Handyvertrag Mediaspar.TV zu günstig und wahr zu sein!?

Gut gut, sry für viele falsche Aussagen meinerseits.
Bin eben von dem Verfahrensweg ausgegangen den ich so Jahre lang mitbekommen habe als ich noch für VF tätig war.

Man lernt eben nie aus.
Nichts für ungut.
 
Und da kann in derer Werbung auch sonstwas angeboten sein und dir am Telefon sonstwas versprochen und versichert werden, du hast, wenn es darauf ankommt, keinen Anspruch auf etwas das nicht im Vertrag festgehalten ist.
Prinzipiell hast du damit recht, dass Werbung und Vertrag 2 unterschiedliche Dinge sind und dass du nur darauf anspruch hast, was im Vertrag festgehalten wurde.
In Deutschland sind aber auch mündliche Verträge rechtsverbindlich. Wurde dir also versichert, das da 20Euro Erstattung dabei sind, dann ist das bindend.
Die Frage ist nur eben, ob du das nachweisen kannst. Ich gehe ja hoffentlich richtig mit der Annahme, dass deine dritte Person bei den Gesprächen ebenfalls dabei war und über Lautsprecher mit gehört hat? Dann solltest du keine Probleme haben.

Aber sollte auch das nicht irgendwo schriftlich festgehalten werden?
Das ist nicht zwangsweise notwendig, wie gesagt, auch mündliche Verträge sind bindend. Nur sind schriftliche Verträge eben wesentlich "einfacher", weil man da notfalls gleich einen Beweis hat.

Die Screenshots sollten natürlich auch aufgehoben werden.
 
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  • #43
Habe vor über eine Woche bei MC widerrufen. Bis heute keine Bestätigung erhalten, dabei haben die mein Widerruf in 4 facher Ausfertigung. Lastschriftermächtigung habe ich denen auch entzogen. Heute in der Post: Rechnung von dem Verein über 60€ Abbuchung in 7 Tagen?! Also unglaublich..
 
Habe vor über eine Woche bei MC widerrufen. (...) Lastschriftermächtigung habe ich denen auch entzogen. Heute in der Post: Rechnung von dem Verein über 60€ Abbuchung in 7 Tagen?! Also unglaublich..

Dir ist schon klar, dass du bei Dienstleistungen kein Widerrufsrecht hast? Mit Erbringen der Dienstleistung, bist du verpflichtet dafür zu zahlen. Wird allerdings widerrechtlich eingezogen, kannst du das Geld zurück buchen lassen und ggf. (sofern du im Recht bist) sogar klagen. Die Rechtsverhältnisse solltest du aber vorher klären (lassen).
 
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  • #45
Naja, Widerrufen kann man ja in jedem Falle. Stand ja auch in der Widerrufsbelehrung, dass man nach erhalt 14 Tage Zeit hat. Die Sim kam mit der Belehrung, war automatisch aktiviert ohne das man die Freimachen musste. Auch sehr seltsam die Praxis. 30.09. Vertrag aktiv. Abwohl Sim erst viel später kam. Und am dem 30. wird abkassiert. Ganz dubioses Unternehmen diese von mobilcom.
 
Naja, Widerrufen kann man ja in jedem Falle.
Falsch. Du kannst sogar in eher wenigen Fällen widerrufen.

Gemäß § 312d III BGB besteht ein Widerrufsrecht auch dann nicht, wenn der Unternehmer mit der Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Verbraucher selbst veranlasst hat, dass der Unternehmer schon vor Ablauf der Frist mit der Leistungserbringung beginnt.


Weitere Einschränkungen, die hier jetzt nicht relevant sind, aber ganz allgemein eventuell von Interesse sind, kannst du dort auch nachlesen.
 
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  • #47
Also sorry mal ganz erlich, hier in dem Fall handelt sich um eine Falschaussage des Anbieters. Wenn du ein Porsche bestellst, und ein Golf geliefert bekommst, da kann man den doch wohl den Vertrag widerrufen. Ich mein da könnte sich ja jeder selbständig machen und Mobilfunkverträge mit falschen Angaben verkaufen, und so ordentlich abkassieren...
 
Vertragsbruch löst kein Widerrufsrecht aus, zumindest wäre mir das neu.
Das Widerrufsrecht stellt "ein Recht jedes Verbrauchers dar, sich unter bestimmten Umständen von einem bereits geschlossenen, aber noch schwebend wirksamen Vertrag innerhalb gesetzlicher Fristen durch Erklärung des Widerrufs zu lösen." (- Wikipedia)

Interessanterweise scheinst du dennoch recht zu haben, was den Widerruf angeht, so gilt seit 2009:

[Das Widerrufsrecht bei Dienstleistungen] .. erlischt nur noch, wenn der Vertrag auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden beiderseitig vollständig erfüllt ist, der Kunde also komplett gezahlt hat und die Leistung komplett erbracht wurde. Ansonsten kann der Kunde auch nach Inanspruchnahme von Diensten noch widerrufen und muss dann Wertersatz für die erhaltenen Leistungen erbringen. (- )

Du könntest in diesem Fall tatsächlich widerrufen, allerdings würde ich eher einen Anwalt beauftragen dir Erfüllung des Vertrags durchzusetzen oder eben einen Schadensersatz zu fordern. Schließlich hast du (abgesehen von dem Mediaspar.TV Vertrag) jetzt einen Handyvertrag an der Backe, wenn ich das richtig sehe?!
 


Ja, aber nur vermutlich und wenn man das mal vergleicht, dann sieht man da schon einige Unterschiede. Deswegen dachte ich, dass sich der TS nochmal äußert. Durch den anderen Thread bin ich ja glaube ich, erst auf diesen hier aufmerksam geworden.
 
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