Cyperfriend
Der ohne Avatar
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- 14 Juli 2013
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Ich bräuchte mal mal euer Wissen. Ich bin Mieter in einer Baugesellschaft. Meinen Roller parke ich immer im Hinterhof, wie alle anderen auch. Dort gibt es auch Autoparkplätze, aber nicht für alle Mieter. Jetzt habe ich (und zwar NUR ich) am Hausbrett die Aufforderung bekommen meinen Roller (Der Halter des Rollers mit Kennzeichen XYZ 123) aus dem Hof zu entfernen und an meinem Roller war auch nochmal so ein Schreiben angebracht. Bei den anderen Rollern ist das nicht. Danaben war noch ein allgemeiner Anschlag, dass man motorisierte Zweiräder nur auf den vermieteten Parkplätzen abstellen darf. Für motorisierte Zweiräder gibt es keine Parkplätze. Es gibt nur Autoparkplätze und das wie gesagt nicht mal für alle Mieter. An meinem Roller läuft nichts aus, er ist nicht rostig, war gerade erst zur Inspektion, steht stabil und sicher und ich fahre (wegen spielender Kinder) immer vorsichtig rein und raus, steige ggf. sogar ab. Mir ist völlig unklar was die Aktion soll und warum nur ich betroffen sein soll.
Jetzt ergeben sich für mich mehrere Fragen:
1) Darf der Hauswart fordern, dass ich und zwar nur ich meinen Roller wegstellen muss, alle anderen dürfen aber stehen bleiben? Wenn mein Roller aus seiner Sicht blöd steht könnte er mich ja bitten, dass ich mir einen anderen Platz suche, aber ich soll den Roller ja komplett entfernen.
2) Muss die Baugesellschaft mir einen Parkplatz / Stellplatz, ggf. gegen Vermietung zur Verfügung stellen?
3) Es ist die Rede von motorisierten Zweirädern. Ich gehe also davon aus, dass Fahrräder OK wären. Auf welcher (rechtlichen) Grundlage darf hier einen Unterschied gemacht werden. Roller sind nicht wesentlich breiter als Fahrräder und wenn mein Roller eine Gefährdung sein soll, so ist das ein Fahrrad wohl mindestens genauso (Fahrräder kippen auch eher um als ein Roller der knapp 100 KG wiegt)
Habe heute schon in der Zentrale angerufen, aber der Hauswart hat heute frei, muss also Montag mit ihm klären was er für Probleme hat, aber wenn ich bissel vorbereitet bin wäre das nicht schlecht.
Edit: Bevor ich meinen Roller dahin gestellt habe, wo er jetzt steht, stand da jahrelang das Motorrad eines anderen Mieters. Ich parke meinen Roller seit drei Jahre auf dem Hinterhof, seit ~drei Monaten an der jetzigen Stelle des Hofes.
Jetzt ergeben sich für mich mehrere Fragen:
1) Darf der Hauswart fordern, dass ich und zwar nur ich meinen Roller wegstellen muss, alle anderen dürfen aber stehen bleiben? Wenn mein Roller aus seiner Sicht blöd steht könnte er mich ja bitten, dass ich mir einen anderen Platz suche, aber ich soll den Roller ja komplett entfernen.
2) Muss die Baugesellschaft mir einen Parkplatz / Stellplatz, ggf. gegen Vermietung zur Verfügung stellen?
3) Es ist die Rede von motorisierten Zweirädern. Ich gehe also davon aus, dass Fahrräder OK wären. Auf welcher (rechtlichen) Grundlage darf hier einen Unterschied gemacht werden. Roller sind nicht wesentlich breiter als Fahrräder und wenn mein Roller eine Gefährdung sein soll, so ist das ein Fahrrad wohl mindestens genauso (Fahrräder kippen auch eher um als ein Roller der knapp 100 KG wiegt)
Habe heute schon in der Zentrale angerufen, aber der Hauswart hat heute frei, muss also Montag mit ihm klären was er für Probleme hat, aber wenn ich bissel vorbereitet bin wäre das nicht schlecht.
Edit: Bevor ich meinen Roller dahin gestellt habe, wo er jetzt steht, stand da jahrelang das Motorrad eines anderen Mieters. Ich parke meinen Roller seit drei Jahre auf dem Hinterhof, seit ~drei Monaten an der jetzigen Stelle des Hofes.