Ich sage mal so... Blödsinn!Ich sage mal so .. Kein Unterschriebener Vertrag = kein Vertragsverhältnis!
Wie oft eigentlich noch? Verträge, die nicht per Gesetz eine Schriftform benötigen, sind auch mündlich rechtskräftig und bindend!
Und im Gegensatz zum Vertragsabschluss ist hier die Textform (126b BGB) zwingend vorgeschrieben - ersatzweise die Rücksendung der Ware (§ 355 BGB).Da ja wirklich nichts unterschrieben wurde. Werde den Vertrag ohnehin widerrufen.


