Hallo liebe Userinnen und User,
nach bereits längeren Planungen und Vorbereitungen sind wir nun von vBulletin auf Xenforo umgestiegen. Die Umstellung musste leider aufgrund der Serverprobleme der letzten Tage notgedrungen vorverlegt werden. Das neue Forum ist soweit voll funktionsfähig, allerdings sind noch nicht alle der gewohnten Funktionen vorhanden. Nach Möglichkeit werden wir sie in den nächsten Wochen nachrüsten. Dafür sollte es nun einige der Probleme lösen, die wir in den letzten Tagen, Wochen und Monaten hatten. Auch der Server ist nun potenter als bei unserem alten Hoster, wodurch wir nun langfristig den Tank mit Bytes vollgetankt haben.
Anfangs mag die neue Boardsoftware etwas ungewohnt sein, aber man findet sich recht schnell ein. Wir wissen, dass ihr alle Gewohnheitstiere seid, aber gebt dem neuen Board eine Chance.
Sollte etwas der neuen oder auch gewohnten Funktionen unklar sein, könnt ihr den "Wo issn da der Button zu"-Thread im Feedback nutzen. Bugs meldet ihr bitte im Bugtracker, es wird sicher welche geben die uns noch nicht aufgefallen sind. Ich werde das dann versuchen, halbwegs im Startbeitrag übersichtlich zu halten, was an Arbeit noch aussteht.
Neu ist, dass die Boardsoftware deutlich besser für Mobiltelefone und diverse Endgeräte geeignet ist und nun auch im mobilen Style alle Funktionen verfügbar sind. Am Desktop findet ihr oben rechts sowohl den Umschalter zwischen hellem und dunklem Style. Am Handy ist der Hell-/Dunkelschalter am Ende der Seite. Damit sollte zukünftig jeder sein Board so konfigurieren können, wie es ihm am liebsten ist.
Die restlichen Funktionen sollten eigentlich soweit wie gewohnt funktionieren. Einfach mal ein wenig damit spielen oder bei Unklarheiten im Thread nachfragen. Viel Spaß im ngb 2.0.
Prinzipiell hast du damit recht, dass Werbung und Vertrag 2 unterschiedliche Dinge sind und dass du nur darauf anspruch hast, was im Vertrag festgehalten wurde.Und da kann in derer Werbung auch sonstwas angeboten sein und dir am Telefon sonstwas versprochen und versichert werden, du hast, wenn es darauf ankommt, keinen Anspruch auf etwas das nicht im Vertrag festgehalten ist.
Das ist nicht zwangsweise notwendig, wie gesagt, auch mündliche Verträge sind bindend. Nur sind schriftliche Verträge eben wesentlich "einfacher", weil man da notfalls gleich einen Beweis hat.Aber sollte auch das nicht irgendwo schriftlich festgehalten werden?
Habe vor über eine Woche bei MC widerrufen. (...) Lastschriftermächtigung habe ich denen auch entzogen. Heute in der Post: Rechnung von dem Verein über 60€ Abbuchung in 7 Tagen?! Also unglaublich..
Falsch. Du kannst sogar in eher wenigen Fällen widerrufen.Naja, Widerrufen kann man ja in jedem Falle.
Gemäß § 312d III BGB besteht ein Widerrufsrecht auch dann nicht, wenn der Unternehmer mit der Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Verbraucher selbst veranlasst hat, dass der Unternehmer schon vor Ablauf der Frist mit der Leistungserbringung beginnt.
Quelle
[Das Widerrufsrecht bei Dienstleistungen] .. erlischt nur noch, wenn der Vertrag auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden beiderseitig vollständig erfüllt ist, der Kunde also komplett gezahlt hat und die Leistung komplett erbracht wurde. Ansonsten kann der Kunde auch nach Inanspruchnahme von Diensten noch widerrufen und muss dann Wertersatz für die erhaltenen Leistungen erbringen. (- TrustedShops)