Wahlkampf wird nicht selten mit einer Schlammschlacht verglichen: Jeder bewirft jeden (allenfalls, aber nicht zwingend mit Ausnahme der in Frage kommenden Koalitionspartner) mit so viel Dreck wie möglich. Den Grünen ist dabei nun ein bemerkenswertes Missgeschick unterlaufen; will man beim Bild der Schlammschlacht bleiben, so könnte man auch sagen, sie haben sich selbst beworfen:
Die Grünen kritisieren in der Druckversion ihres Wahlprogramms eine Änderung des § 249 SGB (Sozialgesetzbuch), wonach Arbeitgeber von versicherungspflichtig Beschäftigten weniger als die Hälfte der Beitragslast zur Krankenversicherung tragen müssen (zuvor: gleiche Anteile). Diese Neuregelung bezeichnen sie dabei als einen von Schwarz-Gelb eingeleiteten fatalen Wechsel. Kein kluger Schachzug, denn die Änderung trat in der Jahresmitte 2005 in Kraft: Als die Koalition aus SPD und Grünen seit 7 Jahren die Bundesregierung inne hatten. Der Tadel offenbart also nicht nur eine Erinnerungslücke, sondern greift obendrein die eigene Entscheidung an.
Ein gefundenes Fressen für die CDU, deren Reaktion selbstredend nicht lange auf sich warten ließ; so konstatierte der CDU-Generalsekretär Hermann Gröhe: "Bei all den erhobenen Zeigefingern [...] scheint kein Finger mehr für saubere Recherche [...] frei gewesen zu sein".
Quelle
§ 249 SGB
Die Grünen kritisieren in der Druckversion ihres Wahlprogramms eine Änderung des § 249 SGB (Sozialgesetzbuch), wonach Arbeitgeber von versicherungspflichtig Beschäftigten weniger als die Hälfte der Beitragslast zur Krankenversicherung tragen müssen (zuvor: gleiche Anteile). Diese Neuregelung bezeichnen sie dabei als einen von Schwarz-Gelb eingeleiteten fatalen Wechsel. Kein kluger Schachzug, denn die Änderung trat in der Jahresmitte 2005 in Kraft: Als die Koalition aus SPD und Grünen seit 7 Jahren die Bundesregierung inne hatten. Der Tadel offenbart also nicht nur eine Erinnerungslücke, sondern greift obendrein die eigene Entscheidung an.
Ein gefundenes Fressen für die CDU, deren Reaktion selbstredend nicht lange auf sich warten ließ; so konstatierte der CDU-Generalsekretär Hermann Gröhe: "Bei all den erhobenen Zeigefingern [...] scheint kein Finger mehr für saubere Recherche [...] frei gewesen zu sein".
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§ 249 SGB