[Technik] Handytarife: Drosselung für Tarife mit "unbegrenztem Datenvolumen" unzulässig

DSL-Drossel-mft.jpg Das Landgericht Potsdam entschied, dass Datentarife, die mit "unbegrenztem Datenvolumen" beworben werden, nicht drastisch gedrosselt werden dürfen.

Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gegen E-Plus, die in ihren Base-Tarifen im Dezember 2013 den Tarif "Allnet Flat Base all-in" mit "unbegrenztem Datenvolumen" beworben haben. Erst in einer der Vertragsklauseln wurde beschrieben, dass nach 500 Megabyte pro Monat die Datenrate von 21,6 MBit/s auf 56 kBit/s gedrosselt werden sollte.

Diese Klausel, so das Landgericht in ihrem Urteil, sei nicht zulässig. Die Richter sahen in der Leistungseinschränkung eine unangemessene Benachteiligung des Kunden und damit eine unzulässige Änderung der Hauptleistungspflicht. Die Formulierung "Datenvolumen unbegrenzt" in den Geschäftsbedingungen erwecke bei den Verbrauchern den Eindruck, dass der Tarif anders als vergleichbare Angebote eben keine Begrenzung der Internetnutzung enthalte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Quelle: , (pdf)
 
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  • #21
Naja, deswegen schrieb ich ja auch, das ich keine Ahnung hab, wie der Anbieter ist. War halt der einzige, den ich nach etwas suchen in Europa mit echter Flat finden konnte.

Und ging einfach davon aus, das meine Bemerkung mit der geänderten Formulierung nur auf Angebote bezogen war, nicht auf bestehende Verträge.
 
Jo das geht schon das man die Bedingungen abändert für die neuen Verträge. Was aber nicht geht ist zb das man den Vertrag mit dem Kunden aufkündigt damit man ihn dann in einen schlechteren Vertrag rein bringt.
 
Sonderkündigungsrecht muss immer gewährt werden wenn sich der Vertrag für den Kunden verschlechtert. Das soll einfach verhindern das man in einer Mindestlaufzeit gefangen ist. Ob man jetzt aber den Vertrag so dermaßen verändern kann weiß ich nicht. Wenn irgendwelche Services wegfallen wie zb Roaming bei Handytarifen ist das meines Wissens nach rechtlich gedeckt.
 
In Deutschland wird diese zustimmungspflichtige Änderung bei einem Widerspruch aber nicht wirksam und der Vertrag läuft so weiter wie bisher. Daher ist ein Sonderkündigungsrecht nicht notwendig, kann aber angeboten werden. Es ist dann aber damit zu rechnen, dass bei einem Widerspruch eine reguläre Kündigung zum Ende der vereinbarten Mindestlaufzeit erfolgt.

Wenn der Kunde nur das Sonderkündigungsrecht hat, hat der Kunde einen Nachteil gegenüber dem Anbieter. Der könnte jederzeit (allerdings mit Frist) langfristige nicht mehr gewünschte Vertrage vorzeitig loswerden, in dem er den Vertrag zu Ungunsten des Kunden ändert und ihn so zu einer Sonderkündigung zwingt, während der Kunde seinerseits keine Möglichkeit zu einer solchen vorzeitigen Vertragsbeendigung hat. Natürlich kann der Kunde statt der Kündigung auch in den sauren Apfel beißen. Der Anbieter ist den alten unerwünschten Vertrag immer los, egal wie der Kunde handelt.
 
In Deutschland teilen sich meist viele Benutzer wenige Funkzellen. Mit der Drosselung muss jeder ein wenig mit seinem "Guthaben" wirtschaften und das sorgt dafür, dass nicht jeder seine "bis zu XX Mbit/s" die ganze Zeit voll auslastet. Das spart immer noch Standorte bzw. erlaubt auch geringere Anbindungen von Standorten.

Danke für diese Erklärung, das leuchtet ein. Ein Netzausbau würde also, wie schon angeführt wurde, Besserung in der Tariflandschaft schaffen.

Mir stellt sich aber die zusätzliche Frage - inwiefern muss der Provider für die Netznutzung aufkommen? Entfallen jegliche Gebühren (an den Staat) bei privatisierten Netzen, wie sie E-Plus, o2, D1 & D2 und Konsorten darstellen? Und dabei meine ich allein die Netzauslastung / Datentransfers. Das die Wartung und der Ausbau der Netzhardware (Funktürme etc.) Sache der Netzbetreiber ist, ist mir schon klar.
 
Mir stellt sich aber die zusätzliche Frage - inwiefern muss der Provider für die Netznutzung aufkommen? Entfallen jegliche Gebühren (an den Staat) bei privatisierten Netzen, wie sie E-Plus, o2, D1 & D2 und Konsorten darstellen? Und dabei meine ich allein die Netzauslastung / Datentransfers.

Was genau meinst du? Der ISP bzw. der Netzbetreiber hat zum Teil eigene Infrastruktur. Da muss er natürlich für Stromkosten aufkommen. Solange der Traffic im eigenen Netz bleibt (bspw. O2-Kunde zu O2-Kunde) entstehen für den Provider nicht mehr als die Stromkosten. Sobald der Traffic das eigene Netz verlässt, braucht es Schnittstellen. Die Schnittstellen sind meist Internetknotenpunkte. Da kommen wiederum andere Provider und Knotenpunktbetreiber ins Spiel. Die verlangen natürlich für den Netzanschluss eine Gebührt in Abhängigkeit der Art des Anschlusses und wahrscheinlich auch in Abhängigkeit des Traffics, der am Anschlusspunkt eingespeist wird. Das heißt, dass der Netzprovider an der Stelle, wo die Daten das eigene Netz verlassen und ein Fremdnetz betreten an den Betreiber des Fremdnetzes für den Transport der Daten zahlen müssen. Dabei werden ggf. und je nach Land Umsatzsteuer fällig. Die sind allerdings in der Regel nur durchlaufender Posten, denn letztlich zahlt sie der Kunde.
In so fern wüsste ich jetzt nicht welche Gebühren an den Staat anfallen sollten. Gebühren an den Staat könnten ja nur anfallen, wenn der Staat ein Produkt vermietet oder eine Dienstleistung anbietet, das bzw. die der Kunde in Anspruch nimmt. Soweit ich weiß gibt es das in Deutschland schon lange nicht mehr. Der Staat hat das damals staatliche Telefonnetz schon längst nicht mehr in Besitz.
 
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