mir gut vorstellen das man sich da notfalls wegen Gewohnheitsrecht o.ä. durchsetzen kann. Wer zuerst kommt... aber sowieso nicht, ggf. können Parkplätze auch vermietet sein. Das musst z.B. nicht extra gekennzeichnet sein.
 

Hector

Board-Paladin

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@Erbsensuppe:
Wären sie vermietet, steht es ja im Mietvertrag des jeweiligen Mieters drin.
Und die sind dann ja auch ...naja ich sag mal zu 99% irgendwie gekennzeichnet, oder dem Mieter ist es möglich, die bei nichtbenutzen durch so ein Metallding...kA...wie die heißen, zu sperren. in dem er das hochklappt. Falls nicht irgendwie gekennzeichnet ist, dass die vermietet sind, kann mich keiner ankacken, wenn ich die benutze. Ich kann es schließlich nicht riechen...

Bei unseren Parkplätzen hier steht halt nurn Schild "Nur für Mieter der $Wohnbaugesellschaft" (Da dort keine anderen Häuser sind, spricht das eh nur die an ^^)
 

godlike

Warp drölf
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@Erbsensuppe:

Und die sind dann ja auch ...naja ich sag mal zu 99% irgendwie gekennzeichnet, oder dem Mieter ist es möglich, die bei nichtbenutzen durch so ein Metallding...kA...wie die heißen, zu sperren.
Ich hab einen Parkplatz gemietet. Der ist nicht gekennzeichnet und ich kann den auch nicht sperren. Derjenige, der den aber mal benutzt hat, konnte es sich seither merken und der Parkplatz war nie wieder belegt :D In der Tiefgarage haben ja auch nicht alle Parkplätz ein Nummernschild. Im Normalfall wird dir beim Einzug gesagt das dies vermietete Parkplätze sind auf denen nur die entsprechenden Mieter zu parken haben. So weißt du ja woran du bist.

@TS
Das mit deiner Ma und dem Neubau hört sich aber seltsam an. Bei sowas würde ich aber immer jemanden vom Fach darüber schauen lassen bevor ich in einem IT Forum nachfrage ;-)
 

bevoller

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Ich hab einen Parkplatz gemietet. Der ist nicht gekennzeichnet und ich kann den auch nicht sperren.
Wenn du einen Parkplatz gemietet hast, kannst du den Falschparker aber veranlassen, deinen Parkplatz zu räumen.
Dazu könntest du imho sogar den Vermieter in die Pflicht nehmen und ggf. sogar die Miete mindern. Schließlich kannst du deine Mietsache ja nicht bestimmungsgemäß nutzen.

Kann die Verwaltung da wirklich Unterschiede machen, von wegen alle dürfen, nur ich halt nicht?
Ja, natürlich. Der Vermieter entscheidet, ob und an wen er einen Parkplatz vermietet oder aber die Nutzung einfach so gestattet.
Stellst du deine Möhre im Hof ab, ist das eine (manchmal unerlaubte) Sondernutzung.

Aber...
Hier kommt evtl. konkludentes Handeln in Frage. Wer nicht handelt, handelt nämlich ebenfalls.
So geht z.B. das AG Gießen in seinem Urteil vom Urteil vom 26. November 1992, Az: 48 C 2699/92 davon aus, dass die Mitbenutzung eines Parklatzes in den Vertrag stillschweigend einbezogen wurde - wenn der Mieter einen auf dem privaten Gelände liegenden Parkplatz über einen längeren Zeitraum (wenigstens 2 Jahre) mit Kenntnis und Billigung des Vermieters dauerhaft (mit-)benutzt hat.

Das Landgericht Berlin befindet ähnlich und sagt, dass eine jahrelang vom Mieter als Stellplatz genutzte Fläche im Hof nicht einfach wieder als Gemeinschaftfläche vom Mieter entzogen werden kann. Die Abschaffung dieser Nutzungsmöglichkeit ist nur aus wichtigem Grund möglich (LG Berlin GE 92, 989).

Allerdings gibt es natürlich auch gegenteilige Urteil:
Das Amtsgericht Trier (Urteil vom 27. Januar 2006 - 7 C 402/05) meint, Nutzungrechte könnten sich nur aus dem zwischen den Parteien abgeschlossenen Mietvertrag ergeben (§ 535 Abs 1 BGB). Nach diesem Urteil kann der Vermieter die Räumung verlangen und zukünftig parken untersagen.

Ich frage das wegen dem Parkplatz deswegen, weil meine Mutter gerade baut und da muss sie 1 1/2 Stellplätze pro Mitwohnung vorhalten.
Wenn die Bauordnung das so vorschreibt, dann ist das so. Allerdings schreibt sie nur vor, dass eine entsprechende Zahl an Parkplätzen nachgewiesen werden muss. Die müssen aber nicht für die Mieter bestimmt sein. :p
 

eraser

Stinkstiefel

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Hast du überhaupt mal nachgefragt bei der Wohnbaugesellschaft?

Ich hatte hier mein Motorrad auch einfach in der Tiefgarage an einen freien Platz gestellt, wo es ansich nicht gestört hatte. (Kein KFZ-Parkplatz) Dort standen auch noch 2 andere Motorräder. Irgendwann hatte ich auch nen bösen Zettel am Bike. Wie sich dann herausstelle, bezahlten die beiden Motorräder für den ungekennzeichneten Platz in der Tiefgarage direkt an die Wohnbaugesellschaft. Ich hab mich dann auch beteiligt und gut war.
 

Grimwald

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Wir leben in einer Eigentumswohnung und haben keinen Anspruch auf einen Parkplatz. Die Parkplätze aufn Hof sind Free for all. Dies wurde auf einer Eigentümerversammlung noch vor unserer Zeit beschlossen.
 

gelöschter Benutzer

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G
Der Anhang ist vom Hauswart, also Hausmeister der sich wohl angepisst fühlt.

der hat das aber nicht alleine zu entscheiden. Wenn er es überhaupt zu entscheiden hat.

Ich frage das wegen dem Parkplatz deswegen, weil meine Mutter gerade baut und da muss sie 1 1/2 Stellplätze pro Mitwohnung vorhalten. Weil sie so baut, dass sie die untere Ettage vermieten könnte, wenn meine Geschwister mal aus dem Haus sind und das Geld knapp wird muss sie also drei Stellplätze für Autos vorhalten. Hätte ja sein können, dass sowas grundätzlich gilt, aber ich sehe schon. Der kleine Mann ist wiedermal der Arsch.

nein, nicht der "kleine Mann" (wie "klein" ist ein Mann überhaupt der es sich leisten kann ein Haus zu bauen?), sondern dann jeder der neu baut.
Altbauten sind dann logischerweise von der Regelung vielleicht ausgenommen.

...Weshalb weis ich nicht, hab den Mann noch nie gesehen und um ehrlich zu sein hätte der auch erstmal dringenderes zu erledigen, wenn er schon den Ordnungshüter spielen will, so von wegen Treppenhausleuchte und abfallende Türklinken im Keller..

hast du ihm das denn persönlich schonmal gesagt, dass da was kaputt ist und du möchtest dass er das macht?
Nein. Das solltest du dann aber auch machen bevor du dich "beschwerst".

Überhaupt ist das doch der Kern des Problems.
Bevor ich in deiner Situation überhaupt was gemacht hätte, hätte ich mit dem Mann das persönliche Gespräch gesucht.
Oder ging das nicht weil er kein WhatsApp oder facebook hatte? ;)

Wenn er sich dann quer stellt, an die Hausverwaltung richten.

Was wann wem zur Verfügung gestellt werden muss kannst du im Mietvertrag nachlesen oder sich auch in diversen Mietgesetzen die man via google finden kann.

Falls alle Stricke reißen, einfach mal schauen wo der Hausmeister seinen Wagen parkt, falls das dann ein öffentlicher Parkplatz ist dort immer den Roller abstellen.
 
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